Schließfächer für Studierende
Derzeit stellt das Dekanat Ihnen, den Studierenden der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg, Schließfächer zur Aufbewahrung von Garderobe und Taschen an unterschiedlichen Orten zur Verfügung. Für den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.
Wir bitten Sie, das von Ihnen genutzte Schließfach am jeweils ersten Freitag der Monate Januar und August bis spätestens 19:30 Uhr zu räumen und es in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Ab dem jeweils darauffolgenden Montag stehen Ihnen die Schließfächer ab 6:30 Uhr wieder zur Verfügung.
Zur Nutzung bringen Sie bitte ein eigenes Vorhängeschloss mit und entfernen dieses mindestens zu den oben genannten Terminen. Die an den genannten Freitagen nach 19:30 Uhr noch verschlossenen Fächer werden aus Sicherheitsgründen und um eine gerechte Verteilung der Schließfächer an alle interessierten Studierenden zu gewährleisten, geöffnet und geräumt. Die Räumung ist kostenpflichtig.
Mit der Benutzung eines Schließfaches wird die jeweilige Benutzungsordnung als verbindlich anerkannt. Diese Benutzungsordnungen können Sie an den Zugängen zu den jeweiligen Räumen mit den Schließfächern (W14 Eingangstür zum Flur, N55 Eingangstür zum Raum 99.13.1) einsehen oder hier herunterladen.
- Benutzungsordnung für die Schließfächer im Campus Lehre (N55)
- Benutzungsordnung für die Schließfächer der Studierenden mit klinischem Unterricht (Gebäude W14)
- Benutzungsordnung für die Schließfächer in den Umkleideräumen der Studierenden im Praktischen Jahr (Gebäude W14)
Bitte beachten Sie außerdem stets die Hausordnung UKE .
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Schließfächern finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Bei Rückfragen wenden Sie sich ansonsten bitte per Email an Frau Julia Schreiner .
Vielen Dank für das rechtzeitige Räumen der Schließfächer!
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Schließfächer im Campus Lehre (N55)
Von Montag bis Sonntag rund um die Uhr können alle unsere Studierenden die Schließfächer im Untergeschoss des Campus Lehre (N55) nutzen. Eine Ausnahme bilden die Räumungszeiten im Januar und im August. Bitte beachten Sie dabei die Benutzungsordnung für die Schließfächer im Campus Lehre (N55) , die Sie mit der Benutzung der Schließfächer als verbindlich anerkennen sowie die Öffnungszeiten des Gebäudes: werktags von 06:30 Uhr bis 19:30 Uhr.
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Schließfächer im Gebäude W14
Während des klinischen Unterrichts am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf stehen Studierenden sowie allen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eingesetzten PJ-Studierenden zudem Schließfächer im Sockelgeschoss des Gebäudes W14 zur Aufbewahrung von Garderobe und Taschen zur Verfügung. Eine Ausnahme bilden die Räumungszeiten im Januar und im August.
Bitte beachten Sie dabei die Benutzungsordnung für die Schließfächer der Studierenden mit klinischem Unterricht (Gebäude W14) bzw. die Benutzungsordnung für die Schließfächer in den Umkleideräumen der Studierenden im Praktischen Jahr (Gebäude W14) , die Sie mit der Benutzung der Schließfächer als verbindlich anerkennen.
Zum Betreten der Räumlichkeiten (R. 047 - R. 051) erhalten Sie automatisch eine entsprechende Schließberechtigung, die nur Nutzungsberechtigte bekommen. Der Zutritt zu den Räumen erfolgt über den Seiteneingang an der Zuliefererrampe auf der rechten Seite des Gebäudes (Rücken zur Notaufnahme - Rampe runter). An dieser Stelle ist es erforderlich sich am Lesegerät zu registrieren, um die dahinter folgenden Türen öffnen zu können. Die Registrierung ist nur dort möglich und nicht vom Inneren des Gebäudes kommend im Flur und Treppenhaus.
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Schließfächer in der Anatomie (N61/N62)
Auch die beiden anatomischen Institute ( Anatomie und Experimentelle Morphologie & Neuroanatomie ) stellen Studierenden Schließfächer zur Aufbewahrung von Kitteln, Präparierbesteck etc. während der makroskopischen Praktika („Präparierkurse“) zur Verfügung. Diese werden von der Anatomie verwaltet und im Unterricht vor Kursbeginn an die Studierenden verteilt.
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Schließfächer in der Zahnklinik (O58)
Auch in der Zahnklinik (O58) stehen Studierenden Schließfächer zur Verfügung. Diese werden von der Zahnklinik verwaltet und zu Beginn des klinischen Studienabschnitts an die Studierenden verteilt. Für die Schließfächer gilt die Schließfachordnung der Zahnklinik .
Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Frau Julia Schreiner.