Gleichstellungsbeauftragte für das nichtwissenschaftliche Personal am UKE
Aufgaben & Tätigkeiten
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten am UKE ist als Querschnittsaufgabe zu beschreiben. Dazu gehört die Umsetzung des Hamburger Gleichstellungsgesetzes im UKE zu unterstützen, zu fördern und zu begleiten.
Die Mitwirkung in Arbeitsgruppen sowie die Zusammenarbeit mit Personalverantwortlichen und Gremien, ermöglicht es, Entscheidungen, welche Einfluss auf gleichstellungsrelevante Prozesse und Maßnahmen haben, zu bewerten und zu beeinflussen.
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie eine gleichberechtigte Teilhabe an Maßnahmen zu unterstützen, initiiert sie Aktivitäten, Maßnahmen und Veranstaltungen.
Im vertrauensvollen Rahmen berät und informiert die Gleichstellungsbeauftragte zu Fragen
- der Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Familienarbeit,
- der Gleichstellung von Frauen und Männern
- bei sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz
- Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und sexueller Orientierung
- der beruflichen Entwicklung
- Fragen, die Ihren persönlichen oder institutionellen Bereich betreffen.
Der Besuch gilt als Arbeitszeit und das Gespräch ist vertraulich.