Transplantationsbeauftragte sind nach dem Transplantationsgesetz (TPG) sowie dem Hamburger Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (HmbAGTPG) für die Organspende im Krankenhaus verantwortlich.
Dabei informieren, unterstützen oder beraten Transplantationsbeauftragte das Krankenhauspersonal, arbeiten mit der Koordinierungsstelle zusammen und stellen insbesondere die Umsetzung eines Spendewunsches bei potentiell möglichen (postmortalen) Organspendern organisatorisch sicher.