Die Forschungstierhaltung des UKE

Tierversuche unterliegen strengen gesetzlichen Regularien. Könnte ein Ergebnis anders als am Tier erlangt werden, würde der Tierversuch nicht genehmigt und dürfte nicht durchgeführt werden. Vor allem auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften achten die Tierärzt:innen und Biolog:innen. Sie sind auch verantwortlich für eine strenge Hygieneüberwachung, die Verwendung ausreichend großer Käfige und die tägliche Betreuung der Tiere durch geschultes und motiviertes Fachpersonal.

Der Einsatz von Tierversuchen im UKE folgt strikt dem 3R-Prinzip : Replacement (Vermeidung), Reduction (Reduzierung), Refinement (Verbesserung). Versuche an den ausschließlich artgerecht gehaltenen Tieren werden nur dann durchgeführt, wenn keine Alternativmethoden angewandt werden können.

Neben der Sicherung der tierschutzgesetzkonformen Prozesse zählen die Zucht und Haltung von Versuchstieren sowie die Ausbildung und Qualifizierung der versuchsdurchführenden Personen zu den Aufgaben der Forschungstierhaltung. Darüber hinaus unterstützen die Mitarbeiter:innen die Forschenden mit konkreter experimenteller Hilfe und beraten bei allen tierexperimentell methodischen und tierschutzrechtlichen Fragen. Ausgebildete Tierpfleger:innen und Tierpflegemeister:innen betreuen die Forschungstiere im UKE. Tierschutzbeauftragte, Fachtierärzt:innen für Versuchstierkunde und Tierschutz sowie Biolog:innen überwachen die experimentellen Eingriffe, beraten und unterstützen die Wissenschaftler:innen bei ihrer Forschung.

Interview

3 Fragen an: Dr. Petra Kirsch, Tierschutzbeauftragte des UKE

Dr. Petra Kirsch, worin besteht Ihre Arbeit als Tierschutzbeauftragte des UKE hauptsächlich?

Als eine von sechs Tierschutzbeauftragten im UKE achte ich darauf, dass alle Vorschriften des Tierschutzes von denjenigen beachtet werden, die Tierversuche durchführen. Da bin ich auch Ansprechpartnerin der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die das rechtskonforme Durchführen von Tierversuchen überwacht. Zudem habe ich eine beratende und informierende Funktion, in der ich darauf hinwirke, dass mehr Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch entwickelt und angewendet werden.

Was trägt der Tierschutzausschuss zum Wohl der Versuchstiere bei?

Dem Tierschutzausschuss gehören sowohl Vertreter:innen der Forschung als auch der Tierhaltung an. Er soll mit Blick auf das Tier verfolgen, wie Tierversuche verlaufen. Aus den Versuchsabläufen sollen Verbesserungen zum Wohl der Versuchstiere abgeleitet und das 3R-Prinzip aktiv umgesetzt werden, was bedeutet, dass zum Beispiel weniger Tiere für Versuche verwendet werden oder die Tiere, die dennoch in Versuchsvorhaben eingesetzt werden, weniger belastet werden sollen.

Wie beurteilen Sie die Tierhaltung im UKE?

Alle Vorgaben für die Haltung von Versuchstieren werden im UKE eingehalten. Die Mitarbeiter:innen in der Forschungstierhaltung sorgen engagiert dafür, dass es den Tieren in den Zuchtbereichen und tierexperimentellen Haltungsbereichen gut geht. Wenn sie Optimierungsmöglichkeiten sehen, etwa durch die Verwendung zusätzlicher oder anderer Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere, bringen sie dies in die Diskussion ein und sogenanntes Enrichment wird nach Möglichkeit umgesetzt. In unserem neuen Tierhaltungsgebäude werden die bereits hohen Standards der Tierhaltung weiter verbessert.