Der Betriebsärztliche Dienst - Am Puls der Prävention!
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes beraten die Betriebsärztinnen sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch alle für den Arbeitsschutz Verantwortlichen zu sämtlichen Themen an der Schnittstelle zu Arbeit und Gesundheit.
Unsere Beratungen sind streng vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Laboruntersuchungen werden anonymisiert. Fachlich arbeiten wir weisungsfrei.
Gerade aus dieser Position heraus können wir zwischen Arbeitsgeber und Beschäftigten in Problemfällen wirksam vermitteln.