FAQ für schwangere Studierende und Studierende mit Kind

  • Damit die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch genommen werden können und das UKE entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, sollen Studierende eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber dem Prodekanat für Lehre (PfL) anzeigen. Dort wird das weitere Vorgehen besprochen. Studierende aller Studiengänge können sich bei Bekanntwerden der Schwangerschaft an folgende Ansprechpersonen im Prodekanat für Lehre wenden

    PD Dr. Thomas Tilling (Medizin Semester 1-10)

    Katharina Freers (Praktisches Jahr)

    Isabel Gutschow (Zahnmedizin)

    Michal Fischer (Hebammenwissenschaft)

    Wichtiger Hinweis: Für Studierende der Hebammenwissenschaft gibt es aufgrund der Besonderheiten des Studiengangs ein separates Dokument zum Thema „Schwangerschaft im Studium“. Sobald dieses fertiggestellt ist, wird es unter folgendem Link zu finden sein: UKE - Prodekanat für Lehre - Hebammenwissenschaft

    Bei der Ausbildung von schwangeren und stillenden Personen hat die Ausbildungsstelle die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes zu beachten. Dazu gehört die Beurteilung der Studienbedingungen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung für die schwangere Person und das ungeborene Kind und die Ergreifung eventuell notwendiger Schutzmaßnahmen am Studienplatz.
    Die Gefährdungsbeurteilung wird für die Semester 1-10 (Medizin und Zahnmedizin) vom Prodekanat für Lehre zusammen mit der schwangeren bzw. stillenden Person durchgeführt und an den Geschäftsbereich Arbeitssicherheit und die Behörde für Arbeitsschutz weitergeleitet. Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist eine dem Prodekanat für Lehre vorliegende Einschätzung der Beauftragten der Fächer hinsichtlich des Gefährdungsgrades aller Pflichtveranstaltungen.
    Für schwangere bzw. stillende Studierende im PJ muss die Gefährdungsbeurteilung durch den ausbildenden Arzt bzw. die ausbildende Ärztin des Lehrkrankenhauses, in dem das PJ-Tertial absolviert wird, durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie gern dabei, den Prozess der Gefährdungsbeurteilung in der Klinik anzustoßen, wenn Sie dies wünschen und uns einen entsprechenden Handlungsauftrag erteilen

    Zusätzlich empfehlen wir schwangeren Personen dringend, sich beim betriebsärztlichen Dienst des UKE persönlich beraten zu lassen.

  • Schwangere bzw. stillende Personen dürfen keinen Arbeits- bzw. Studienbedingungen ausgesetzt werden, bei denen eine unverantwortbare Gefährdung ihrer physischen oder psychischen Gesundheit oder der ihres Kindes besteht, etwa durch

      • Gefahrstoffe (chemische Stoffe, z. B. fruchtbarkeitsschädigende Stoffe)
      • Biostoffe (Viren, Bakterien, Pilze)
      • Ionisierende Strahlen
      • Physikalische Einwirkungen (Staub, Gase, Dämpfe, Hitze, Kälte, Erschütterungen, Lärm, Räume mit Überdruck oder mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre)
      • Körperliche Belastung/mechanische Einwirkung (z.B. regelmäßiges Heben von Lasten über 5 kg, gelegentliches Heben von Lasten über 10 kg; ständiges Stehen länger als vier Stunden, Arbeiten mit erheblichem Strecken oder Beugen, dauernd Hocken oder Bücken; Bedienen von Geräten mit hoher Fußbeanspruchung)
    (vgl. hierzu auch die Informationen im Leitfaden zum Mutterschutzgesetz (S. 29f.) des BMFSFJ.) Der Ausschluss schwangerer und stillender Studierender von bestimmten Tätigkeiten steht in der Fürsorgepflicht des Ausbilders bzw. der Ausbilderin. Liegt eine konkrete Gefährdung vor, muss die schwangere/stillende Person geschützt werden, selbst wenn dadurch das Erreichen des Semesterzieles in Frage steht. Meist lassen sich die Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung aber auch so organisieren, dass das Studienziel ohne große Verzögerung erreicht wird. Diese Aspekte werden im Rahmen des Beratungsgesprächs zur Gefährdungsbeurteilung im Prodekanat für Lehre bzw. PJ-Lehrkrankenhaus (siehe „Was mache ich bei Bekanntwerden meiner Schwangerschaft?“) mit der schwangeren Person besprochen.

  • Die UKE-KITA wird vom Studierendenwerk Hamburg betrieben und einige Plätze sind für Studierende vorgehalten. Auf dem Gelände des Universitätsklinikums Eppendorf werden bis zu 160 Kinder in Krippengruppen (1-3-Jährige) und Elementargruppen (2 1⁄2-6- Jährige) betreut und ganzheitlich gebildet. Darüber hinaus bietet die Kita Eingliederungshilfe für Integrationskinder und verfügt über Betreuungsplätze für Kleinstkinder (unter 1-Jährige).

    Die Kita am UKE wird vom Studierendenwerk Hamburg betrieben, arbeitet nach den Hamburger Bildungsempfehlungen und nimmt am Qualitätsverfahren PQ-SYS des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Hamburg e.V. teil.
    Das Betreuungsangebot richtet sich vorrangig an Mitarbeiter:innen und Studierende des UKE, aber auch an Studierende anderer Fachrichtungen sowie Eltern aus dem Stadtteil. Die Kita befindet sich am Rand des UKE-Geländes (zum Lokstedter Steindamm; Gebäude W44). Öffnungszeiten: Mo-Fr 5.30 - 20 Uhr und am 1. Wochenende im Monat 5.30- 15 Uhr
    Dieses Wochenende ist zusätzlich auch für Kinder ohne Kitaplatz in der Kita UKE (nach vorheriger Anmeldung) kostenpflichtig buchbar.

    Als Studierende:r mit Kind gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Kinderbetreuung innerhalb des Pilotprojekts „Gastkinderbetreuung“ in der Kita UKE. Nähere Informationen zum Pilotprojekt finden Sie hier.

    Weitere Informationen unter: https://www.uke.de/organisationsstruktur/medizinische-fakultät/kindertagesstätte/index.html

    OMA HILFSDIENST – FAMILIENSERVICE AM UKE

    In Zusammenarbeit mit dem Verein Jung & Alt bietet UKE INside einen „Oma Hilfsdienst“ an, um durch die Vermittlung von ehrenamtlichen Senior:innen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Ziel ist, den Dialog der Generationen in praktischer Weise umzusetzen. Die Senior:innen

    • helfen in Notsituationen mit bis zu 15 Tagen Überbrückung: z.B. bei Ausfall der regelmäßigen Betreuung aufgrund von Krankheit, Urlaub der Tagesmutter oder Schließung des Kindergartens
    • stehen zweimal im Monat für Babysitting zur Verfügung. Kontakt: JUNG & ALT e.V. (info@jaz-ev.de)

    Mögliche Gebühren sind direkt beim Projekt „Oma Hilfsdienst“ zu erfragen.

  • ELTERNCAFÉ

    Diese studentische Initiative ermöglicht den Erfahrungsaustausch zwischen Studierenden mit Kindern. Näheres finden Sie unter https://medizin-hamburg.de/projects/elterncafe

    MOBILE SPIELEKISTE

    Studierende, die ihr Kind ausnahmsweise mit ins UKE nehmen müssen, können die mobile Spielkiste nutzen. Wer etwa studentische Aufgaben im UKE am Wochenende, während der Kita-Schließzeiten oder wenn die Tagespflegekraft ausfällt, wahrnehmen muss, kann sich einen Bollerwagen voller Spielsachen am Infopoint im Neuen Klinikum (O10, Foyer) ausleihen.

    Kontakt: Infopoint Foyer O10 (+49 40 7410 34006)

    ELTERNRAUM
    Neben idealen Bedingungen für modernen Unterricht bietet der Campus Lehre (N55) viele weitere Vorteile für die Studierenden. So wurde im ersten Stock des Gebäudes im Raum 01.09.1, der mit dem Fahrstuhl erreichbar ist, ein Eltern-, Ruhe- und Wickelraum zur Versorgung von Säuglingen und Kindern eingerichtet.

  • Grundsätzlich ist die Teilnahme an Präparierkursen während der Schwangerschaft möglich, wenn bestimmte Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Nach Meldung der Schwangerschaft im Prodekanat für Lehre wird dort eine Gefährdungsbeurteilung für alle anstehenden Pflichtveranstaltungen erstellt und mit der jeweiligen schwangeren Person im Rahmen eines Beratungsgesprächs erörtert. Sollten Präparierkurse unter den anstehenden Lehrveranstaltungen sein, wird der schwangeren Person ein Informationsblatt zu Vorsichtsmaßnahmen im Präparierkurs ausgehändigt. Zudem erfolgt eine Beratung durch die:den jeweilige:n Lehrverantwortliche:n der Anatomie.

  • Nach Meldung der Schwangerschaft im Prodekanat für Lehre wird dort eine Gefährdungsbeurteilung für alle anstehenden Pflichtveranstaltungen erstellt und mit der jeweiligen schwangeren Person im Rahmen eines Beratungsgesprächs erörtert.

    Dazu gehört die Beurteilung der Studienbedingungen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung für die schwangere Person und das ungeborene Kind und die Ergreifung eventuell notwendiger Schutzmaßnahmen am Studienplatz.
    Die Gefährdungsbeurteilung wird für die Semester 1-10 (Medizin und Zahnmedizin) vom Prodekanat für Lehre (PfL) zusammen mit der schwangeren bzw. stillenden Person durchgeführt und an den Geschäftsbereich Arbeitssicherheit und die Behörde für Arbeitsschutz weitergeleitet. Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist eine dem PfL vorliegende Einschätzung der Beauftragten der Fächer hinsichtlich des Gefährdungsgrades aller Pflichtveranstaltungen.

    Bei Famulaturen oder Krankenpflegepraktika ist die Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Praktikumsstelle (Klinik oder Praxis) durchzuführen.


  • Ja, entsprechend §3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes kann dieser Wunsch gegenüber dem Prodekanat für Lehre schriftlich erklärt werden. Die betreffende Person kann ihre Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

  • Ein Nachteilsausgleich im eigentlichen Sinne kann von schwangeren oder stillenden Studierenden nicht beantragt werden, da dieser sich auf chronische Erkrankungen bzw. Einschränkungen bezieht. Werden besondere Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Prüfungsablauf benötigt, so können diese in Form eines Härtefallantrags beantragt werden, der an die o.g. Ansprechpersonen aus dem Prodekanat für Lehre zu richten ist.

  • Für eine bevorzugte Berücksichtigung etwa bei der Einteilung von Seminargruppen oder der Zuteilung von PJ-Plätzen haben Studierende bei Schwangerschaft und der Erziehung eines Kindes die Möglichkeit, einen Antrag auf Härtefallbehandlung zu stellen. Das Antragsformular finden Sie hier . Bitte reichen Sie es zusammen mit den relevanten Nachweisen bei den auf dem Formular genannten Ansprechpersonen ein.

  • Studierende Eltern und werdende Eltern mit Studierendenstatus können sich auf Antrag beurlauben lassen wegen Schwangerschaft, Mutterschutz und wegen Erziehung eines Kindes. Mutterschutzfristen und Elternzeiten von bis zu sechs Semestern werden als Gründe für die Beurlaubung anerkannt. Bei ausreichender Begründung, z.B. wegen chronischer Krankheit des Kindes, sind weitere Urlaubsemester möglich. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, z.B. für die Einhaltung der Regelstudienzeit oder andere Fristen.

    Eine Beurlaubung aufgrund von Mutterschutzfristen und Elternzeiten kann bis einschließlich des dritten Lebensjahres des Kindes erfolgen.

    Ausführliche Informationen zu den Vor- und Nachteilen von Urlaubssemestern und zum Vorgehen für die Beantragung von Urlaubssemestern finden Sie auf der Homepage des Familienbüros der Universität Hamburg und auf der Seite des Campus Center .

    Bitte melden Sie sich bei der Beantragung eines Urlaubssemesters auch im Prodekanat für Lehre (Ansprechpersonen siehe unten), damit wir Ihren weiteren Studienverlauf mit Ihnen planen können.



  • Auf der Lernplattform Moodle https://elearning.uke.uni-hamburg.de/m/
    befinden sich in jedem Modulkurs eine Auflistung der verantwortlichen Personen für die Lehre.