Herzlich willkommen in der Arbeitsmedizin

Wenn es um den Schutz und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen geht, finden Sie bei uns passende Lösungen.

Keine Frage, Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen genießt einen hohen Stellenwert und ist sogar gesetzlich verankert. Wir, der Fachbereich Arbeitsmedizin im Ambulanzzentrum des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) um Leiter Prof. Dr. Volker Harth, beraten Sie in Ihrer unternehmerischen Verantwortung. Dabei unterstützen wir Sie nachhaltig und bieten Ihnen einen umfassenden Service aus einer Hand.

Indem Sie gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen schaffen, steigern Sie das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter:innen – und zugleich Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Dabei profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter:innen bei einer Zusammenarbeit bei Bedarf von der Nähe zu allen Leistungen unserer universitären Spitzenmedizin (siehe Beispiele unten). Überdies sind wir stets auf dem neuesten Stand der Forschung. Wir wissen um die Herausforderungen, die modernes Arbeiten und die Nutzung neuer Technologien an die Beschäftigten körperlich und psychisch stellen. Umso wichtiger ist die Entwicklung von individuellen Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien, um ein gesundes und selbstbestimmtes Arbeitsleben zu erhalten. Vor diesem Hintergrund betreuen wir Sie auf höchstem wissenschaftlichem Niveau.

Vorteile der Arbeitsmedizin für Unternehmen

Arbeitsmedizinische Aspekte spielen eine zunehmende Rolle in Betrieben und Unternehmen. Worauf zu achten ist, welche Vorteile Arbeitsmedizin mit sich bringt und was die Angebote im UKE besonders macht, erklärt Prof. Dr. Volker Harth, Leiter des Fachbereichs Arbeitsmedizin im Ambulanzzentrum des UKE im Video.

Aktuelles

3. Juli 2024

Arbeitsmedizin: Eine Investition in die Gesundheit der Beschäftigten lohnt sich

Die Bedingungen der Arbeitswelt und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten am Arbeitsplatz haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich geändert. Inwiefern diese für die Betriebe nicht nur eine gesetzliche Pflicht bedeuten, sondern auch vielfältige Vorteile mit sich bringen, erklärt Prof. Dr. Volker Harth, Leiter des Fachbereichs Arbeitsmedizin der Ambulanzzentrum des UKE GmbH im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Er und sein Team bieten Unternehmen seit vielen Jahren überbetriebliche, arbeitsmedizinische Leistungen an. Jetzt zieht der Fachbereich Arbeitsmedizin vom Stadtteil Barmbek auf das Gelände des UKE, um so noch enger an die universitäre Medizin angebunden zu sein.

Die vollständige Pressemeldung lesen Sie hier.

Wir ziehen um!

Arbeitsmedizin ab Anfang Juli 2024 in neuen, modernen Räumen in Eppendorf

Das Team des Fachbereichs Arbeitsmedizin im Ambulanzzentrum zieht zum Juli dieses Jahres vom Stadtteil Barmbek auf den Campus des UKE in Eppendorf.

Sie finden uns im Spectrum am UKE (W31, Eingang A, 4. OG), Martinistraße 64, 20251 Hamburg. Schauen Sie auch gern in den Lageplan .

Was uns auszeichnet

  • Wir bieten Leistungen aus einer Hand. Auf wissenschaftlich höchstem Niveau. Bei Bedarf Anbindung an die Spitzenmedizin des UKE und an weitere medizinische Angebote, u. a.. Betriebliches Gesundheitsmanagement oder Mitarbeitercheckups über das Athleticum , das Kompetenzzentrum für Sport- und Bewegungsmedizin des UKE
  • Über unsere Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) bieten wir die Möglichkeit zur Durchführung von Studien in Ihrem Unternehmen an

Lassen Sie uns noch heute ins Gespräch kommen und besprechen, wo genau Ihre Schwerpunkte liegen und welche arbeitsmedizinischen Leistungen Ihr Unternehmen stärken können.



  • Kontakt
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    • Adresse Anfahrt
      Anschrift

      Ambulanzzentrum des UKE GmbH

      Fachbereich Arbeitsmedizin

      Jarrestraße 2 - 6

      22303 Hamburg

    • Telefon
      Telefon und E-Mail-Adresse

      Telefon: +49 (0) 40 181215-276

      Fax: +49 (0) 40 181215-280

      E-Mail: az-arbeitsmedizin@uke.de

Größere Unternehmen

Unternehmen mit einer höheren Zahl an Mitarbeiter:innen fallen unter die Regelbetreuung


Kleinere Unternehmen

Wer eine kleinere Zahl an Mitarbeiter:innen beschäftigt, kann auch eine alternative Betreuung vorhalten


Interessierte

Ob arbeitsmedizinische Vorsorge oder Mutterschutz – das Spektrum der Arbeitsmedizin ist breit


Gesund, Transparent, auf Augenhöhe – für starke Unternehmen

  • Arbeitsmedizinische Leistungen

    Gefährdungsbeurteilungen, Begehung des Unternehmens und seiner Betriebsstätten, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss, Beratung zum Mutterschutzgesetz, Unterstützung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach §167 SGB IX, arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen – die Verantwortung, die Sie als Unternehmer:innen für Ihre Mitarbeiter:innen tragen, ist groß. Wir leiten Sie durch die Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Regeln und beraten Sie in allen Fragen der Arbeitsmedizin nachhaltig und lösungsorientiert. Je nachdem, wie groß Ihr Unternehmen ist, können Sie sich für eine Regel- oder eine alternative bedarfsorientierte Betreuung entscheiden. Wir beraten Sie gern, welche Betreuungsform für Sie infrage kommt. Welche Leistungen konkret zum Gesamtspektrum gehören, lesen Sie hier . Gemeinsam mit Ihnen schnüren wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.

  • Gefährdungsbeurteilungen

    Arbeiten Ihre Beschäftigten mit genügend Licht? Setzen Sie geprüfte Arbeitsmittel ein? Haben Sie mit Dämpfen zu tun? Fragen wie diese rücken unsere Arbeitsmediziner:innen in Ihrem Unternehmen in den Fokus.

    Gefährdungsbeurteilungen sind nämlich ein elementarer Baustein im Arbeitsschutz. Alle Tätigkeitsbereiche Ihres Unternehmens müssen einer Risikoanalyse auf konkrete Gefahrenquellen unterzogen, entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen danach ausgerichtet werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss überprüft und kontrolliert werden. Unsere Arbeitsmediziner:innen unterstützen Sie bei diesen Prozessen professionell und nachhaltig.

  • Mutterschutz

    Sie haben als Unternehmer:in die Pflicht, in ihrer Gefährdungsbeurteilung auch das Mutterschutzgesetz zu berücksichtigen, schon bevor eine Schwangerschaft gemeldet wird. Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen zum Beispiel nicht nachts oder unter Einfluss von bestimmten physikalischen Faktoren wie Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm arbeiten.

    Wir bringen Klarheit in die Organisation des Mutterschutzes – und leiten die Regeln aus dem Mutterschutzgesetz ab, die für Ihren Betrieb relevant sind.

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

    Wenn Mitarbeiter:innen innerhalb von zwölf Kalendermonaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig geschrieben waren, müssen Sie ihnen ein schriftliches Angebot für ein BEM machen.

    Damit stärken Sie nicht nur die langfristige Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter:innen, sondern unterstützen auch aktiv gemeinsam mit der behandelnden ärztlichen Praxis bei der Koordination von Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen.

    Unsere Arbeitsmediziner:innen beraten Sie dabei, wie Sie Langzeitkranke bestmöglich in Ihr Unternehmen integrieren können: Als vertrauensvoller Ansprechpartner für Ihre Beschäftigten tauschen wir uns mit ihnen über deren jeweiligen Einschränkungen aus und geben Empfehlungen zu nötigen technischen oder organisatorischen Veränderungen des Arbeitsplatzes.

  • Eignungsbeurteilungen

    Ob auf Grundlage von Rechtsvorschriften, Routinen im Rahmen von Dienst- oder Betriebsvereinbarungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis oder anlassbezogen - wir bieten Ihnen alle Formen von Eignungsuntersuchungen an:

    • Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25) werden klassischerweise heute im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Mitarbeitende, die regelmäßig Gabelstapler oder Bagger fahren, in Leitzentralen Abläufe oder Maschinen überwachen oder die jährlich Tausende Kilometer mit dem Dienstwagen zurücklegen, können mit Hilfe dieser Untersuchung auf ihre körperliche Eignung geprüft werden. Es werden u.a. das Seh-und Hörvermögen getestet sowie eine körperliche Untersuchung durchgeführt.
    • Eignungen für Binnenschiffer (nach §4 Hafenpatenverordnung und §20 BinSchPersV): Wir prüfen alle Besatzungsmitglieder eines Binnenschiffes auf deren medizinische Tauglichkeit

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Mitarbeitercheckups

    Als weiterer Fachbereich des Ambulanzzentrums des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) organisiert unser BGM-Team bundesweit Gesundheitsstraßen. Die Gesundheitsscreenings sind eine passende Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter:innen während der laufenden Arbeit mit breiter Präsenz an das Thema Gesundheit heranzuführen. Auf Grund des eventähnlichen Charakters erreichen Sie eine große Anzahl an Mitarbeiter:innen. An verschiedenen Stationen können diese ihren Gesundheits- und Fitness-Status testen sowie einen Gesundheitspass erwerben. Nicht zuletzt stärken Sie damit die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter:innen und reduzieren Fehlzeiten.

    Im Athleticum, dem Kompetenzzentrum für Sport- und Bewegugsmedizin des UKE, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen Checkups wahrzunehmen. Mitarbeiter:innen Checkups tragen dazu bei, den Erfolg von Gesundheitsstraßen messbar zu machen. Ihre Mitarbeiter:innen können sich umfassend leistungsdiagnostisch untersuchen lassen – und erhalten sofortige Klarheit über ihre körperliche Belastbarkeit. Dabei profitieren Sie von der interdisziplinären Expertise unseres Spezialist:innenteams aus Internist:innen, Kardiolog:innen und Sport- und Ernährungsmediziner:innen. Gemeinsam mit Ihrer Mitarbeiter:in ermitteln wir den persönlichen Gesundheitsstatus und schneiden Empfehlungen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung auf die jeweiligen Bedürfnisse zu.

  • Erstbelehrung für das "Gesundheitszeugnis"

    Sie benötigen für Ihre Arbeit in der Gastronomie oder Lebensmittelverarbeitung das umgangsprachlich so genannte „Gesundheitszeugnis“?

    Das Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel hat uns, den Fachbereich Arbeitsmedizin, mit der Durchführung der Erstbelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetz für das Gesundheitszeugnis beauftragt. Wir bieten Ihnen hierfür zeitnahe Termine bei uns vor Ort an.

    Inhalte dieser Erstbelehrung sind Symptome und Krankheiten, bei deren Auftreten Sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfen. Die Belehrung umfasst einen Film und eine ärztliche Beratung. Die Folgebelehrung erfolgt anschließend alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber.