Unsere Patent- und Lizenzstrategie
International anerkannte Spitzenforschung und exzellente Forschungsergebnisse entstehen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Innovationen zu schützen und zu verwerten, das ist unsere Aufgabe.
Mit dem Übergang von Grundlagenforschung in klinische Forschung und kommerzielle Nutzung sind wir auch Impulsgeber für eine verbesserte medizinische Versorgung. Die Patentverwertung soll langfristig eine zusätzliche Finanzierungsquelle für die Forschung am UKE schaffen. Innovationen aus dem Klinikum sollen zur Stärkung der eigenen Forschungsschwerpunkte geschützt und langfristig gesichert werden.
Hierfür sind unsere Grundsätze:
- Das UKE schätzt die Erfindungen seiner Mitarbeiter wert. Es erkennt die steigende Bedeutung von Erfindungen in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit genauso wie deren Potenzial zusätzliche finanzielle Mittel zu generieren.
- Der Grundgedanke der Nachhaltigkeit findet Berücksichtigung bei der Wahl der Verwertung. Hierzu gehört auch der Gedanke des "Equitable Licensing". Darunter versteht man Lizenzmodelle, die Menschen aus Entwicklungsländern den Zugang zu bezahlbarer Medizin ermöglichen sollen.
- Sicherung der Schutzrechte als Fundament für die Umsetzung von Erfindungen in anwendbare Produkte immer zum Wohle des Patienten.
- Alle Fragen um das Thema IP (Interllectual Property) liegen im UKE in einer Hand, bei MediGate. So kann der Bedeutung des geistigen Eigentums schon in der Ausarbeitung von Drittmittelverträgen durch mögliche IP-Regelungen Rechnung getragen werden.
Das UKE tritt für maßgeschneiderte Lösungen in der Verwertung ein. Dabei wägen wir sorgfältig zwischen den Interessen aller Beteiligten ab. Nachhaltigkeit spielt bei uns eine besondere Rolle, wenn wir aus den folgenden Verwertungsmöglichkeiten auswählen:
Der Verkauf von Schutzrechten an einen Wirtschaftspartner ist ebenso möglich wie eine Lizenzvergabe an ein oder mehrere Unternehmen.
Bei frühen Innovationen mit noch großen Entwicklungsarbeiten bietet es sich oft an, diese in Kooperation mit einem Wirtschaftspartner weiterzuentwickeln und zur Marktreife zu bringen.
Auch im Vorfeld von Kooperationen unterstützen wir vertragliche Regelungen zum Umgang mit geistigem Eigentum, damit die eingebrachten Beiträge des UKE und der Partner angemessen berücksichtigt werden. Es geht dabei sowohl um bereits bestehendes IP, welches in die Kooperation eingebracht werden soll, als auch um zukünftig im Projekt entstehende Rechte.
Gegebenenfalls ist eine Erfindung besonders geeignet, um Drittmittel einzuwerben beispielsweise im Rahmen eines geförderten BMBF- oder EU- Projekts.
Oftmals können auch spezielle Förderprogramme einer jungen Technologie die nötige Chance zur Weiterentwicklung geben, um den Sprung zur Marktreife zu schaffen.
Auf der Grundlage von marktnahen, geschützten Technologien kann die Erfinderin oder der Erfinder mit einer Ausgründung selbst unternehmerisch tätig werden. Dafür gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten. Für die Finanzierung von noch forschungsintensiven Technologien gibt es beispielsweise das EXIST-Förderprogramm, s. unsere Liste unter "Links". Wir schaffen hier Transparenz. Bei Bedarf kann auch ein erfahrener Coach die Gründung begleiten. Ihr Gründerteam muss übrigens noch nicht komplett sein. Es kann durch Externe, beispielsweise für den Vertrieb, Marketing oder das Management komplettiert werden.
Zum weiteren Umgang mit Erfindungen, einschließlich Informationen zur Erfindervergütung, gibt es einen Leitfaden als Teil unserer Patentstrategie und eine SOP in dem UKE-Qualitätsmanagement-Handbuch.
Geistiges Eigentum und sein Schutz bedürfen Ideen, Inspiration, Engagement, Zeit, Finanzierung, einer guten Infrastruktur und eines Netzwerks. Hierbei werden wir durch die Förderinitiative WIPANO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert. Im Falle der Verwertung arbeiten wir eng mit der PatentVerwertungsAgentur-Hamburg zusammen.
Für weitere Informationen zur Patent- und Lizenzstrategie melden Sie sich gerne bei uns.