Verifizierung der Arztausbildung
Häufig verlangen Behörden und Institutionen von ehemaligen Graduierten, wie z.B. die Educational Commission for Foreign Medical Graduates (ECFMG) aus den USA, die Vorlage eines Studienverlaufes, eines sogenannten Transcript of Records als zusätzlichen Ausbildungsnachweis.
Der Transcript of Records enthält Studienzeiten, Studienleistungen und entsprechend der jeweils gültigen Approbationsordnung (ÄAppO), die Noten der Staatsexamina und/oder der Kurse, sowie die Angaben der Kursstunden je Fach.
Außerdem werden wir als Ausbildungsstätte direkt vom ECFMG, aber auch von anderen Behörden und zukünftigen Arbeitgebern kontaktiert, um Ihre Ausbildung zu verifizieren. Hierzu benötigen wir das persönliche Einverständnis und den Auftrag zur Beantwortung solcher Anfragen.
Wir erstellen Transcript of Records oder bestätigen Daten zum Studienverlauf. Dies erfolgt auf Antrag des/der ehemaligen Studierenden. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung von Dokumenten kostenpflichtig ist, wenn der Antrag später als nach Ablauf eines Jahres nach dem Studienabschluss gestellt wird.
Wir erhalte ich einen Studienverlauf (Transcript of Records)
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Checkliste für benötigte Informationen und Unterlagen
Folgende Informationen bzw. Unterlagen werden von Ihnen benötigt:
- Vorname, Name (Geburtsname)
- Geburtsdatum
- aktuelle Adresse
- Studienbeginn- und ende
- bei Studienortwechsel, die Angabe, wo Sie vorher und/oder nachher studiert haben
- Kopien aller Staatsexamina (alte AO: Physikum + 1. bis 3. Staatsexamen, neue AO: 1. und 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung)
- Nennung des PJ-Wahltertials inkl. Beleg
- beglaubigte Kopie des Ärztlichen Zeugnisses
- Kopie der Approbationsurkunde und ggfs. Promotionsurkunde
- ggfs. Nachweis über die Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Praktikum
- in welcher Sprache soll der Transcipt of Records ausgestellt werden? Deutsch oder Englisch?
- eine Kopie des Personalausweises
- ggfs. Dokumente über Namensänderungen
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Beglaubigte Kopie des Ärztlichen Zeugnisses
Bei manchen Anfragen muss das Ärztliche Prüfungszeugnis direkt vom Landesprüfungsamt für Heilberufe verifiziert werden. Bitte beantragen Sie die verifizierte Kopie direkt über das Landesprüfungsamt für Heilberufe. LPA Hamburg
Abweichung: die zahnärztlichen Prüfungszeugnis werden direkt im Dekanat der Medizinischen Fakultät verifiziert.
Die verifizierte Zeugniskopie können Sie ggfs. direkt vom LPA an uns schicken lassen:
Beate Schmidt
Prodekanat für Lehre
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistr. 52
20246 HamburgBitte beachten Sie, dass wir keine Übersetzungen Ihrer Zeugnisse erstellen.
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Bearbeitungskosten
- Transcript of Records: 100 € zzgl. 19% MwSt.
- Zweitschrift des Transcript of Records: 75 € zzgl. 19% MsSt.
- Erstellung von sonstigen Bescheinigungen und Verifizierungen auf Online-Datenbanken (z.B. ECFMG) 50 € zzgl. 19% MwSt.
- MSPE (Medical student performance evaluation) 150 € zzgl. 19% MwSt.)
Kosten durch Hinzuziehung Dritter (insbesondere Landesprüfungsamt für Heilberufe) werden von diesen gesondert berechnet. Unvorhersehbare Mehrkosten werden ggf. nachträglich in Rechnung gestellt. Regulärer Postversand ist inklusive.
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Bearbeitungszeit und Versand
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit eines Antrages bei ca. 2 Monaten liegt.
Studienverläufe erhalten Sie als pdf und als regulären Postversand.
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AnsprechpersonStandort
Campus Lehre N55 , 4. Etage, Raumnummer 04.06.1Ansprechperson im Landesprüfungsamt für Heilberufe für die Erstellung von Auslandsbescheinigungen ist Herr Christian Riemann:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie, und Integration
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Billstraße 80
20539 HamburgTelefon: (040) 428 37 - 3798
E-Mail: christian.riemann@soziales.hamburg.de
Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Beate Schmidt