Unsere Arbeitsbereiche
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GeschäftsbereichsleitungTelefonE-Mail
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Abfallentsorgung
Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich oder energetisch zu verwerten.
Die Entsorgung unserer Abfälle muss so erfolgen, dass die Gesundheit von Mensch und Umwelt und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird.
Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Heiko Schlüter- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsbeauftragter für Abfall
TelefonE-Mailvertreten durch
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Arbeitssicherheit
Leitgedanke der Arbeitssicherheit ist ein umfassendes, ganzheitliches Verständnis der Beschäftigten für ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Arbeitssicherheit ist integraler Bestandteil aller betrieblichen Aufgaben und Funktionen und beinhaltet die aktive Gesundheitsförderung, Schutz vor arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren. In diesem Sinne unterstützen wir Fachkräfte für Arbeitssicherheit unseren Arbeitgeber und seine Beschäftigen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
TelefonE-MailTelefonE-MailHenrik PanczakB.Eng.- Sicherheitsingenieur
- Katastrophenmanagement
TelefonE-MailDipl.-Ing.Liliana da Cruz Tavares- Fachkraft für Arbeitssicherheit
Standort
W26 , 1. Etage, Raumnummer 110Heiko Schlüter- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsbeauftragter für Abfall
TelefonE-MailStandort
W26 , 1. Etage, Raumnummer 109 -
Biologische Sicherheit und Gentechnik
Der Umgang mit infektiösen und gentechnisch veränderten Organismen in Klinik und Forschung unterliegt hohen administrativen und biologischen Sicherheitsmaßgaben, die das UKE in hohem Maße erfüllt. Gentechnische Arbeiten werden vorschriftsmäßig in für die Außenwelt abgeschlossenen Anlagen durchgeführt. Zu den wesentlichen Aufgaben der Hauptamtlich Beauftragten für die Biologische Sicherheit / Gentechnik des UKE gehören die Beratung des Betreibers sowie der verantwortlichen Projektleiter, die Überwachung aller gentechnischen Anlagen und Arbeiten des UKE, sowie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Prof. Dr. rer. nat.Johanna Brandner- Beauftragte für die Biologische Sicherheit/Gentechnik
Karoline Burgmann- Team-Assistentin
- Beauftragte für die Biologische Sicherheit/Gentechnik
- Strahlenschutzbevollmächtigte
Standort
W26 , 1. Etage, Raumnummer 125Ausschuss für die Biologische Sicherheit (ABS)
Prof. Dr. rer. nat.Johanna Brandner- Beauftragte für die Biologische Sicherheit/Gentechnik
Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Med.Boris Fehse- Wissenschaftlicher Laborleiter
TelefonE-MailDr. rer. nat. Dipl.-Biol.Stefan Horn- Wissenschaftler
TelefonE-MailProf. Dr. med.Klaus Ruckdeschel- Wissenschaftlicher Mitarbeiter
- Forschungsgruppenleiter
- Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
TelefonE-Mail -
Brandschutz
Wir beraten, unterstützen und unterweisen alle Mitarbeiter des UKEs, sowie dessen Töchter und sonstige mit dem UKE verbundenen Institutionen in allen Fragen des Brandschutzes.
TelefonE-Mail -
Gefahrgut
Als Gefahrgut werden alle Stoffe und Güter bezeichnet, die aufgrund ihrer Eigenschaften im Zusammenhang mit ihrer Beförderung sowohl eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit als auch für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt darstellen.
Der Gefahrgutbeauftragte informiert und unterstützt Sie zu allen Fragen des Gefahrgutes, speziell zu den Themen Versand und Transport.
vertreten durch
TelefonE-Mail -
Koordination für ZutrittskontrolleTimo EhlersSicherheitsingenieur
- Beauftragter für die Konzernsicherheit
- Leiter Kartenverwaltung
TelefonE-Mail -
KatastrophenmanagementHenrik PanczakB.Eng.
- Sicherheitsingenieur
- Katastrophenmanagement
TelefonE-MailKatastrophenmanagement bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt nach dem Eintritt eines Großschadensereignises zu schützen.
Hierzu gehören sowohl Ereignisse, die von außen auf das UKE einwirken, wie ein Unfall mit vielen Verletzten, ein Austritt von Gefahrstoffen als auch Vorfälle auf dem UKE-Gelände, wie ein großes Schadensfeuer oder Schäden durch Unwetter.
Hierzu entwickeln wir Pläne und Handlungsempfehlungen und üben regelmäßig solche Lagen.
Sollten sie Beratungsbedarf haben oder den Wunsch nach einer Schulung, sprechen sie uns gern an!
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Strahlenschutz
In einigen Bereichen unseres Klinikums werden auf vielfältige Weise ionisierende Strahlen eingesetzt: für die Diagnostik (Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin), die Therapie (Strahlentherapie, Nuklearmedizin) und in der Forschung (Isotopenlabore).
Zum Schutz aller Beteiligten und der Umwelt erfolgen alle Anwendungen im Rahmen der strengen gesetzlichen Regelungen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung sowie der Genehmigungsauflagen der Aufsichtsbehörden.
Für die Sicherstellung des Strahlenschutzes und Durchführung aller Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist der Strahlenschutzbevollmächtigte zuständig, der die Strahlenschutzverantwortlichen der nachfolgenden Betreiber in allen Angelegenheiten des Strahlenschutzes vertritt:
- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
- Ambulanzzentrum des UKE GmbH
In den einzelnen Kliniken und Instituten sind darüber hinaus über 100 Strahlenschutzbeauftragte mit ihrer jeweils besonderen Fachkunde für den Strahlenschutz der Patienten und Mitarbeiter zuständig.
Dipl.-Biochem.Dagmara Nelson- Strahlenschutzbevollmächtigte
Karoline Burgmann- Team-Assistentin
- Beauftragte für die Biologische Sicherheit/Gentechnik
- Strahlenschutzbevollmächtigte
Standort
W26 , 1. Etage, Raumnummer 125vertreten durch
Dr.Paul Scherkl- Strahlenschutzbevollmächtigter in Vertretung
- Medizinphysik-Experte
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Compliance
Compliance
Der Geschäftsbereich Sicherheit & Compliance betreibt das Compliance-Management-System (CMS) des UKE und unterstützt hierdurch bei der regelkonformen Erreichung der UKE-Ziele bzw. der Werte in der Lehre, Forschung und Krankenversorgung. Er erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen und verantwortet das Compliance-Schulungskonzept. Der Geschäftsbereich Sicherheit & Compliance hat zum einen die strukturelle und operative Aufgabe ein CMS zu etablieren und zu pflegen zum anderen auch die Aufgaben der rechtlichen Beratung und Bewertung sowie die Wahrnehmung des Dienstherrengenehmigungsgeschäfts (Antrag auf Dienstherrengenehmigung, § 331 StGB).
Grundsatzerklärung
Integrität und Neutralität sind grundlegende Voraussetzungen für die Compliance im UKE. Bereits der Anschein von möglichen Interessenkollisionen soll konzernweit in allen Bereichen bestmöglich vermieden werden. Durch Transparenz und Offenheit wird dieses Ziel erreicht.
Die Annahme oder Gewährung von gesetzwidrigen Zuwendungen materieller oder immaterieller Art wird im UKE nicht toleriert. Vergütungen dürfen nur dann angenommen oder gewährt werden, wenn sie angemessen sind. Spenden und sonstige Zuwendungen erfolgen stets auf freiwilliger Veranlassung und ohne Erwartung einer Gegenleistung. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung wird nicht geduldet, sondern durch geeignete Maßnahmen unterbunden. Wir und unsere Geschäftspartner beachten alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Es werden keine gesetzeswidrigen Absprachen oder Vereinbarungen geduldet, die Preise, Konditionen, Strategien und/oder Kundenbeziehungen betreffen.
Hinweisgebersystem
Das UKE tritt für Ehrlichkeit und Fairness ein. Dies gilt für den Umgang gegenüber Patientinnen und Patienten, zwischen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gegenüber Besucherinnen und Besuchern. In diesem Zusammenhang können vertrauliche Hinweise dabei helfen, mögliche Missstände oder individuelle Fehlverhaltensweisen von Personen zu identifizieren und diese aufzuklären.
Im Hinweisgebersystem können Sie Situationen beschreiben oder Ereignisse melden, ohne Nachteile befürchten zu müssen, sofern Sie Ihre Angaben im guten Glauben machen. Bitte beachten Sie, dass Hinweise ggfs. zu Entscheidungen führen können, die für andere Menschen Konsequenzen nach sich ziehen.Kontakt
compliance@uke.de