Das Kindeswohl im Mittelpunkt
Das Expert:innenteam der Gesundheitsakademie des UKE vermittelt regelmäßig neueste Erkenntnisse aus der Welt der Medizin. Heute geht es um das Thema Kinderschutz.
Kindeswohl ist gesetzlich verankert
Das Kindeswohl ist ein zentrales Rechtsgut im deutschen Familienrecht und der EU-Grundrechtscharta. Es umfasst das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen von Kindern, einschließlich Sicherheit, Entwicklung und dem Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.
Fast jede dritte Person betroffen
Misshandlung bezeichnet Handlungen oder Unterlassungen, die Kindern schaden können. Dazu zählen körperliche und emotionale Misshandlung, sexueller Missbrauch sowie körperliche und emotionale Vernachlässigung. Bis zu 30 Prozent der Bevölkerung in Deutschland berichtet von solchen und ähnlichen Erfahrungen in der Kindheit.
Unterstützung im Childhood-Haus
Für betroffene Kinder und Familien ist das „Childhood-Haus Hamburg – Kompetenzzentrum für Kinderschutz! am UKE“ die ambulante Anlaufstelle in Hamburg. Hier steht das Kindeswohl immer im Mittelpunkt. Deswegen arbeiten in der sicheren, kinderfreundlichen Umgebung auch verschiedene Berufsgruppen multidisziplinär zusammen. Ärzt:innen, Psycholog:innen und Sozialarbeiter:innen untersuchen und unterstützen die Kinder. In Fallkonferenzen können bei Bedarf auch das Jugendamt und Kinderschutzeinrichtungen hinzugezogen werden.