Beratung und Begutachtung für Betroffene von körperlicher Gewalt
Wichtige Informationen für Betroffene von Gewalt- oder Sexualstraftaten:
Sie haben Ihren Arzt aufgesucht, weil Sie durch ein Gewaltdelikt oder eine Sexualstraftat verletzt worden sind. Für Sie wird jetzt zunächst das Wichtigste sein, Ihre Verletzungen ärztlich behandeln zu lassen und sich von den körperlichen und seelischen Folgen der Tat zu erholen. Gleichwohl kann es für die Durchsetzung Ihrer Rechte von entscheidender Bedeutung sein, dass Sie schon jetzt an ein mögliches Gerichtsverfahren denken.
Bitte beachten Sie:
Für die Beweisführung vor Gericht ist die schnelle und sachgerechte Dokumentation der Verletzungsfolgen von allergrößter Bedeutung.
Das gilt nicht nur für ein Strafverfahren, in dem Sie die Polizei und die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen unterstützen können. Auch die Zivilgerichte, vor denen Sie einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter durchsetzen können, sind auf fachkundig gesicherte Beweise angewiesen. Gleiches gilt für Familiengerichte in einem Scheidungsverfahren.
Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Betroffene von Gewalt bietet Ihnen dazu kostenlose Hilfe an. Besonders sachkundige Ärzte und Ärztinnen erstellen dort über Ihre Verletzungen ein Gutachten, das Sie vor Gericht als Beweismittel vorlegen können.
Die Ärzte der Untersuchungsstelle unterliegen wie Ihr Hausarzt der Schweigepflicht, auch gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Sie selbst können entscheiden, ob und wie Sie das Gutachten der Untersuchungsstelle verwenden wollen.
Für eine Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte an.
Kreise Pinneberg und Steinburg:
Nach Terminvereinbarung ist eine Untersuchung in den regionalen rechtsmedizinischen Untersuchungsstellen in den Kreisen Pinneberg (Elmshorn, Pinneberg) und Steinburg (Itzehoe) möglich.