Forensische Altersdiagnostik - Age Assessment

Altersschätzung beim Lebenden

Die Durchführung einer forensischen Altersschätzung setzt zwingend einen richterlichen Beschluss voraus. Dieser muss folgende Untersuchungen aufführen:

  • Untersuchung und Anamnese durch einen rechtsmedizinisch erfahrenen Arzt im Hinblick auf allgemeine körperliche Reifezeichen sowie Hinweise auf mögliche Entwicklungsstörungen;
  • wenn notwendig, zusätzlich eine radiologische Untersuchung der linken Hand zur Ermittlung des Ossifikationsstadiums vom Handskelett;
  • wenn notwendig, zusätzlich eine radiologische Untersuchung des Ober- und Unterkiefers (Panoramaschichtaufnahme, OPG) zur Feststellung der Wurzelentwicklung der Weisheitszähne und weiterer altersrelevante Merkmale im Zahn- und Kieferbereich;
  • wenn notwendig, zusätzlich eine radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine mittels CT zur Ermittlung des Stadiums der knöchernen Entwicklung der medialen Schlüsselbeinepiphysen-Regionen.

Anforderungen

Ihren Beschluss/Auftrag richten Sie bitte an:
Forensische Altersdiagnostik - Age Assessment
UKE, Institut für Rechtsmedizin Hamburg

Butenfeld 34, Haus N81
22529 Hamburg


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