Tierschutzmaßnahmen
Die Betreuung der Tiere in der Forschungstierhaltung des UKE erfolgt durch ausgebildete Tierpfleger:innen und Tierpflegemeister:innen. Darüber hinaus überwachen Tierschutzbeauftrage, Fachtierärzt:innen und Biolog:innen experimentelle Eingriffe und leiten die Wissenschaftler:innen an.
Versuche mit Tieren können im UKE nur durchgeführt werden, wenn keine alternativen Verfahren verfügbar sind, wenn die Wissenschaftler:innen ihre Fachkenntnisse nachgewiesen haben und wenn das Versuchsverfahren ausführlich von der:dem Tierschutzbeauftragten, einer unabhängigen Kommission und der Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt worden ist.
Tierschutzbeauftragte im UKE
Im UKE sind mehrere Tierschutzbeauftragte tätig. Sie achten unter anderem auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes, beraten Antragssteller:innen schon bei der Planung aller Vorhaben in tierschutzrelevanten und versuchstierkundlichen Aspekten des Vorhabens und wirken im UKE auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hin.
Der Tierschutzausschuss
Die Tierschutzbeauftragten werden in ihrer Tätigkeit durch den Tierschutzausschuss des UKE unterstützt. Der Tierschutzausschuss hat die Aufgabe u.a. an der Festlegung interner Arbeitsabläufe mitzuwirken und die Ergebnisse aus Tierversuchen zu verfolgen, um zu einer Verbesserung des Tierwohls in Haltung und Experiment beizutragen. Darüber hinaus hat der Tierschussausschuss beratende Funktionen für alle mit Tieren befassten Personen.