Teilprojekt 1: Kohortenstudie zu Versorgungs-, Nachsorge- und Rehabilitationsbedarfen von Post-COVID-Betroffenen im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege (LoCoVHCW)

In der Kohortenstudie zum Thema Versorgungs-, Nachsorge- und Rehabilitationsbedarfen von Post-COVID-Betroffenen im Gesundheitswesen (LoCoVHCW) werden Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW), die eine SARS-CoV-2-Infektion bei der BGW gemeldet hatten, zu

  • ihrer gesundheitlichen Situation,
  • ihrer Lebensqualität, Aktivität und Teilhabe,
  • ihrem Rehabilitationsbedarf und
  • den bislang gesammelten Rehabilitationserfahrungen

befragt. Diese Informationen dienen vornehmlich dem Zweck, die Prävalenz von Spätsymptomen, deren Verlauf und Ausprägungen zu erfassen und die Versorgungs-, Nachsorge- und Rehabilitationsbedarfe von im Gesundheits- und Pflegesektor tätigen Personen, die an Spätsymptomen einer SARS-Cov-2-Infektion leiden, zu analysieren und daraus Empfehlungen für die Versorgung, Nachsorge und Rehabilitation von Betroffenen abzuleiten und für die Praxis nutzbar zu machen.

Anfang des Jahres 2023 beginnt die Befragung von 20.000 Betroffenen mittels eines Fragebogens. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt über eine Zufallsauswahl, die von der BGW durchgeführt wird. Eine Anmeldung zur Studie am UKE oder bei der BGW ist somit nicht erforderlich. Diejenigen Studienteilnehmer:innen, die in der ersten Befragung Spätsymptome ihrer SARS-CoV-2-Infektion angeben, werden Anfang des Jahres 2024 zu einer zweiten Befragung eingeladen, um den weiteren Verlauf ihrer Symptomatik und sich daraus ergebende Konsequenzen für Versorgung und Rehabilitation zu erfassen.

Laura Lüdtke


Bei Fragen zur Studie erreichen Sie die wissenschaftliche Mitarbeiterin

Laura Lüdtke

per E-Mail: l.luedtke@uke.de

oder telefonisch unter 040 7410 – 52920

FAQ

  • Sie können unter folgendem Link auf die Befragung zugreifen: https://kurzelinks.de/postcovid

    Falls Sie immer noch nicht auf die Befragung zugreifen können, ist es möglich, dass der Browser, den Sie verwenden, den Zugriff nicht ermöglicht. Sie können ausprobieren, ob der Link in einem anderen Browser funktioniert. Falls die Teilnahme an der Online-Befragung nicht möglich ist, können Sie bei der BGW den Papier-Fragebogen per Mail an anfordern. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auf dem ein oder anderem Weg an der Studie teilnehmen würden.


  • Dass Passwort zur Online-Befragung finden Sie auf dem Informationsschreiben vom UKE. Passwort und Studien-ID sind nicht identisch. Nur wenn Sie das korrekte Passwort eingeben, erhalten Sie Zugang zur Online-Befragung.


  • Das Ausfüllen des kompletten Fragebogens dauert durchschnittlich 15-30 Minuten. In Abhängigkeit Ihres gesundheitlichen Zustandes bzw. den Angaben, die Sie machen, kann die Beantwortung auch kürzer oder länger dauern.


  • Ja, Sie können gern Pausen bei der Beantwortung des Fragebogens einlegen. In der Online-Befragung ist es dabei wichtig, dass Sie den Tab geöffnet lassen, in dem Sie die Befragung bearbeiten. Falls Sie den Tab vorzeitig schließen, können Sie leider nicht dort anknüpfen, wo Sie zuletzt waren, sondern würden von vorn anfangen können. Falls Sie davon ausgehen, dass es Ihnen nicht möglich ist, alle Fragen auf einmal zu beantworten oder dass dies sehr lange dauern würde, empfehlen wir, die Bearbeitung des Papier-Fragebogens. Diesen können Sie bei der BGW per Mail anfordern.


  • Ja, auch wenn Sie keine Beschwerden (mehr) nach Ihrer SARS-CoV-2-Infektion erleben, können Sie an der Befragung teilnehmen. Ein Ziel unserer Studie besteht darin, die Prävalenz des Post-COVID-Syndroms (PCS) zu erfassen. Daher ist es für uns auch wichtig, dass Menschen, die kein PCS entwickelt haben oder deren Symptomatik zwischenzeitlich abgeklungen ist, an der Befragung teilnehmen.


  • Sie sind oder waren beruflich im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege tätig und haben eine SARS-CoV-2-Infektion an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet. Aus der Gesamtheit dieser Personen wurden 20.000 Menschen randomisiert ausgewählt. Es gibt keinen darüber hinausgehenden Grund, warum Sie zur Teilnahme an der LoCoVHCW-Studie eingeladen wurden.


  • Mit Ihrer Teilnahme an der Studie leisten Sie einen sehr wertvollen Beitrag zur Erforschung des Post-COVID-Syndroms (PCS) und der Versorgung von PCS-Betroffenen.

    Gemeinsam mit unseren Verbundpartnern werden wir die gesammelten Ergebnisse relevanten Stakeholdern präsentieren. Weiterhin planen wir, die Ergebnisse in Artikeln zu veröffentlichen. Auf diesen Wegen werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Versorgung, Behandlung und Rehabilitation von PCS-Betroffenen soll auf diesem Weg verbessert werden.


  • Zur Teilnahme an der LoCoVHCW-Studie wurden 20.000 Personen eingeladen. Die gegebenen Antworten werden dabei statistisch ausgewertet und zusammengefasst. Diese Daten wollen wir zur Beantwortung unserer Forschungsfragen nutzen. Die Ergebnisse unserer Analysen wollen wir in aggregierter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Aussagen über individuell gemachte Antworten werden nicht getroffen.


  • Die Einladung zu dieser Befragung erfolgte unabhängig von Ihrer bereits erfolgten oder geplanten Versorgung, Behandlung und Rehabilitation. Sollten Sie bereits einen Antrag auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation gestellt haben oder dies planen, wird dies nicht durch Ihre Teilnahme an der LoCoVHCW-Studie beeinflusst.


  • Durch die zweite Befragung möchten wir Einblicke in den Verlauf Ihrer Symptomatik zwischen der ersten Befragung und der zweiten Befragung, 12 Monate später, gewinnen. Durch die Zuordnung Ihrer Studien ID können wir Ihre Angaben aus der ersten Befragung mit den neuen Angaben vergleichen und somit ein besseres Bild über den Verlauf und den sich daraus ergebenen Konsequenzen für Versorgung und Rehabilitation erlangen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an der zweiten Befragung ebenfalls teilnehmen würden.

  • Sie erhalten eine Einladung zur Folgebefragung, sofern Sie bei der ersten Befragung angegeben haben, Spätsymptome der SARS-CoV-2-Infektion zu haben, und den Fragebogen weitgehend vollständig ausgefüllt haben.

    Falls Sie keine zweite Einladung erhalten haben, erfüllen Ihre Angaben aus der ersten Befragung diese Kriterien leider nicht.