Bewerbungsverfahren 2024 für den dualen hochschulübergreifenden Studiengang Hebammenwissenschaft (B.Sc.)

Das Bewerbungsverfahren besteht aus mehreren Schritten:

  • Schritt 1: Anmeldung zum Auswahlverfahren der verantwortlichen Praxiseinrichtungen
  • Schritt 2: Zentrales Assessment Center: Erfolgreiche Teilnahme am gemeinsamen Auswahlverfahren der verantwortlichen Praxiseinrichtungen in Hamburg
  • Schritt 3: Abschluss eines Vertrages mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung
  • Schritt 4: Bewerbung um einen Studienplatz mit Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und des Vertrags

  • Online-Anmeldung für das gemeinsame Auswahlverfahren der verantwortlichen Praxiseinrichtungen in Hamburg im Anmeldeportal https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2023/
    im Zeitraum vom 04.03. bis 02.04.2024.

    Verantwortliche Praxiseinrichtungen (vPE) in Hamburg sind:

    Die verantwortlichen Praxiseinrichtungen sind für die Durchführung des berufspraktischen Teils des Studiengangs Hebammenwissenschaft verantwortlich und schließen für die Dauer des Studiums einen Vertrag mit den Studierenden. Die verantwortlichen Praxiseinrichtungen kooperieren jeweils mit weiteren Kliniken in Hamburg und im Umland sowie mit freiberuflichen Hebammen.
    Bitte beachten Sie, dass sich die Tarifverträge und die Strukturen der drei verantwortlichen Praxiseinrichtungen unterscheiden. Ebenso ist für die Tätigkeit im klinischen Bereich eine Immunisierung gegen bestimmte Erreger Voraussetzung. Bitte klären Sie mit der vPE ab, welchen Impfstatus Sie jeweils nachzuweisen haben. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die jeweiligen Kliniken bitte direkt und informieren sich auf den oben angegebenen Homepages.

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Falls Sie unter das Sozialgesetzbuch - SGB IX fallen und Nachteilsausgleich bzw. Unterstützung benötigen, wie z. B. für das Assessment Center, haben Sie die Möglichkeit dies zu beantragen. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich muss durch das Vorliegen einer beglaubigten gesundheitlichen Beeinträchtigung begründet sein. Es ist ebenfalls zu begründen, dass aufgrund der Einschränkung eine Benachteiligung bei der Ablegung der Tests vorliegt. Der Antrag mit den o. g. Nachweisen muss bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die Testdurchführung bei der Auswahltestzentrale (kontakt@auswahltestzentrale.de) angekommen sein. Schwerbehindertenvertretungen werden hinzugezogen. Bei einem Vertragsangebot seitens der vPE ist ein Nachweis zu erbringen, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Studium auswirkt.

  • Termine
    04.03.-02.04.2024Anmeldezeitraum. Füllen Sie Ihre Anmeldung vollständig unter https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2023/ aus und laden Sie alle geforderten Dokumente dort hoch.
    03.-05.06.2024Schriftliche Tests HAM-Mid, die voraussichtlich im Uniklinikum Hamburg-Eppendorf (Gebäude N55) durchgeführt werden.
    Interviewverfahren Mid-Int (voraussichtlich im Uniklinikum Hamburg-Eppendorf)
    01.06. - 15.07.2024Bewerbung um einen Studienplatz bei der HAW Hamburg
    (administratives Immatrikulationsverfahren)

    Wichtig: Es gibt keine alternativen Testtermine, die Tests können nicht nachgeholt oder online absolviert werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen diesbezüglich ab.

    Einstufiges Verfahren mit Vorauswahl

    Alle angemeldeten Bewerber:innen werden bei der Vorauswahl berücksichtigt. Auf der Grundlage der hier erzielten Punkte werden die besten 150 Bewerber:innen zum schriftlichen Test HAM-Mid und zu den Vorstellungsgesprächen Mid-Int eingeladen.

    Die Testergebnisse des HAM-Mid und des Mid-Int werden mit der Anerkennung einer berufspraktischen Erfahrung zu einer Gesamtpunktzahl verrechnet. Die Gewichtung hierbei ist wie folgt:

    Vorauswahl bei der Anmeldung 
    Hochschulzugangsberechtigung (A)70 Punkte
    PunkteBerufspraktische Erfahrung (B)30 Punkte
    Auswahl nach dem Assessment Center 
    Berufspraktische Erfahrung (B)30 Punkte
    Schriftlicher Test HAM-Mid I (C)20 Punkte
    Schriftlicher Test HAM-Mid II (C)50 Punkte
    Interviews Mid-Int (D)100 Punkte

    A: Hochschulzugangsberechtigung (HZB):

    Es gibt verschiedene Arten der Hochschulzugangsberechtigung

    • Fachhochschulreife
    • Allgemeine Hochschulreife
    • Fachgebundene Hochschulreife
    • Meister:in oder Fachwirt:in
    • Abschluss Gesundheits- und Krankenpflege (Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Abschluss Pflegefachfrau/-mann, Krankenschwester/-pfleger gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b HebG)
    • Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen (müssen Sie rechtzeitig vorab von Uni Assist www.haw-hamburg.de/studium/bewerbung/internationale-studienbewerber/uni-assist umrechnen lassen; Achtung: mehrwöchige Bearbeitungszeit)
    • Abgeschlossene Berufsausbildung & dreijährige praktische Erfahrung in Verbindung mit einer bestandenen Eingangsprüfung nach §38 HmbHG (Achtung: hierfür müssen Sie rechtzeitig einen zusätzlichen Antrag stellen, nähere Info unter www.haw-hamburg.de/bachelorzulassungsvoraussetzungen)

    Bewerber:innen, die (noch) keine Durchschnittsnote einer HZB haben, müssen eine Ersatznote berechnen.

    • Schulabsolvent:innen des Jahrgangs 2024 reichen das letzte Halbjahreszeugnis inkl. Durchschnittsnote ein.
    • Ist auf Ihrer HZB keine Durchschnittsnote ausgewiesen, jedoch Einzelnoten, errechnen Sie bitte eine durchschnittliche Note aus den Einzelnoten.
    • Sind auf Ihrer HZB keinerlei Noten ausgewiesen, reichen Sie bitte zusätzlich zu dieser HZB das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule ein und geben die Durchschnittsnote davon an.

    Wichtig: Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung um den Studienplatz (01.06.-15.07. bei der HAW Hamburg) eine für den Studiengang Hebammenwissenschaft gültige HZB besitzen. Eine Zulassung ist ansonsten nicht möglich.

    B: Berufspraktische Erfahrung:

    Die Maximalpunktzahl kann durch eine einzelne Tätigkeit oder durch die Kombination mehrerer Tätigkeiten mit der angegebenen Mindestdauer erreicht werden. Jede Tätigkeit ab der Mindestdauer wird anteilig zur jeweiligen für die Maximalpunktzahl erforderlichen Gesamtdauer angerechnet. Anerkannt werden praktische Tätigkeiten, die bis zum 02.04.2024 stattgefunden haben und die nach der praktischen Tätigkeit bescheinigt wurden. Läuft eine praktische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Bescheinigung noch, wird der Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum der Bescheinigung anerkannt. Praktische Tätigkeiten, für die kein Nachweis oder nur eine vor der praktischen Tätigkeit ausgestellte Bescheinigung (z.B. Praktikumsvertrag) vorliegt, werden nicht anerkannt.

    1. Praktika: Anerkannt werden Praktika mit einer Mindestlänge von 2 aufeinanderfolgenden Wochen. Die Maximalpunktzahl wird bei einer Gesamtdauer von mindestens 6 Wochen in einem oder mehreren Einzelpraktika erreicht.

    • Praktika in der Geburtshilfe eines Krankenhauses (Kreißsaal) und/oder eines Geburtshauses (beinhaltet auch ein FSJ im Kreißsaal) max. 30 Punkte
    • Praktika bei einer ambulanten Hebamme und/oder Wochenbettstation max. 20 Punkte
    • Praktika in einer gynäkologischen Praxis max. 10 Punkte

    2. Mindestens 1 Jahr Berufsausbildung in folgenden Ausbildungen mit Patient:innen-Kontakt max. 15 Punkte

    • Pflegeberufe inkl. Altenpflege
    • Physiotherapie
    • Medizinische Fachangestellte (MFA)
    • Operationstechnische und Anästhesietechnische Assistenten (OTA/ATA)

    Wenn ein Abschluss der vorstehend aufgeführten Berufsausbildungen vorliegt bzw. die abgeschlossene Pflegeausbildung gleichzeitig die HZB ist, wird die praktische Erfahrung mit max. 20 Punkten angerechnet

    3. Freiwilliges soziales Jahr außerhalb des Kreißsaals mit einer Gesamtdauer von 12 Monaten max. 10 Punkte. Die Mindestdauer des FSJ beträgt 6 Monate, für die 5 Punkte erworben werden können.

    Beispiele:

    • Bewerber:in 1 hat ein 2-wöchiges Praktikum im Kreißsaal (30 Punkte : 3) absolviert. Sie erhält 10 Punkte für ihre praktische Erfahrung.
    • Bewerber:in 2 hat ein 2-wöchiges Praktikum im Kreißsaal (30 Punkte : 3) und ein 2-wöchiges Praktikum bei einer ambulanten Hebamme (20 Punkte : 3) absolviert. Sie erhält 16,6 Punkte für ihre praktische Erfahrung.
    • Bewerber:in 3 hat ein 6-monatiges FSJ (5 Punkte) und ein 4-wöchiges Praktikum (20 Punkte) im Kreißsaal absolviert. Sie erhält 25 Punkte.

    Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie im Anmeldeprozess alle Nachweise über Ihre HZB sowie über Ihre berufspraktischen Erfahrungen im Onlineportal hochladen.

    C: HAM-Mid:

    Im HAM-Mid werden Multiple-Choice Fragen zu unterschiedlichen Themen eines Themenkatalogs gestellt.
    Hinweise zur Vorbereitung auf den HAM-Mid und auch den Themenkatalog finden Sie auf: https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2023/

    D: Mid-Int:

    Im Mid-Int werden soziale Kompetenzen erfasst, die für die Tätigkeit als Hebamme und das Studium der Hebammenwissenschaft als wichtig angesehen werden. Das Mid-Int ist ein Parcours aus mehreren kurzen Stationen mit jeweils einem Interviewgespräch oder einem Rollenspiel. Eine gezielte Vorbereitung auf das Mid-Int ist nicht notwendig.
    Beispiele für Aufgabenstellungen finden Sie auf https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2023/

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise für einen Nachteilsausgleich beim Assessment Center:

    Macht eine ordnungsgemäß angemeldete Person glaubhaft, dass sie aufgrund einer Behinderung bei der Ablegung des Tests gegenüber anderen Teilnehmer:innen benachteiligt ist, ist auf Antrag ein geeigneter Nachteilsausgleich zu gewähren. Die/der Behindertenbeauftragte ist hinzuzuziehen. Der Antrag muss ein qualifiziertes Gutachten über die bestehende Behinderung beinhalten und bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die Testdurchführung bei der Auswahltestzentrale ( kontakt@auswahltestzentrale.de ) eingegangen sein.


  • Aus den in Schritt 2 erreichten Punkten (max. 200) wird eine Rangliste gebildet, nach der die verantwortlichen Praxiseinrichtungen etwa 54 Arbeitsverträge (ca. 90%) für Personen ohne und 6 (ca. 10%) für Personen mit abgeschlossenem Erststudium in Deutschland vergeben. Hierzu müssen im Anmeldeprozess Angaben gemacht werden.

    Wenn Sie die Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden sich die vPEen mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Vertrag für die Dauer Ihres Studiums abzuschließen.

  • Alle Personen mit einer Vertragszusage einer vPE registrieren und bewerben sich im Zeitraum vom 01.06. bis zum 15.07.2024 über das Online-Bewerbungsportal myHAW der HAW Hamburg um einen Studienplatz (zu finden unter: https://www.haw-hamburg.de/online-services ). Um einen Bewerbungsantrag abgeben zu können, wird der Freischaltcode der vPE benötigt. Diesen erhalten Sie mit der Vertragszusage der vPE. Es sind ausreichend Studienplätze für alle Bewerber:innen mit Arbeitsvertrag vorhanden.

    Nach erfolgreicher Bewerbung (Status: „gültig“) erfolgt die Zulassung. Daraufhin muss die Immatrikulation online beantragt werden und der Antrag auf Immatrikulation innerhalb der gesetzten Frist mit den geforderten Unterlagen (z.B. HZB) auf postalischem Weg an das Studierendensekretariat der HAW Hamburg gesendet werden. Nachdem die Immatrikulation erfolgreich abgeschlossen wurde, müssen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung der vPE vorlegen.

    Wichtig: Sowohl ein gültiger Arbeitsvertrag als auch die Immatrikulation müssen vorhanden bzw. abgeschlossen sein, um das Studium antreten zu dürfen. Sollte eins von beidem nicht zustande kommen, ist der jeweils andere Teil nichtig.

  • Bei Fragen zum Studium

    Studiengangskoordination HAW Hamburg

    hebammenwissenschaft@haw-hamburg.de

    Studiengangkoordination Medizinische Fakultät der UHH am UKE

    hebammenwissenschaft@uke.de


    Bei Fragen zum Auswahlverfahren

    Zentrales Assessment Center

    kontakt@auswahltestzentrale.de

    Kontakt zu den vPEen

    UKE

    vpe_uke@uke.de

    Marienkrankenhaus:

    Bettina Echt

    b.echt@marienkrankenhaus.org

    Amalie Sieveking Krankenhaus:

    Maike Sellentin

    maike.sellentin@immanuelalbertinen.de

FAQ's Bewerbung/Auswahlverfahren (Stand 25.01.2023)

    • Die Bewerber:innen werden durch ein einstufiges Auswahlverfahren für die insgesamt 60 Studienplätze ausgewählt.

    • Die verantwortlichen Praxiseinrichtungen (vPEen) vergeben 90% der Verträge an Personen, die noch kein Studium in Deutschland abgeschlossen haben, und 10% der Plätze an Personen mit abgeschlossenem Erststudium in Deutschland (Zweitstudierende).

    • Das Auswahl- und Bewerbungsverfahren ist in mehreren Stufen aufgebaut. Die vier Schritte werden auf den Webseiten der Hochschulen im Detail erklärt.
    • Das Auswahlverfahren für das jeweilige Wintersemester beginnt im März.
    • Die Bewerbung an der HAW Hamburg (nur nach bestandenem Auswahlverfahren und einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag mit einer vPE möglich) erfolgt jeweils vom 01. Juni bis 15. Juli (= Schritt 4).

    • Nein. Gegebenenfalls finden einzelne Teile des Auswahlverfahrens online statt.

    • Im Auswahlverfahren werden die Wunsch-vPEen per Priorisierung abgefragt. Ein Anspruch auf eine bestimmte vPE oder einen bestimmten Praxisstandort ergibt sich hierdurch jedoch nicht.

    • Die Arbeitsverträge werden Anfang Juni abgeschlossen, nachdem das Auswahlverfahren beendet ist (= Schritt 3). Hierfür müssen alle notwendigen Unterlagen vorliegen (Impfnachweis, polizeiliches Führungszeugnis etc.).
    • Die Arbeitsverträge werden gem. §29 HebG vorbehaltlich der erfolgreichen Immatrikulation bei der HAW Hamburg geschlossen. Sowohl ein gültiger Arbeitsvertrag als auch die Immatrikulation müssen vorhanden bzw. abgeschlossen sein, um das Studium antreten zu dürfen. Sollte eins von beidem nicht zustande kommen, ist der jeweils andere Teil nichtig.

    • Eine erste Prüfung der HZB erfolgt zu Beginn des Auswahlverfahrens im Online-Portal der Auswahltestzentrale (= Schritt 1). Eine zweite Prüfung erfolgt während des Immatrikulationsverfahrens bei der HAW Hamburg (= Schritt 4). Für die rechtsgültige Zulassung zum Studium muss hier eine beglaubigte Kopie eingereicht werden.

    • Die Immatrikulation (= Schritt 4) erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Online-Bewerbung ( https://myhaw.haw-hamburg.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces ). Nach Beantragung der Immatrikulation haben die Bewerber:innen 13 Tage Zeit (gem. Immatrikulationsordnung), die benötigten Unterlagen auf postalischem Weg einzureichen. Sobald die geforderten Unterlagen (z.B. Immatrikulationsantrag, Hochschulzugangsberechtigung) dem Studierendensekretariat der HAW Hamburg vorliegen, erfolgt die Immatrikulation.
    • Sollten die durch die HAW Hamburg gesetzten Fristen versäumt werden, kann die Immatrikulation nicht stattfinden. Die vPE tritt damit vom Vertrag zurück und der Studienplatz wird neu vergeben.

    • Für Fragen zum Immatrikulationsprozess beim Studierendensekretariat wenden Sie sich gern an Valerie Feldkamp ( https://www.haw-hamburg.de/studium/bewerbung/bewerbung-bachelor/kontakte/ )
    • Bei allgemeinen Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination der HAW Hamburg (hebammenwissenschaft(at)haw-hamburg(dot)de) oder die Studiengangskoordination an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (hebammenwissenschaft@uke.de).

    • Weitere Informationen zum Studium finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen.

    • Über den Studienstart (Orientierungseinheit der Hochschulen und vPEen) werden Sie jeweils im September durch die Studiengangskoordinatorinnen und die vPEen informiert.