Internationale Gastbeschäftigte
Alle Gastbeschäftigten werden während Ihres Aufenthaltes vollständig in den Kliniken und Instituten des UKE integriert. Der Geschäftsbereich Personal fungiert als Schnittstelle zwischen dem/der Bewerber:in und der jeweiligen Klinik. Um einen reibungslosen und zügigen Ablauf des Bewerbungsverfahrens zu gewährleisten, laufen alle Bewerbungen für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen über unsere Mitarbeiter:innen der GB Personal / Personalbetreuung Internationaler Gastbeschäftigter.
Aufgrund des hohen administrativen Aufwands bei der Bearbeitung von Bewerbungen erhebt das UKE bei einer Zusage der Klinik eine einmalige Verwaltungs-Pauschale, die vom/von der Bewerber:in zu entrichten ist. Diese Pauschale beinhaltet die Unterstützung bei der administrativen Abwicklung des Aufenthaltes im UKE inklusive der Kommunikation mit den Behörden. Im Falle einer Zusage übernimmt das UKE auch während des Aufenthaltes in Hamburg die administrative und organisatorische Betreuung der Gastbeschäftigten.
Wichtig:
Eine Zusage des UKE bedeutet leider nicht automatisch, dass der Antrag auch von den Behörden genehmigt wird. Das UKE hat keinen Einfluss auf Ausgang und Dauer des Genehmigungsverfahrens. Die Verwaltungs-Pauschale wird deshalb ungeachtet der Zustimmung oder Ablehnung durch die Behörden erhoben.
Es empfiehlt sich, eine Bewerbung mehrere Monate vor dem geplanten Einsatz im Voraus einzureichen. Teilweise sind Bereiche schon 1-2 Jahre im Voraus ausgebucht. Eine allgemeine Kapazitätsauskunft kann auf Grund der Komplexität nicht gegeben werden.
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