Selbsteinschätzung
I. Europäische Grundsätze zur Krankenhauspharmazie
Die Europäischen Grundsätze zur Krankenhauspharmazie stellen den allgemein anerkannten Maßstab für die pharmazeutischen Dienstleistungen im Krankenhaus dar, den jedes europäische Gesundheitssystem erreichen sollte.
Die Grundsätze wurden in einem 18-monatigen Begutachtungsprozess formuliert, in dessen Rahmen mit 34 Mitgliedsländerverbänden der EAHP (Europäischen Vereinigung der Krankenhausapotheker) und 34 professionellen Patienten- und Gesundheitsorganisationen zwei Runden einer Online-Befragung nach der Delphi-Methode stattfanden
II. Zielepapier des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA e.v.)
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) hat im Jahr 2014 22 Thesen zur Gestaltung einer wirksamen, sicheren, angemessenen und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie veröffentlicht. Alle Krankenhausapotheker sind damit aufgefordert, diese Thesen umzusetzen und den Umsetzungsgrad zu messen. Wir stellen uns diesem Auftrag. Den Umsetzungsgrad im UKE bestimmen wir derzeit mit 77 % als Mittelwert über alle Thesen ( Umsetzungsgrad der ADKA-Ziele im UKE (Stand 2018) ).
III. Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus (Handlungsempfehlung des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit)
Das Aktionsbündnis für Patientensicherheit veröffentlichte 2014 eine 37 Punkte umfassende Handlungsempfehlung zur Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus. Im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) werden für alle Fachbereiche mit Ausnahme der Pädiatrie 36 Anforderungen voll und nur eine teilweise erfüllt. Zu allen Anforderungen werden die im UKE getroffenen Maßnahmen exemplarisch dargestellt. Maßgeblich dafür ist die elektronische Abbildung des Medikationsprozesses im sogenannten Closed-Loop (elektronische Verschreibung, Unit-Dose-Versorgung sowie Einsatz klinischer Pharmazeuten). 18 Empfehlungen (49 %) werden mithilfe des Closed-Loop-Prozesses erfüllt, weitere 4 (11 %) gehen teilweise darauf zurück. 15 Empfehlungen (41 %) haben keinen Bezug zum Closed-Loop-Prozess. (Quelle: Baehr et al., Krankenhauspharmazie 2016;37:138-44 )