Informationen für Betreuende, Begutachtende und Mitglieder von Prüfungskommissionen

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen wichtige Informationen und Downloads zum Promotionsprüfungsverfahren zur Verfügung zu stellen.

Ab dem 1. Oktober tritt die neue Promotionsordnung in Kraft, die einige wichtige Änderungen mit sich bringt. Um Sie bestmöglich zu unterstützen, werden wir in Kürze die wichtigsten Informationen für Sie zusammenstellen.

Aktuelles

Informationsveranstaltung „Neue Promotionsordnung Medizin & Zahnmedizin“ 6. Februar 2025 von 12 -13 Uhr im Campus Lehre (N55) SR 310/311
Der Prodekan für Akademische Verfahren lädt Sie herzlich zur Informationsveranstaltung „Neue Promotionsordnung Medizin & Zahnmedizin“ für Betreuende am 6. Februar 2025 von 12 - 13 Uhr im Campus Lehre (N55) SR 310/311 ein.
Während der Veranstaltung werden die wesentlichen Änderungen und Anforderungen der neuen Promotionsordnung vorgestellt. Es wird ausreichend Gelegenheit geben, offene Fragen zu klären und wichtige Informationen zu den neuen Regelungen zu erhalten.

Neue Promotionsordnung – neuer Promotionsausschuss. Interessensbekundung erbeten
Die neue Promotionsordnung ordnet auch die Besetzung des Promotionsausschusses neu. Künftig wird jedes wiss. Zentrum der Medizinischen Fakultät durch jeweils ein Mitglied (nebst Stellvertretung) im Promotionsausschuss vertreten sein. Bestellt werden können Hochschullehrende, habilitierte und promovierte Mitglieder der Fakultät, wobei zwei Drittel der Mitglieder des Promotionsausschusses Hochschullehrende oder habilitierte Mitglieder der Fakultät sein müssen. Eine Wiederbestellung ist möglich.
Wenn Sie Interesse haben, für eine Amtszeit (2 Jahre) im Promotionsausschuss mitzuwirken, melden Sie sich einfach bei der Zentrumsleitung des Zentrums dem Sie angehören. Eine Abfrage zu den Vorschlägen der Zentren durch das Dekanat folgt in Kürze.

Neue Promotionsordnung

Mit der Einführung der neuen Promotionsordnung wurde die „strukturierte Promotion“ für die Promotionsverfahren Medizin und Zahnmedizin verbindlich eingeführt.

Die zentralen Elemente einer strukturierten Promotion sind:

  • gemeinsame Verantwortung für die Betreuung der Doktorand:innen durch die beteiligten Betreuer:innen (Thesis-Komitee)
  • offenes, wettbewerbliches Aufnahmeverfahren mit Ausschreibung
  • strukturiertes Veranstaltungsprogramm (Promotionsprogramm) für alle Doktorand:innen

  • Betreuungsberechtigung im Thesis-Komitee nach neuer Promotionsordnung

    Die Betreuung einer Doktorandin oder eines Doktorand erfolgt nicht mehr durch eine Person (Betreuer:in, ehemals „Doktorvater/ -mutter“), sondern durch ein dreiköpfiges Thesis-Komitee, deren Mitglieder bestimmte Anforderungen erfüllen müssen:

    • als „Haupt“-Betreuer:in nach § 8.2 a) PromotionsO: es muss sich um ein/e Hochschullehrer:in oder ein habilitiertes Mitglied der Fakultät handeln;
    • als weitere/r Betreuer:in nach § 8.2 b) PromotionsO: die weitere Person muss mindestens selbst promoviert oder habilitiert und Mitglied der Fakultät sein;
    • als beobachtende/r Gutachter:in nach § 8.2 c) PromotionsO: dieses dritte Mitglied des Thesis-Komitees muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie die/der Haupt-Betreuer:in, darf aber nicht der gleichen wiss. Einrichtung (Klinik/Institut) angehören

    Grundsatz: alle Mitglieder eines Thesis-Komitees müssen Mitglieder der Fakultät im Sinne der Satzung sein = hauptberuflich (mind. 50 %) an der Fakultät beschäftigt. Ausnahmen sind in sehr engen Grenzen möglich (gesonderte Regelungen in der Promotionsordnung). Med. und wiss. Tochtergesellschaften (UKE - Organisationsstruktur - Tochtergesellschaften) fallen nicht unter „Fakultät“.

  • Die neue Promotionsordnung sieht vor (§ 1 Abs. 3), dass der Zugang zu Promotionsthemen Promotionsinteressierten durch Ausschreibung gleichberechtigt ermöglicht wird. Das bedeutet, dass alle Promotionsthemen an zentraler Stelle auf der UKE-Webseite veröffentlicht werden müssen.

    Ein Template für die Promotionsstelenbörse finden Sie auf den Intranet-Seiten des Prodekanats für Alademische Verfahren.

  • GrundmodulProjektmodul
    Vorlesung: Einführung in die PromotionThesis-Komitee: dokumentiertes Treffen
    Vorlesung: Gute wissenschaftliche PraxisSeminar: Vortrag zum Dissertationsvorhaben innerhalb eines Instituts- oder Klinikseminars
    Vorlesung: Statistik 

Zulassung zur Promotion nach neuer Promotionsordnung

Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen Bewerber.innen erfüllen, die ein Promotionsverafahren an der Medizinischen Fakultät durchführen möchten:

Nachweis eines Studienabschlusses in Medizin oder Zahnmedizin und

a) einer Berufstätigkeit von mindestens sechs Monaten an einer wissenschaftlichen Einrichtung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf oder

b) soweit eine solche Berufstätigkeit nicht nachgewiesen werden kann), der Nachweis, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin während des Studiums für die Dauer von mindestens zwei Semestern im Fach Medizin bzw. Zahnmedizin an der Universität Hamburg immatrikuliert war.

Falls noch kein Studienabschluss in Medizin oder Zahnmedizin vorliegt, kann eine Zulassung auf Vorbehalt erfolgen. Voraussetzung für die Zulassung auf Vorbehalt ist:

a) der Nachweis des Bestehens des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung oder der Nachweis einer im Rahmen eines Modellstudiengangs abgelegten äquivalenten Prüfung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg oder

b) die zahnärztliche Vorprüfung oder der Nachweis einer im Rahmen eines Modellstudiengangs abgelegte äquivalenten Prüfung zur zahnärztlichen Vorprüfung an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg

  • Die neue Promotionsordnung regelt, dass eine (vorläufige) Zulassung für ein Promotionsvorhaben im Regelfall nur für Studierende und Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg möglich ist (Details in § 5 PromotionsO 2024).
    Studierende und Beschäftigte anderer Hochschulen und Beschäftigte anderer Einrichtungen können nur in sehr engen Grenzen als Promovierende angenommen werden, dazu muss ein „unmittelbarer Kontext“ zur Medizinischen Fakultät bestehen. Die Anforderungen an den „unmittelbaren Kontext“ sind in den Ausführungshinweisen zur Promotionsordnung (zu § 5 Zulassung / Grundsatz II) beschrieben.

    Wichtig: Studierende anderer Hochschulen können auch dann, wenn die Zulassungsanforderungen der Ausführungshinweise erfüllt sind, ein Promotionsverfahren ausschließlich in Vollzeit durchführen. Eine studienbegleitende Durchführung eines Promotionsvorhabens ist für Studierende anderer Hochschulen ausgeschlossen.

    Promotionsinteressierte, die an anderen Hochschulen mit eigenem Promotionsverfahren studieren oder arbeiten, können nicht zu einem Promotionsverfahren an der Med. Fakultät der Universität Hamburg zugelassen werden (Ausschlussgrund). Das gilt auch für ein Studium oder eine Beschäftigung bei deren akademischen Kooperationspartnern

  • Die Annahme von (externen) Promovierenden, die ihren Studienabschluss nicht in Deutschland erlangt haben, setzt den Nachweis der Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Abschlusses voraus. Hierzu gibt es eine Reihe von Äquivalenzabkommen, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gebilligt wurden. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, holt das Dekanat eine Empfehlung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ein.

    Bitte beachten Sie, dass die ZAB einige Wochen/Monate für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse benötigt. Deswegen ist es dringend zu empfehlen, die Anfrage noch vor der Einreise des Kandidaten/der Kandidatin zu stellen. Die ZAB soll um eine Stellungnahme zur Promotionszulassung (nicht zur Berufszulassung oder Zeugnisbewertung!) gebeten werden.

    Bitte beachten Sie, dass ausländische Promotionsinteressierte, deren Unterlagen von der ZAB geprüft werden müssen, erst nach Vorliegen einer positiven Empfehlung an das UKE kommen sollen. Im Falle einer Ablehnung müssten die Personen sonst ergebnislos wieder abreisen, was zu teilweise erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.

Einführung von Docata

Die Universität Hamburg hat mit „Docata“ ein neues Software-Programm eingeführt, das die Verwaltung von Promotionsverfahren erleichtert. Dieses Online-Tool ermöglicht Promovierenden und allen Beteiligten, auf alle relevanten Informationen und Dokumente des Verfahrens zuzugreifen. Zudem optimiert es die Kommunikation und koordiniert Prüfungs- und Begutachtungsprozesse. Seit Juli 2024 wird Docata an der Medizinischen Fakultät eingesetzt, und ab Oktober 2024 erfolgt die Verwaltung von Prüfungen und Gutachten ebenfalls über das System.

Begutachtende und Mitglieder von Prüfungskommissionen erhalten Nachrichten zu den jeweiligen Prüfungsverfahren über Docata. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Mail-Absenderadressen der Promotionsbüromitarbeiterinnen um "uni-hamburg.de" Adressen handelt, da das System an das IDM-System der UHH angeschlossen ist.

Die wichtigen Informationen im Überblick:

  • Kommunikation mit dem Promotionsbüro bzgl. Promotionsverfahren erfolgt über Docata – kein Versand von E-Mails oder Briefen per Hauspost zu Promotionsverfahren
  • Zugriff auf das PDF der Dissertation – gedruckte Version der Dissertation wird per Hauspost verschickt
  • Gutachten können von den Begutachtenden in Docata hochgeladen werden – Versand des Gutachtens per Hauspost/E-Mail an das Promotionsbüro ist nicht mehr erforderlich
  • Zugriff auf die Gutachten von allen Mitgliedern der Prüfungskommission für die Bewertung der Dissertation – Vorsitz der Prüfungskommission muss diese nicht mehr an alle Mitglieder verschicken