Die Gewebespende nach dem Tod (postmortal)

Menschen mit dem Wunsch, nach dem Tod anderen Menschen Organe oder Gewebe zu spenden, besitzen häufig einen Spendeausweis oder haben diese Verfügung mit ihren nächsten Angehörigen besprochen.
Während aber nicht jeder, der dazu bereiten Menschen nach seinem Tod Organe spenden kann, ist sehr häufig - bis zu 72 Stunden nach dem Tode - noch eine Gewebespende möglich.
Das kann die Augenhornhautspende für erblindete Patienten, die Herzklappenspende zur Transplantation bei Kindern oder Erwachsenen oder die Spende von Stützgeweben, z.B. Knochengewebe sein.
In Deutschland benötigen viel mehr Patienten Gewebetransplantate als aktuell zur Verfügung stehen, darum bemühen wir uns, den Letzten Willen von Verstorbenen mit einem Spendewunsch zu erkennen und umzusetzen.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Ihnen ein solcher Wunsch bei Ihrem verstorbenen Angehörigen bekannt ist oder Sie Fragen zur postmortalen Gewebespende haben.

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