Aktuelles
Ab 1. Januar 2024: Aufwandsentschädigung für PJ-Studierende für Tertiale an Kliniken des UKE
Das UKE hat ab 1. Januar 2024 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400 Euro monatlich (bei Vollzeit/vollem Kalendermonat) für Studierende im Praktischen Jahr (PJ) eingeführt. Die Aufwandsentschädigung kommt PJ-Studierenden zugute, die ihren praktischen Einsatz (Tertiale) in den Kliniken des UKE absolvieren – für Einsätze in Lehrpraxen wird sie nicht gezahlt. Bitte beachten Sie, dass der Beschluss des UKE nicht die Akademischen Lehrkrankenhäuser betrifft.
Für Fragen zum PJ-Tertial am UKE und zur PJ-Aufwandsentschädigung haben wir Ihnen einen FAQ-Bereich erstellt, dem Sie erste Informationen entnehmen können.
Herzlich Willkommen im Praktischen Jahr!
Mit dem Praktischen Jahr beginnt für Sie der letzte Ausbildungsabschnitt Ihres Medizinstudiums, in dessen Mittelpunkt die Ausbildung am Krankenbett steht. Im Praktischen Jahr erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre im vorangehenden Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.
Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen rund um die Planung und Organisation Ihres Praktischen Jahres an unserer Fakultät zusammengestellt:
1. Aufbau und Regelungen zum Praktischen Jahr
2. Aktuelle und zukünftige PJ-Zeiträume
3. Informationen zur PJ-Anmeldung für UKE-Studierende
4. Informationen zur PJ-Anmeldung für externe Studierende
5. Während des Praktischen Jahres
Aufbau und Regelungen zum Praktischen Jahr
Die rechtlichen Grundlagen des Praktischen Jahres finden Sie in § 3 und 4 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO, 2002). Weitere Vorgaben ergeben sich aus den Ausbildungsverträgen mit den Akademischen Lehrkrankenhäusern und aus Absprachen mit den Studierendenvertretungen, dem Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA) und den Kliniken und Instituten. Über diese geben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick.
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Aufbau des PJ
Das Praktische Jahr ist als dritter Studienabschnitt eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen, die in drei thematisch getrennte Abschnitte (Tertiale) zu jeweils 16 Wochen gegliedert ist:
- Chirurgie
- Innere Medizin
- Wahlfach
Die Fächerreihenfolge ist formal beliebig. Eine Ausnahme bildet das Wahlfach Allgemeinmedizin, dem das Pflichttertial Innere Medizin vorausgegangen sein sollte.
PJ-Beginn und Ende sind festgelegt und verbindlich. Das PJ beginnt in der zweiten Hälfte der Monate Mai bzw. November und darf aus Gründen der Prüfungsgerechtigkeit insgesamt nicht vor dem regulären Enddatum beendet werden.
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Voraussetzungen und Zulassung
Die Zulassung zum PJ wird seit dem 01. Januar 2014 durch das Bestehen des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erworben.
Das PJ kann nicht in einem Urlaubssemester begonnen bzw. absolviert werden.
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Splitten von Tertialen
Tertiale dürfen nur dann gesplittet werden, wenn mindestens eine der beiden Tertialenhälften im Ausland absolviert wird. Einzige Ausnahme davon bilden PJ-Plätze für das Pflichttertial Chirurgie im Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Boberg oder im Kinderkrankenhaus Altona. Da die genannten Kliniken keine Allgemeinchirurgie anbieten, für das Pflicht-Chirurgietertial aber acht Wochen allgemeinchirurgische Ausbildung zwingend vorgeschrieben sind, kann in den beiden Kliniken nur ein halbes Chirurgie-Tertial absolviert werden und die andere Hälfte wird in der Allgemeinchirurgie eines anderen Hauses verbracht.
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Regelungen zu den Pflichttertialen Chirurgie und Innere Medizin
Nach Rücksprache mit dem LPA muss mindestens die Hälfte (d.h. 8 Wochen) des Chirurgie-Tertials in der "Allgemeinchirurgie" absolviert werden. Für die verbleibende Tertialhälfte kann ein achtwöchiger bzw. können zwei jeweils vierwöchige Schwerpunkte aus der folgenden Liste gewählt werden:
- Endokrine Chirurgie
- Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin*
- Hepatobiliäre und Transplantationschirurgie
- Herzchirurgie*
- Kinderchirurgie*
- Kinderherzchirurgie
- MKG-Chirurgie*
- Neurochirurgie*
- Orthopädie / Unfallchirurgie*
- Plastische Chirurgie*
- Viszeralchirurgie
- Thoraxchirurgie
Falls eine Klinik so weit ausdifferenziert ist, dass es keine "Allgemeinchirurgie" gibt, können nach Rücksprache mit dem LPA auch Unfallchirurgie oder Viszeralchirurgie anerkannt werden. Bei weiterführenden Fragen bzgl. der Anerkennung von Chirurgie-Tertialen wenden Sie sich an das LPA.
* Bitte beachten Sie folgende Ausschlussregel:
Die markierten Schwerpunkte sind gleichzeitig auch eigenständige Wahlfächer im PJ. Die Belegung des jeweiligen Schwerpunktes im Chirurgie-Tertial schließt die Belegung des gleichnamigen Wahlfaches aus und umgekehrt.Für das Tertial Innere Medizin sind folgende Schwerpunkte zugelassen:
- Angiologie
- Endokrinologie und Diabetologie
- Gastroenterologie
- Hämatologie und Onkologie
- Infektiologie
- Internistische Notaufnahme
- Kardiologie
- Knochenmarktransplantation
- Nephrologie
- Pneumologie
- Rheumatologie
Rotationen sind möglich, allerdings darf der Ausbildungszeitraum in einem Schwerpunkt die Dauer von vier Wochen nicht unterschreiten. Es ist somit möglich, zwei Schwerpunkte für jeweils acht Wochen zu belegen oder maximal vier Schwerpunkte für jeweils vier Wochen.
Bitte beachten Sie: Die hier aufgeführten Regelungen sind generelle Regelungen bzgl. der Anerkennungsfähigkeit Ihrer Pflichttertiale. Rückfragen dazu beantwortet Ihnen das LPA. Die ausbildenden Kliniken sind nicht verpflichtet, alle Schwerpunkte und alle Rotationsformen anzubieten. Bitte informieren Sie sich daher über das Lehrkrankenhausverzeichnis (zu finden im Abschnitt "Informationen und Formulare zum Download") oder in den Kliniken direkt, welche und wie viele Rotationen in Ihrer Wunschklinik möglich sind.
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Wahlfachangebot und Ausschlussregeln
Das Wahlfachangebot wird vom Prodekanat für Lehre in Absprache mit dem "Curriculum Komitee iMED" sowie dem LPA regelmäßig aktualisiert. Es können ausschließlich Wahlfächer belegt werden, die zum Zeitpunkt des PJ-Starts zugelassen waren. Der Fächerwunsch des Wahltertials kann aus kapazitären Gründen möglicherweise nicht in jedem Fall erfüllt werden.
Folgende Wahlfächer werden derzeit an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg angeboten:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Dermatologie und Venerologie
- Geriatrie
- Gynäkologie und Geburtshilfe
- Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
- Herz- und Gefäßchirurgie*
- Kinderchirurgie*
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Mikrobiologie
- MKG-Chirurgie*
- Neurochirurgie*
- Neurologie
- Neuroradiologie
- Orthopädie / Unfallchirurgie*
- Pädiatrie
- Palliativmedizin
- Pathologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Plastische Chirurgie*
- Psychiatrie
- Psychosomatik
- Radiologie und Nuklearmedizin
- Rechtsmedizin
- Strahlentherapie
- Tropenmedizin
- Urologie
* Bitte beachten Sie folgende Ausschlussregel:
Die markierten Wahlfächer sind gleichzeitig auch zugelassene Schwerpunkte innerhalb des Pflichttertials Chirurgie. Die Belegung des jeweiligen Wahlfaches schließt die Belegung des gleichnamigen Schwerpunktes im Chirurgie-Tertial aus und umgekehrt.Regelungen zum Wahlfach Allgemeinmedizin:
Das Wahlfach Allgemeinmedizin wird vom Institut für Allgemeinmedizin am UKE organisiert und in Vertragspraxen durchgeführt. Bitte setzen Sie sich zur Abstimmung mit dem Institut für Allgemeinmedizin in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Instituts für Allgemeinmedizin.
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Tertiale an anderen Medizinische Fakultäten innerhalb Deutschlands
Sie können PJ-Tertiale an anderen deutschen Universitätskliniken oder Akademischen Lehrkrankenhäusern anderer deutscher Universitäten absolvieren. Die Bewerbung und Zusage für einen bzw. mehrere PJ-Plätze muss zwingend über die für das Universitätsklinikum oder Lehrkrankenhaus zuständige Universität erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich an der jeweiligen Universität rechtzeitig über die Bewerbungsfristen und -modalitäten.
Sollte die Universität nicht am PJ-Portal teilnehmen, reichen Sie bitte, sobald Sie einen Zuteilungsbescheid der Universität erhalten haben, diesen bei der PJ-Koordination im Prodekanat für Lehre ein. Bitte beachten Sie, dass Tertialtermine, die von den durch uns vorgegebenen Terminen abweichen, nicht möglich sind.
Die Ausbildung an Lehrkrankenhäusern bzw. Universitätskliniken anderer deutscher Universitäten erfolgt nach dem Logbuch der für das Krankenhaus zuständigen Universität. Die Prüfung erfolgt nach dem Logbuch der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg.
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Tertiale im Ausland
Sie können PJ-Tertiale im Ausland absolvieren. Für Tertiale im Ausland muss die Bestätigung des Auslandskrankenhauses mit der Anmeldung zum PJ bei der PJ-Koordination im Prodekanat für Lehre eingereicht werden. Um sicherzustellen, dass die Klinik, an der Sie Ihr Auslandstertial absolvieren möchten, anerkennungsfähig ist, müssen Auslandstertiale immer mit dem LPA abgesprochen werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Bestätigungen für PJ-Plätze im Ausland. Insbesondere bei Krankenhäusern, die dem Landesprüfungsamt noch nicht bekannt sind, sind unter Umständen zusätzliche Bescheinigungen zu erbringen.
Es ist im Falle von Auslandsaufenthalten möglich, Tertiale in 2 x 8 Wochen zu teilen.
Abweichende Tertialtermine sind im Zusammenhang mit Auslandstertialen genehmigungspflichtig und müssen beim LPA beantragt werden. Wenden Sie sich mit Fragen dazu bitte an das LPA. Sollten durch (vom LPA genehmigte) abweichende Auslands-Tertialzeiten Terminverschiebungen am UKE oder in den akademischen Lehrkrankenhäusern nötig werden, sprechen Sie dies bitte rechtzeitig mit der PJ-Koordination am Prodekanat für Lehre ab.
Achten Sie bitte darauf, dass sämtliche Tertiale am UKE und in den akademischen Lehrkrankenhäusern - auch bei abweichenden Tertialdaten - aus organisatorischen Gründen stets an einem Montag beginnen müssen.
Wenn Sie ein Tertial oder eine Tertialhälfte im Ausland geplant haben, tragen Sie diese/s innerhalb der regulären Umbuchungsfrist (d.h. bis spätestens fünf Wochen vor Tertialbeginn) im PJ-Portal ein. Falls das Tertial nicht angetreten/realisiert werden kann, können Sie bis jeweils fünf Wochen vor Beginn des betroffenen Tertials im PJ-Portal einen alternativen Platz für Ihr Tertial buchen. Wenn Sie sich kurzfristiger als fünf Wochen vor Tertialbeginn entschließen, Ihren Auslandsaufenthalt nicht anzutreten, beachten Sie bitte, dass ein Alternativplatz aufgrund der Kurzfristigkeit ggfs. nicht pünktlich zum Tertialbeginn bereitgestellt werden kann. Hierfür müssen also u.U. Fehltage eingeplant werden.
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Härtefallbehandlung und Nachteilsausgleich
Studierende mit anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer Behinderung oder anderen einschränkenden Lebensumständen können einen Antrag auf nachteilsausgleichende Maßnahmen bzw. Härtefallbehandlung stellen. Gründe für einen entsprechenden Antrag können sein:
- die Betreuung eigener minderjähriger Kinder
- die Pflege eines nahen Familienangehörigen
- Schwangerschaft
- eigene Krankheit oder Behinderung
Härtefallanträge, bspw. zum bevorzugten Erhalt wohnortnaher PJ-Plätze, können innerhalb der im PJ-Portal angegebenen Fristen im PJ-Portal unter Angabe der gewünschten PJ-Plätze gestellt werden. Parallel zur Angabe im PJ-Portal muss ein Härtefallantrag mit Begründung und geeigneten Nachweisen an das Prodekanat für Lehre gerichtet werden. Das für die Antragstellung nötige Formular finden Sie unter Rechtsgrundlagen & Formulare .
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Teilzeitoptionen
Das Praktische Jahr kann in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der regulären Arbeitszeit absolviert werden. Die Wochenanzahl der Tertiale verlängern sich entsprechend: bei 50 Prozent der regulären Arbeitszeit dauert ein Tertial 32 Wochen, bei 75 Prozent dauern die Pflichttertiale (Chirurgie und Innere Medizin) jeweils 21 Wochen und das Wahltertial 22 Wochen. Die Teilzeitregelung wird vor Beginn des PJ festgelegt. Eine Änderung während des Praktischen Jahres muss beim Landesprüfungsamt beantragt und durch dieses genehmigt werden.
Die Verteilung der reduzierten Wochenarbeitsstunden auf die einzelnen Wochentage ist mit den Kliniken zu besprechen. Dabei ist zu beachten, dass die Studierenden während ihrer Ausbildung alle im Logbuch vorgesehenen Ausbildungsinhalte absolvieren können.
Bitte beachten Sie, dass der PJ-Studientag bei einem PJ in Teilzeit ein Jahr lang durchgängig zu besuchen ist. D.h. Studierende, die ihr PJ in Teilzeit absolvieren, nehmen ein Jahr lang mit ihrer Startkohorte im vierwöchigen Rhythmus am PJ-Studientag teil. Wenn alle PJ-Studientage der Startkohorte gelesen worden sind (12 Termine), nehmen PJ-Studierende in Teilzeit nicht mehr an den PJ-Studientagen teil. Ab dann sind alle folgenden Freitage Kliniktage (sofern in dem mit der Klinik vereinbarten Arbeitszeitmodell der Freitag ein Arbeitstag ist).
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Fehlzeiten
Fehlzeiten umfassen sowohl Krankheitstage als auch Urlaubstage sowie Reisetage im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten. Es sind dabei folgende Regeln zu beachten:
- Auf die 48-wöchige praktische Ausbildung (336 Tage) werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet.
- Davon dürfen in einem Tertial maximal 20 Fehltage anfallen.
- Bei einem geteilten Tertial darf pro Tertialhälfte maximal zehn Tage gefehlt werden.
- Bei länger dauernden Unterbrechungen ist in jedem Fall unverzüglich das LPA zu informieren.
- Bei einer Unterbrechung des PJ aus wichtigem Grund, die über die 30 Tage hinausgeht, sind bereits abgeleistete Teile des PJ vom Landesprüfungsamt anzurechnen, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Landesprüfungsamt .
Aktuelle und zukünftige PJ-Zeiträume
Informationen zur PJ-Anmeldung für UKE-Studierende
Die Anmeldung zum Praktischen Jahr erfolgt für UKE-Studierende ab der PJ-Kohorte Mai 2020 über das PJ-Portal zur bundesweiten Online-Vergabe der Ausbildungsplätze im Praktischen Jahr . Eine Anmeldung über das Portal ist verpflichtend für alle UKE-Studierenden auch wenn Sie planen, alle drei Tertiale Ihres PJ extern, im Ausland oder an Fakultäten, die nicht am PJ-Portal teilnehmen, abzuleisten.
Bitte beachten Sie, dass die PJ-Plätze ausschließlich über das PJ-Portal vergeben werden. Bewerbungen, die direkt an Kliniken, Lehrkrankenhäuser oder Lehrpraxen des UKE gerichtet werden, sind ungültig. Eventuelle Zusagen, die Ihnen außerhalb des PJ-Portals von Kliniken oder Abteilungen gemacht werden, sind ebenso ungültig.
Die PJ-Anmeldung und Platzbuchung im PJ-Portal werden im Folgenden näher erläutert.
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Ablauf der Anmeldung und Platzbuchung
Registrierung und Validierung
Ab dem Registrierungsbeginn (s. "Termine") können sich die Studierenden einer PJ-Kohorte im PJ-Portal anmelden. Sobald Sie eine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, nehmen Sie am Verfahren teil. Ihre Anmeldung im PJ-Portal wird von uns als Ihre Heimatuniversität „validiert“ (d.h. wir bestätigen, dass Sie an der Universität Hamburg immatrikuliert sind und entsprechend dem Stand Ihres Studiums tatsächlich mit der Kohorte, zu der Sie sich angemeldet haben, ins PJ gehen könnten).
Bitte beachten Sie, dass Ihre PJ-Anmeldung spätestens 6 Wochen vor angestrebtem PJ-Beginn erfolgt sein muss. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Zusammenstellung Ihrer Wunschliste
Nachdem Ihre Registrierung validiert wurde, können Sie Ihre Wunschplätze in der "Merkliste" hinterlegen und einen Plan für Ihr PJ zusammenstellen. In der Übersicht der jeweiligen Klinik sehen Sie, wie viele Plätze dort grundsätzlich zur Verfügung stehen und wie viele Plätze davon noch frei sind. Da sich diese Zahlen während der Buchungszeit laufend ändern werden, sollten Sie die Merkliste immer aktualisieren (bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie fest buchen dürfen).
Platzbuchung - Lokale Vergabephase
Per Losverfahren wird für jede:n Studierende:n eine individuelle Startzeit festgelegt und per E-Mail bekanntgegeben. Ab Ihrer individuellen Startzeit können Sie PJ-Plätze für alle drei Tertiale an Ihrer eigenen Fakultät verbindlich buchen. Sobald Sie zu Ihrer persönlichen Startzeit eingeloggt sind, wird Ihr Wunsch für 150 Sekunden gehalten, damit Sie buchen können.
ACHTUNG: An der Verlosung der Startzeiten nehmen Sie nur teil, wenn Ihre Anmeldung im PJ-Portal vor dem Datum der "Validierung" (s. unten unter Termine und Fristen) erfolgt ist. Sie können sich auch nach diesem Termin noch für das jeweilige PJ anmelden, Ihre Buchungszeit wird dann automatisch im Anschluss an die verlosten Buchungszeiten liegen.
Für Tertiale, die Sie im Ausland absolvieren werden, buchen Sie im PJ-Portal bitte den Platzhalter "Ausland". Die Platzzusage aus dem Ausland sollte unbedingt mit dem LPA besprochen werden, um sicherzustellen, dass es sich um einen anerkennungsfähigen Platz handelt. Zusätzlich senden Sie die Platzzusage nachrichtlich bitte an pj@uke.de .
Für Plätze, die Sie an nicht am PJ-Portal teilnehmenden Fakultäten im Inland belegen, buchen Sie bitte den Platzhalter "Inland".
Platzbuchung - Nationale Vergabephase
Nachdem die Studierenden aller teilnehmenden Universitäten Plätze an ihrer eigenen Fakultät buchen konnten, wird das System in der nationalen Vergabephase bundesweit geöffnet, so dass frei gebliebene Plätze von externen Studierenden gebucht werden können. Für diese Phase erhalten Sie ebenfalls eine Startzeit, ab der Sie Plätze buchen können. Wenn Sie einen Platz an einer anderen Fakultät buchen, geben Sie Ihren an unserer Fakultät gebuchten Platz gleichzeitig auf. In dieser Phase werden somit auch an unserer Fakultät wieder Plätze frei, auf die Sie nachrücken können. In Ihrer Merkliste haben Sie immer eine aktuelle Übersicht über noch oder wieder freie Plätze.
Für Tertiale an deutschen Medizinischen Fakultäten, die derzeit nicht am PJ-Portal teilnehmen, wird im PJ-Portal der Platzhalter "Inland" gebucht. Über das Bewerbungsverfahren und die Bewerbungsfristen informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Fakultät. Bitte beachten Sie dabei insbesondere, dass die Bewerbung immer über die zuständige Fakultät erfolgen muss. Eine Platzvereinbarung mit einem Lehrkrankenhaus ist unwirksam. Den Zuteilungsbescheid der zuständigen Fakultät senden Sie bitte nachrichtlich an pj@uke.de .
Nachrückverfahren
Das Buchungssystem bleibt immer bis fünf Wochen vor dem jeweiligen Tertialbeginn geöffnet, so dass Sie Umbuchungen vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass Änderungen Ihrer Buchung im Wahlfach nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung des „Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung“ dem Landesprüfungsamt für Heilberufe eigenständig von Ihnen gemeldet werden müssen. Eine automatische Übermittlung Ihrer Buchungen im PJ-Portal an das Landesprüfungsamt für Heilberufe findet nicht statt.
Ab fünf Wochen vor Tertialbeginn (die konkreten Daten sind im PJ-Portal angegeben) sind keine Änderungen der Plätze mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Kliniken erst ab fünf Wochen vor Tertialbeginn Einsicht in die Belegungslisten haben. Ihre Platzbuchung ist der Klinik somit erst fünf Wochen vor Beginn Ihres Tertials bekannt.
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Härtefallregelung
Bei vorliegenden Härtefallgründen (d.h. Erziehung eigener minderjähriger Kinder, Pflege naher kranker Angehöriger, eigene Krankheit oder Behinderung) können Sie einen Härtefallantrag stellen. Der Härtefallantrag muss beinhalten, welche Art von Vorzugsbehandlung beantragt wird und dies begründen.
Bitte beachten Sie, dass Härtefallanträge nur dann bearbeitet werden können, wenn innerhalb der geltenden Härtefallfrist (s.u. unter "Termine" oder direkt im PJ-Portal)
- der Antrag im PJ-Portal eingetragen und abgesendet wurde. Dazu wählen Sie im PJ-Portal unter "PJ-Angebot" die Plätze aus, die gemäß des von Ihnen geltend gemachten Härtefallgrunds bevorzugt für Sie gebucht werden sollen, und übernehmen diese in Ihre Wunschliste. Für Tertiale, die Sie extern absolvieren wollen, buchen Sie bitte die Platzhalter "Inland" oder "Ausland". Sobald Sie einen gültigen PJ-Wunsch zusammengestellt haben, erscheint innerhalb der Härtefallfrist ein Button, über den Sie den Härtefallantrag absenden können.
- die schriftliche Begründung des Härtefalls inkl. geeigneten Nachweisen an pj@uke.de gesendet wurden.
Die Einbuchung der beantragten Plätze im PJ-Portal erfolgt nach Ende der Härtefallfrist. -
Splitten von Tertialen
Splitten bei Auslandsaufenthalt
Das Splitten von Tertialen ist im PJ-Portal grundsätzlich nur dann möglich, wenn mindestens eine der beiden Tertialhälften im Ausland absolviert wird. Wenn Sie eine Tertialhälfte im Ausland absolvieren möchten, buchen Sie für das betreffende Tertial bitte zunächst einen vollständigen Platz in der Klinik, in der Sie die andere (d.h. nicht im Ausland absolvierte) Tertialhälfte verbringen möchten. Nach der Buchung geben Sie bitte unter „Mein PJ“ an, dass Sie das Tertial splitten möchten und tragen dort Land und Klinik ein. Zusätzlich senden Sie bitte die Platzzusagen Ihres Auslandsplatzes an pj@uke.de .
Ausnahme: Splitten im Inland
Wenn Sie eine Hälfte Ihres Chirurgie-Tertials in den chirurgischen Spezialkliniken (Altonaer Kinderkrankenhaus oder BG Klinikum Boberg) absolvieren möchten und die andere Tertialhälfte nicht im Ausland, sondern ebenfalls in Hamburg belegen möchten, so ist dies an unserer Fakultät erlaubt, im PJ-Portal aber technisch nicht darstellbar. Aus diesem Grund gehen Sie in einem solchen Fall bitte wie folgt vor: Buchen Sie für das gesamte Tertial einen Platz an der Klinik, an der Sie Ihre allgemeinchirurgische Tertialhälfte absolvieren möchten. Parallel dazu kontaktieren Sie pj@uke.de , um zu klären, ob Ihr Wunschplatz in einer der chirurgischen Spezialkliniken frei ist. Das weitere Vorgehen wird dann direkt mit Ihnen besprochen.
Einen weiteren Sonderfall stellt das Fach Innere Medizin im Klinikum Bad Bramstedt dar. Dort wird lediglich der Schwerpunkt Rheumatologie angeboten. Da es für das Innere-Tertial keine Vorgabe gibt, die besagt, dass ein zugelassener Schwerpunkt nicht für volle 16 Wochen belegt werden darf, können Sie die gesamten 16 Wochen Ihres Innere-Tertials dort absolvieren. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte über pj@uke.de , um zu klären, ob Ihr Wunschplatz in Bad Bramstedt frei ist. Das weitere Vorgehen wird dann direkt mit Ihnen besprochen. Wenn Sie allerdings einen zweiten Schwerpunkt in Ihrem Innere-Tertial absolvieren möchten, besteht auch die Möglichkeit, nur eine Tertialhälfte in Bad Bramstedt zu absolvieren und die andere Hälfte in einer anderen Klinik in Hamburg abzuleisten. In diesem Fall buchen Sie im PJ-Portal bitte einen Platz in der Klinik, in der Sie die den nicht-rheumatologischen Schwerpunkt absolvieren möchten und kontaktieren parallel pj@uke.de , um zu klären, ob Ihr Wunschplatz in Bad Bramstedt frei ist. Das weitere Vorgehen wird dann direkt mit Ihnen besprochen.
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Weitere Hinweise für die Platzbuchung
- Für die Pflichttertiale Innere Medizin bzw. Chirurgie muss im PJ-Portal ein Platz für "Innere Medizin" bzw. "Chirurgie" gebucht werden (und nicht etwa für "Unfallchirurgie" oder "Plastische Chirurgie"). Die Rotationspläne für die Pflichttertiale werden erst zu Tertialbeginn in den jeweiligen Kliniken erstellt. Es ist nicht möglich, vorab bestimmte Rotationen zu buchen. I.d.R. können Sie aber zu Tertialbeginn Ihre Rotationswünsche äußern, auf die Rücksicht genommen wird, sofern die Kapazitäten der Abteilungen es erlauben.
- Bei der Auswahl des Wahlfachs ist darauf zu achten, dass dieses ein anerkanntes Wahlfach an unserer Fakultät ist (vgl. Auflistung weiter oben bzw. im PJ-Portal).
- Allgemeinmedizin finden Sie im PJ-Portal zentral als Wahlfach am UKE. Die Zuweisung einer konkreten Lehrpraxis findet nicht im PJ-Portal statt, sondern durch das Institut für Allgemeinmedizin. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Instituts für Allgemeinmedizin.
- Bitte beachten Sie, dass Änderungen Ihrer Buchung im Wahlfach nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung des „Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung“ dem Landesprüfungsamt für Heilberufe eigenständig von Ihnen gemeldet werden müssen. Eine automatische Übermittlung Ihrer Buchungen im PJ-Portal an das Landesprüfungsamt für Heilberufe findet nicht statt.
- Sollten Studierende ihren Antrag auf Absolvierung des PJ zurückziehen, ist die PJ-Koordination im Prodekanat für Lehre per E-Mail darüber davon zu informieren.
- Weitere Angaben finden Sie nach Ihrer Anmeldung in der Anleitung zum PJ-Portal in der Rubrik "Hilfe".
Termine und Fristen für die PJ-Anmeldung für UKE-Studierende
Informationen zur PJ-Anmeldung für externe Studierende
Sie studieren an einer anderen Medizinischen Fakultät in Deutschland und möchten einen Teil Ihres Praktischen Jahres am UKE oder einem unserer Lehrkrankenhäuser absolvieren? Darüber freuen wir uns und informieren Sie im Folgenden über das Verfahren der Platzvergabe.
Wenn Sie an einer Hochschule im Ausland Medizin studieren und für einen Teil Ihres Praktischen Jahres an unserer Fakultät kommen möchten, gibt es ein gesondertes Bewerbungsverfahren. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Teams Internationales über die Bewerbungsmodalitäten.
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Platzvergabeverfahren
Studierende, die an anderen Medizinischen Fakultäten immatrikuliert sind und am UKE oder an unseren Akademischen Lehrkrankenhäusern ein oder mehrere PJ-Tertiale absolvieren möchten, registrieren sich im PJ-Portal zur bundesweiten Online-Vergabe der Ausbildungsplätze im Praktischen Jahr .
Anschließend wird Ihre Registrierung von Ihrer Heimatuniversität validiert. Für diese notwendige Validierung haben die Heimatuniversitäten ebenfalls Zugriff auf das PJ-Portal.
Das weitere Bewerbungsverfahren wird online durchgeführt und läuft wie folgt ab:
1. Im System können Sie sich nun einen Überblick über die zur Verfügung stehenden PJ-Plätze in den Lehrkrankenhäusern unserer Fakultät verschaffen. Sie können sich eine „Merkliste“ erstellen und Ihren „Hauptwunsch“ festlegen.
2. Kern der geregelten PJ-Platzvergabe ist eine Los gesteuerte Festlegung einer Zugriffsreihenfolge. Diese individuelle Startzeit wird entsprechend der unter „Termine“ genannten Fristen per E-Mail versendet.
3. Ab der individuellen Startzeit können die PJ-Plätze im System verbindlich gebucht werden.
4. Mit der verbindlichen Buchung von PJ-Plätzen generiert das System sofort eine Buchungsbestätigung.
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Nach der Platzbuchung
Da im PJ-Portal die Möglichkeit besteht, die gebuchten PJ-Plätze bis fünf Wochen vor Beginn des jeweiligen Tertials umzubuchen, erhalten alle Krankenhäuser erst nach Ende dieser Frist Zugriff auf die Namen der bei ihnen endgültig angemeldeten Studierenden.
Bitte beachten Sie daher:
- Sie erhalten erst fünf Wochen vor Beginn Ihres Tertials eine E-Mail mit allen organisatorischen Informationen rund um Ihr PJ-Tertial an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg.
- Wenn Sie sich bereits vor Ablauf dieser Frist mit Ihrem Lehrkrankenhaus in Verbindung setzen, seien Sie sich bitte bewusst, dass das Lehrkrankenhaus noch nichts von Ihrer Platzbuchung weiß, da es noch keine Anmeldeliste für das Tertial erhalten hat.
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Unterlagen zu Tertialbeginn
Zu Beginn des gebuchten Tertials sind unbedingt folgende Unterlagen im jeweiligen Lehrkrankenhaus vorzulegen:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über die erfolgte und noch gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gem. ArbMedVV durch den Betriebsärztlichen Dienst der Heimatuniversität. Nutzen Sie hierfür bitte diese Medizinische Bescheinigung , sofern aus dem Nachweis Ihrer Heimatfakultät die geforderten Laborwerte nicht hervorgehen. Bitte beachten Sie, dass alle der geforderten Serologien vorliegen müssen und bei Tertial-Antritt nicht älter als drei Jahre sein dürfen.
- Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- ggf. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Nur in Verbindung mit den genannten Unterlagen ist ein Antritt des gebuchten PJ-Platzes möglich.
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Wichtige Regelungen für externe PJ-Studierende
- Die PJ-Plätze werden ausschließlich über das PJ-Portal vergeben. Bewerbungen, die an UKE-Kliniken oder Lehrkrankenhäuser gerichtet werden, sind ungültig. Eventuelle Zusagen, die Ihnen außerhalb des PJ-Portals von Kliniken oder Abteilungen gemacht werden, sind ebenso ungültig. Platzabsprachen zwischen Kliniken und Studierenden sind somit unwirksam und werden im Verteilungsverfahren des PJ-Portals nicht berücksichtigt!
- Die Buchung von halben Tertialen sowie abweichenden Tertialzeiträumen ist nicht möglich. Wir nehmen externe Studierende ausschließlich für ganze Tertiale an. Studierende, die ihr PJ in Quartalen absolvieren, können bei uns nur einen Platz für ihr erstes Quartal buchen.
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur solche Wahlfächer bei uns buchen, die an Ihrer Heimatuniversität anerkannt sind und geprüft werden. Halten Sie ggfs. vor der Bewerbung Rücksprache mit Ihrer Fakultät/Ihrem LPA. Insbesondere kleinere Wahlfächer (z.B. Plastische Chirurgie, Tropenmedizin) gehören nicht an allen Universitäten zu den zugelassenen Wahlfächern.
- Das Wahlfach Allgemeinmedizin ist für externe Studierende derzeit nicht wählbar.
- Bitte buchen Sie Plätze für das Wahlfach Mikrobiologie am UKE nur nach vorheriger Rücksprache mit Herrn Prof. Rohde (Fachvertreter Mikrobiologie; rohde@uke.de ).
- Für die Pflichttertiale Innere Medizin bzw. Chirurgie muss im PJ-Portal ein Platz für "Innere Medizin" bzw. "Chirurgie" gebucht werden (und nicht etwa für "Unfallchirurgie" oder "Plastische Chirurgie"). Die Rotationspläne für die Pflichttertiale werden erst zu Tertialbeginn in den jeweiligen Kliniken erstellt. Es ist nicht möglich, vorab bestimmte Rotationen zu buchen. I.d.R. können Sie aber zu Tertialbeginn Ihre Rotationswünsche äußern, auf die Rücksicht genommen wird, sofern die Kapazitäten der Abteilungen es erlauben.
Termine und Fristen für die PJ-Anmeldung für externe Studierende
Während des Praktischen Jahres
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PJ-Curriculum
Für die Ausbildung im PJ gibt es verbindliche Rahmenvorgaben und Ausbildungspläne. Diese finden Sie
- im PJ-Curriculum , welches Art und Anzahl der Lehrveranstaltungen in den ausbildenden Kliniken und Instituten regelt
- im PJ-Lernzielkatalog , welches die Lehrinhalte für das PJ vorgibt und
- in den PJ-Logbüchern , die fachspezifische Lernziele und Ausbildungsinhalte formulieren.
Das Logbuch und die enthaltene Dokumentation muss von Ihnen weder dem Dekanat noch dem Landesprüfungsamt vorgelegt werden. Bitte klären Sie aber zu Beginn des Tertials mit Ihren PJ-Beauftragten, ob zur Ausstellung der PJ-Bescheinigung die Dokumentation des Logbuchs erforderlich ist.
Die Logbücher stehen für Sie zum Download im PJ-Moodle-Kurs zur Verfügung.
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PJ-Studientage
Für alle Studierenden gelten die Regelungen des PJ-Curriculums . Dieses regelt Art und Anzahl der Lehrveranstaltungen in den ausbildenden Kliniken und Instituten. Grundlage für die Lehrinhalte ist der PJ-Lernzielkatalog .
Alle vier Wochen findet für alle PJ-Studierenden einer Kohorte der PJ-Studientag zentral am UKE statt. Hierbei handelt es sich um ergänzende Lehrveranstaltungen, in denen auf bereits im Studium vermitteltem Wissen aufgebaut wird. Ziel ist es, dieses Wissen vor einem klinischen Hintergrund zu aktivieren und zu strukturieren.
Es besteht Anwesenheitspflicht für alle Studierende, die über die Medizinische Fakultät Hamburg an Akademischen Lehrkrankenhäusern der Medizinischen Fakultät Hamburg oder am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf PJ-Plätze gebucht haben! Die Anwesenheit wird jeweils zum Ende der beiden aufeinander folgenden Vorlesungsblöcke auf Listen durch die Unterschrift der Teilnehmenden quittiert.
Hiervon ausgenommen sind lediglich Studierende, die ihr Tertial an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland verbringen. Eventuelle Fehltage am PJ-Studientag werden wie Fehltage in der ausbildenden Klinik behandelt, d.h. von den Gesamt-Fehltagen abgezogen.
Bitte beachten Sie, dass der PJ-Studientag bei einem PJ in Teilzeit ein Jahr lang durchgängig zu besuchen ist. D.h. Studierende, die ihr PJ in Teilzeit absolvieren, nehmen ein Jahr lang mit ihrer Startkohorte im vierwöchigen Rhythmus am PJ-Studientag teil. Wenn alle PJ-Studientage der Startkohorte gelesen worden sind (12 Termine), nehmen PJ-Studierende in Teilzeit nicht mehr an den PJ-Studientagen teil. Ab dann sind alle folgenden Freitage Kliniktage (sofern in dem mit der Klinik vereinbarten Arbeitszeitmodell der Freitag ein Arbeitstag ist).
Informationen zu den Themen und Terminen des Studientags finden Sie weiter unten im Downloadbereich auf dieser Seite.
Teilnahmenachweise über die regelmäßige Teilnahme an PJ-Lehrveranstaltungen (PJ-Seminare, Lehrvisiten, Fallseminare) der ausbildenden Abteilungen müssen nur auf Verlangen der Studierendensekretariate in den Kliniken geführt werden. Ein Vorlegen der Nachweise im Dekanat ist nicht erforderlich. Davon unberührt ist die Anwesenheitspflicht am PJ-Studientag.
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Zugang zu Soarian
Soarian ist die elektronische Patient:innenakte am UKE. Um Ihre PJ-Ausbildung im UKE absolvieren zu können, benötigen Sie einen Zugang zu diesem System, der nach drei notwendigen Schritten vergeben wird:
- Absolvieren des E-Learning Moduls "Soarian" im PJ-Kurs auf Moodle.
- Das Prodekanat für Lehre übermittelt eine Liste der PJ-Studierenden an die zuständige Stelle.
- Sobald Sie als PJ-Studierende auf der Station tätig werden, ist ein Antrag auf Zugang zu Soarian auszufüllen und von den Zeichnungsberechtigten der Abteilung zu unterschreiben. Erst nach Stellen dieses Antrages erhalten Sie Zugang zur elektronischen Patient:innenakte.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie einige Wochen vor Beginn Ihres PJ.
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Umbuchung von PJ-Plätzen
Die Umbuchung von PJ-Plätzen erfolgt durch die Studierenden selbst im PJ-Portal entsprechend der dort geltenden Fristen. Ein Änderungsantrag an das Prodekanat für Lehre ist nicht notwendig.
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Qualitätssicherung im Praktischen Jahr
Die Qualitätssicherung im PJ erfolgt in zwei Teilen:
a) Die Prüfung der Voraussetzungen für die Ausbildung im Praktischen Jahr in den Akademischen Lehrkrankenhäusern werden regelmäßig anhand eines standardisierten Fragebogens erhoben und entsprechend der Anforderungen der ÄApprO und des PJ-Curriculums überprüft.
b) Die studentische Lehrevaluation im Praktischen Jahr erfolgt nach jedem Tertial onlinegestützt über iMED-Campus. Ergänzt wird die tertialbezogene Evaluation durch eine Grunderhebung vor Beginn des Praktischen Jahres, um longitudinale Entwicklungen in einer Kohorte beschreiben zu können.
Hochschulwechsel zum Praktischen Jahr
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Grundsätzliches
Grundsätzlich werden alle Fragen zur Zulassung bzw. zur Vergabe eines Studienplatzes zum Praktischen Jahr über das Campus Center der Universität Hamburg geregelt. Bitte wenden Sie sich daher mit allen Fragen zu Bewerbung und Zulassung an das Campus Center der Universität Hamburg. Das Campus Center unterhält auch ein Forum , in dem Sie Fragen stellen können bzw. bereits beantwortet finden.
Wenn Sie Ihr Praktisches Jahr als Studierende:r der Universität Hamburg absolvieren möchten, müssen Sie sich für den gesamten Zeitraum des Praktischen Jahres an der Universität Hamburg immatrikulieren und hier auch den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ablegen. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist in dem Bundesland abzulegen, an dem Sie den Studienabschnitt M2 absolviert haben.
Wenn Sie nur einzelne Tertiale am UKE oder an den Lehrkrankenhäusern der Universität Hamburg absolvieren möchten, können Sie sich auch als externe:r Studierende:r um PJ-Tertiale bei uns bewerben.
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Bewerbung
Über ein Online-Bewerbungsformular können Sie sich an der Universität Hamburg direkt um einen Studienplatz zum PJ bewerben. Die Bewerbungsfristen enden bereits weit vor Semesterbeginn, informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf der Webseite der Universität Hamburg über die aktuellen Fristen. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, wird dieser unter Vorbehalt zugesagt, bis Sie nachweisen, dass Sie den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben. Ihnen wird eine Nachreichfrist für das M2-Zeugnis genannt werden, die berücksichtigt, dass Sie Ihr M2-Zeugnis i.d.R. erst kurz vor PJ-Beginn erhalten.
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Nach erfolgter Zulassung
Sie haben sich an der Universität Hamburg für das Praktische Jahr beworben, eine Zulassung erhalten und sind nun immatrikuliert? Dann heißen wir Sie zu Ihrem Praktischen Jahr am Universitätsklinikum Eppendorf herzlich willkommen!
1. Schritt: UKE E-Mail-Adresse
Ihnen steht als Studierende:r der Medizinischen Fakultät eine persönliche E-Mail-Adresse zur Verfügung. Sie lautet: Vorname.Nachname@stud.uke.uni-hamburg.de
Für die elektronische Kommunikation mit Ihnen wird von der Fakultät ausschließlich diese E-Mail-Adresse verwendet. Bitte benutzen auch Sie nur diese Adresse, da Sie sonst nicht eindeutig als Medizinstudierende:r identifizierbar sind. Offizielle Anfragen von anderen Adressen können nicht beantwortet werden. Die Zugangsdaten für Ihre E-Mail-Adresse erhalten Sie ab eine Woche nach der Immatrikulation persönlich in der Leihstelle der Ärztlichen Zentralbibliothek gegen Vorlage Ihres Studierendenausweises und Personalausweises. Diese UKE E-Mail-Adresse besteht zusätzlich zu der STiNE E-Mail-Adresse! Die E-Mail-Adresse ist Voraussetzung für die Freischaltung im PJ-Informationssystem auf der E-Learning Plattform Moodle.2. Schritt: Ihre PJ-Anmeldung
Bitte kontaktieren Sie die PJ-Koordination am Prodekanat für Lehre der Medizinischen Fakultät, um die Zuteilung der Tertiale Ihres PJ zu besprechen. Vorabinformationen über die vorhandenen Lehrkrankenhäuser und das Platzangebot finden Sie in unserem Lehrkrankenhausverzeichnis.
3. Schritt: Betriebsärztliche Untersuchung im UKE
Bitte melden Sie sich beim Betriebsärztlichen Dienst des UKE für einen Untersuchungstermin an. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des UKE unter Zentrale Dienste. Die Untersuchung muss vor Beginn Ihres Praktischen Jahres durchgeführt werden. Sie dient Ihrem Schutz und dem Schutz der Patient:innen.
4. Schritt: UKE-Card
Sie erhalten im Prodekanat für Lehre eine individuelle UKE-Card, mit der Sie einen Rabatt auf die Mahlzeiten im Mitarbeiter:innenrestaurant des UKE und eventuelle Zugangsberechtigungen erhalten. Gleichzeitig ist das sichtbare Tragen der UKE-Card auf dem UKE-Gelände aus Sicherheitsgründen Pflicht. Weitere Informationen finden Sie hier .
Informationen und Formulare zum Download
Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an pj@uke.de .