Präventionsambulanz
Das Aufgabenspektrum der Präventionsambulanz umfasst neben Diagnostik und Risikoeinschätzung vor allem die Behandlung von Personen mit problematischen sexuellen Interessen oder Sexualstraftaten in differenzierten Einzel- und Gruppenangeboten.
Unser Angebot ist in drei Bereiche untergliedert:
- Forensische Behandlung für bereits verurteilte Personen
- Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs in Hamburg für Personen, die ein sexuelles Interesse an Kindern haben bzw. befürchten, einen sexuellen Übergriff auf Kinder zu begehen
- Versorgungsangebot für Jugendliche, die sich zu deutlich Jüngeren sexuell hingezogen fühlen
Weitere Informationen zu den Angeboten der Präventionsambulanz:
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Forensische Behandlung
Seit vielen Jahren arbeiten wir in der Präventionsambulanz mit Menschen, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung gem. §§174-180 oder §182 StGB zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Diese Personen stehen entweder unter Führungsaufsicht (§68 StGB) oder Bewährung (§§56, 57f. StGB). Der Kontakt zur Präventionsambulanz kann – wenn ein Entlassungstermin absehbar ist – bereits während der Haftstrafe über die Haftanstalt hergestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich (z. B. bei Strafaussetzung zur Bewährung) direkt an uns zu wenden.
Für Menschen, die aufgrund eines Sexualdelikts aktuell Kontakt mit Polizei oder Justiz haben, aber noch nicht verurteilt sind (z. B. Hausdurchsuchung, Anzeige, laufendes Verfahren) gibt es in der Präventionsambulanz zurzeit kein Behandlungsangebot. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Telefonsprechstunde beraten zu lassen.
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Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs in Hamburg
Für Menschen, die ein sexuelles Interesse an Kindern haben, bieten wir ein gesondertes Behandlungsangebot im Rahmen des Netzwerks „Kein Täter werden“ an. Einbezogen in das Therapieprogramm werden:
- Personen, die bislang keine Straftaten begangen haben, aber befürchten, diese in der Zukunft zu begehen,
- Personen, die bereits Straftaten begangen haben, aber den Strafverfolgungsbehörden (noch) nicht bekannt sind,
- Personen, die bereits Straftaten begangen haben und dafür angezeigt und/oder rechtskräftig verurteilt wurden, vorausgesetzt, dass sie ihre Strafe vollständig verbüßt haben, nicht mehr unter Aufsicht durch die Justiz stehen und somit alle rechtlichen Angelegenheiten abgeschlossen sind.
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Versorgungsangebot für Jugendliche
Wir bieten (in Kooperation mit der Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie) Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren, die sich sexuell zu deutlich jüngeren Kindern hingezogen fühlen, Hilfe an. Das Angebot richtet sich an Jugendliche im Dunkelfeld, also an diejenigen, die bisher noch keine Straftat begangen haben oder der Polizei und den Gerichten noch nicht bekannt sind. Das Diagnostik- und Hilfsangebot ist kostenfrei, gegenüber den Krankenkassen anonym und unterliegt der Schweigepflicht.