Schutzbeauftragte für Kinder und andere vulnerable Gruppen
Das UKE legt großen Wert auf die Sicherheit von Patient:innen. Insbesondere der Schutz von Kindern und anderen vulnerablen Patient:innengruppen ist von größter Bedeutung. Entsprechend werden Strukturen vorgehalten, die den Schutz von Patient:innen gewährleisten. Gleichzeitig verbessert das UKE stetig das Unterstützungsangebot für Menschen, die in ihrem Lebensumfeld von körperlicher, emotionaler oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sind.
Schutzkonzept am UKE
Um die Strukturen des UKE für einen optimalen Schutz von Patient:innen anzupassen, hat der Vorstand Schutzbeauftragte für Kinder und anderen vulnerablen Gruppen benannt. Diese sind beauftragt, in einem partizipativen Prozess ein Schutzkonzept zu entwickeln und implementieren, das vorhandene Ressourcen des UKE nutzt und notwendige weitere Merkmale ergänzt.
Schutzort und Kompetenzort
Schutzort
Damit insbesondere Kinder und andere vulnerable Patient:innengruppen besonders geschützt werden, sind institutionelle Strukturen und Abläufe so gestaltet, dass Gewalt und andere Grenzüberschreitungen erkannt, benannt und Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu stoppen bzw. präventiv zu verhindern.
Zu den genannten Punkten gehören Einstellungsvoraussetzungen, Schulungen, Fortbildungen, Führungsverantwortung und ein festgelegtes Clearingverfahren.
Kompetenzort
Immer wieder werden im UKE Kinder und andere vulnerable Patient:innengruppen betreut, die in ihrem Leben von Gewalt und Vernachlässigung betroffen sind. Diese Patient:innen müssen in Einrichtungen kompetente Hilfe und Unterstützung erfahren.
Das UKE hält Strukturen vor, um auf die speziellen Bedürfnisse dieser Patient:innen eingehen zu können. Mitarbeitenden im UKE werden speziell geschult, um Anhaltspunkte für Gewalt und Vernachlässigung erkennen und adäquat reagieren zu können.