Häufige Fragen

  • Adress- oder Namensänderungen geben Sie bitte an der Universität Hamburg (über
    Stine) bekannt. Durch einen regelmäßigen Datenabgleich wird dann auch die
    Medizinische Fakultät über die Änderungen informiert.

  • Die BAföG-Beauftragte für Studierende der Medizin und Zahnmedizin am UKE ist Frau Prof. Dr. Dr. Barbara M. Braunger, die stellvertretende BAföG-Beauftragte ist Frau Dr. Franka Metzner-Guczka.

    Ihre Anfrage für BAföG-Leistungsnachweise senden Sie bitte mit Ihrer aktuellen Semesterbescheinigung an bafoeg@uke.de . Bitte beachten Sie, dass Anfragen an andere Postfächer nicht bearbeitet werden können.

    Ihre Ansprechpartnerin in BAföG-Angelegenheiten ist Verona Schütze, Sekretariat des Instituts für Neuroanatomie, Gebäude N61, Telefon 040/7410 – 52575 .

  • Bescheinigungen über Ihre erbrachten Studienleistungen (einfache Leistungsbescheinigung) erhalten Sie im Modellstudiengang iMED auf Nachfrage in deutscher oder englischer Sprache und mit oder ohne Ranking bei der für Ihr aktuell besuchtes Pflichtmodul zuständigen Modulassistenz . Sollten Sie momentan kein Pflichtmodul besuchen, wenden Sie sich bitte an die für das zuletzt besuchte Modul zuständige Modulassistenz. Im Modellstudiengang iMED DENT wenden Sie sich für eine Bescheinigung über Ihre erbrachten Studienleistungen an das Team Zahnmedizin .

    Sofern Sie ein Transcript of Recods (Studienbescheinigung unter Angabe erbrachter Leistungspunkte) auf Deutsch oder Englisch benötigen, finden Sie hier weitere Informationen .

    Sonstige Bescheinigungen fragen Sie gerne im Rahmen der zentralen Studienberatung iMED per E-Mail bei Annika Trommeter an. In iMED DENT wenden Sie sich bzgl. sonstiger Bescheinigungen per E-Mail an Isabel Gutschow .

  • Sofern Sie eine ehemalige Studentin oder ein ehemaliger Student der Medizin an der Medizinischen Fakultät sind und eine Bescheinigung über Ihr Medizinstudium benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne aus. Dabei kann es sich bspw. um eine Bescheinigung zum Zwecke der Wiederaufnahme des Medizinstudiums handeln.

    Senden Sie hierzu eine E-Mail an Herrn PD Dr. Thomas Tilling . Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zu vier Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann.

    Sind Sie eine ehemalige Studentin oder ein ehemaliger Student der Zahnmedizin unserer Fakultät und benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihr Zahnmedizinstudium, dann wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage per E-Mail an Frau Isabel Gutschow .

    Zur Erstellung von Bescheinigungen, die Sie im Kontext eines Auslandsaufenthalts benötigen, finden Sie hier weitere Informationen.

    Bescheinigungen, die Sie für die Rentenkasse benötigen, erstellt Ihnen gerne das Campus-Center .



  • Als Studierende:r der Medizinischen Fakultät müssen Sie regelmäßig betriebsärztlich untersucht werden.

    Für Studierende in den integrierten Modellstudiengängen iMED und iMED DENT gilt, dass die Vorstellung zur Vorsorge innerhalb des ersten Studienjahrs stattfinden sollte. Zwecks Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte selbstständig an betriebsaerzte@uke.de um einen Untersuchungstermin zu buchen.

    Folgeuntersuchungen müssen alle Studierenden direkt mit dem Betriebsärztlichen Dienst individuell vereinbaren (also nicht automatisch via Stundenplan), wobei es eine Vorlaufzeit zu beachten gilt, damit die Untersuchung rechtzeitig erneuert wird.

    Bitte beachten Sie, dass Studierende ohne gültige betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung aus Sicherheitsgründen vom (klinischen) Unterricht ausgeschlossen werden müssen.

    Im Folgenden finden Sie wichtige Formulare (Fragebogen zur Eigenanamnese und Betriebsärztliches Untersuchungsbescheinigungsformular) und Informationen (Anschreiben Betriebsärztliche Untersuchung - Was Sie mitbringen sollten), die Sie für die Betriebsärztliche Untersuchung benötigen. Bitte bringen Sie diese Formulare ausgedruckt und ausgefüllt zusätzlich zu Ihrem Impfpass zur Betriebsärztlichen Untersuchung mit.

    Die Betriebsärztliche Untersuchung findet im Gebäude N24 (ca. 200m Fußweg vom Campus Lehre) statt.

    Studierende des Modellstudiengangs iMED und der Zahnmedizin

    Für Studierende des Modellstudiengangs iMED und Studierende der Zahnmedizin stehen in iMED-Campus individuell vorausgefüllte Formulare zum Download zur Verfügung. Das Untersuchungsbescheinigungsformular ist darüber hinaus mit einem Barcode versehen, der für die Verarbeitung beim Betriebsärztlichen Dienst erforderlich ist.

    Formulare zur betriebsärztlichen Untersuchung für Studierende des Modellstudienganges iMED und iMED DENT

    Studierende des Regelstudiengangs Medizin

    Anschreiben Betriebsärztliche Untersuchung - Was Sie mitbringen sollten
    Fragebogen zur Eigenanamnese (Betriebsärztliche Untersuchung)
    Betriebsärztliches Untersuchungsbescheinigungsformular

  • Das Studierendenwerk Hamburg berät im Rahmen seines "Beratungszentrums Studienfinanzierung -BeSt-" in allen Fragen der Finanzierung des Studiums und führt individuelle Stipendiumsberatungen durch. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite .

  • Studierende der Medizinischen Fakultät sind während ihres Studiums sowohl durch die Betriebshaftpflichtversicherung des UKE als auch durch die Gesetzliche Unfallversicherung versichert.

    Betriebshaftpflichtversicherung des UKE

    Die Betriebshaftpflichtversicherung des UKE greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten (z.B. Patienten). Studierende sind versichert, soweit sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten (Ausbildung) solche Schäden schuldhaft verursachen. Hierbei ist folgendes zu beachten:
    Verursachen Studierende Schäden z.B. an Geräten des UKE, greift nicht die Betriebshaftpflicht, sondern ggf. eine um berufliche Risiken erweiterte Privathaftpflichtversicherung oder eine zusätzliche Haftpflicht-Versicherung für berufliche Risiken, die von der Medizinischen Fakultät allen Studierenden dringend empfohlen wird. Beschädigen Studierende jedoch z.B. die Brille eines Patienten, so greift hier wiederum die Betriebshaftpflichtversicherung des UKE.Dieser Versicherungsschutz gilt für alle Abschnitte und Phasen des Studiums. Der Versicherungsschutz gilt nicht bei Famulaturen. Bei Famulaturen und auch, wenn Sie Studienabschnitte wie das PJ in anderen Bundesländern absolvieren, sollten Sie sich von der jeweiligen Einrichtung bestätigen lassen, dass die jeweilige Einrichtung eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, über die Sie auch mit versichert sind.

    Ansprechpartner bei Schadensfällen ist die Abteilung für Qualitätsmanagement des UKE.

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Die Gesetzliche Unfallversicherung tritt bei Wege- und Arbeitsunfällen sowie bei Berufskrankheiten ein. Studierende sind ortsunabhängig im Rahmen ihrer Ausbildung versichert. PJ-Studierende sind nicht über die Unfallkasse der Universität, sondern über die Unfallkasse des jeweiligen Praktikumsunternehmens, also des Krankenhauses versichert, in dem sie ihr PJ-Tertial absolvieren. Famulanten gelten als Praktikanten, für sie ist die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Krankenhauses bzw. der jeweiligen Arztpraxis zuständig. Bei Auslandsaufenthalten (PJ, Famulatur, Auslandssemester, Austauschprogramme) besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
    Weitere Informationen finden sich auf folgenden Seite hier

    Informationen zu Unfallanzeigen erhalten Sie direkt über die Arbeitssicherheit (Telefon: 040 7410 56101 ). Formulare zum Anzeigen eines Unfalls erhalten Sie im Sekretariat des Prodekanats für Lehre (Telefon: 040 7410 55941 )

    Wichtig: bei Nadelstichverletzungen muss immer eine Unfallanzeige ausgefüllt und die Betriebsärztliche Untersuchungsstelle aufgesucht werden! Diese Angaben wurden nach dem aktuellen Stand zusammengestellt. Bitte richten Sie Ihre Anfragen im Schadensfall an die angegebenen Ansprechpartner.

  • Studierende mit anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer Behinderung oder anderen einschränkenden Lebensumständen können einen Antrag auf nachteilsausgleichende Maßnahmen bzw. Härtefallbehandlung an den Prüfungsausschuss Medizin und Zahnmedizin (früher: Prüfungsausschuss der Medizinischen Fakultät) stellen, damit bei Bedarf Anpassungen ihres individuellen Stundenplans oder im Prüfungsablauf erwogen werden können. Der Antrag auf Härtefallbehandlung oder Nachteilsausgleich ist zu begründen, der soziale oder medizinische Hintergrund durch entsprechende Nachweise (s.u.) zu belegen.

    Um einen Antrag auf Härtefallbehandlung oder nachteilsausgleichende Maßnahmen zu stellen, nutzen Sie bitte das entsprechende Formular („Antrag auf Härtefallbehandlung oder Nachteilsausgleich (inkl. Praktisches Jahr“), zu finden unter " Rechtsgrundlagen & Formulare "). Das ausgefüllte und signierte Formular reichen Sie bitte gemeinsam mit den dazugehörenden Nachweisen (s.u.) rechtzeitig vor Semesterbeginn (jeweils am 1. Oktober/Wintersemester und 1. April/Sommersemester) im Prodekanat für Lehre ein. Zu späteren Zeitpunkten lassen sich Anpassungen ggf. nicht mehr für das Semester bzw. Studienjahr realisieren.

    Sie haben die Möglichkeit sich in der Studienberatung im Rahmen der Sprechstunden des Prodekanats für Lehre beraten zu lassen. Wir empfehlen Ihnen dieses Angebot frühzeitig zu nutzen.

    Ihre Ansprechpersonen sind:

    Integrierter Modellstudiengang iMED:

    Regelstudiengang Medizin:

    • Anträge für den Studienabschnitt Medizin 1: Julia Schreiner
      Die Einreichung des Härtefallantrags soll in bzw. nach einem persönlichen Gespräch mit Frau Schreiner erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin per E-Mail.
    • Anträge für den Studienabschnitt Medizin 2: Athanasios Soulos
    • Anträge für das Praktische Jahr: Katharina Freers
      Bitte beachten Sie die Hinweise auf der PJ-Seite unter "Aufbau und Regelungen zum Praktischen Jahr" > "Härtefalloptionen und nachteilsausgleichende Maßnahmen".

    Integrierter Modellstudiengang iMED DENT und Regelstudiengang Zahnmedizin:

    Anträge auf Anpassung des Stundenplans bzw. des Prüfungsablaufs sowie alle übrigen Anträge richten Sie bitte an Isabel Gutschow.

    Besonderheit bei nachteilsausgleichenden Maßnahmen

    Als Nachweis fordert der Prüfungsausschuss Medizin und Zahnmedizin zur Entscheidung über nachteilsausgleichende Maßnahmen regelhaft eine Empfehlung der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen der Universität Hamburg gemäß § 88 des Hamburgisches Hochschulgesetzes (HmbHG). Diese Empfehlung müssen betroffene Studierende selbst im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten der Universität Hamburg beantragen. Frau Dr. Gattermann-Kasper und ihr Team stehen betroffenen Studierenden auch darüber hinaus beratend zur Seite.

    Betroffene Studierende informieren sich daher bitte auf den Internetseiten des Büros für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten der Universität Hamburg und lassen sich dort frühzeitig beraten.

  • Derzeit stehen Ihnen als Studierende der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg Schließfächer zur Aufbewahrung von Garderobe und Taschen an unterschiedlichen Orten zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Schließfächern finden Sie unter Campusleben/Schließfächer .

  • Semestertermin, Modulabfolgen, Prüfungszeiträume und vorlesungsfreie Zeiten im integrierten Modellstudiengang iMED finden Sie hier .

    Semestertermin, Prüfungszeiträume und Vorlesungszeiten im integrierten Modellstudiengang iMED DENT finden Sie hier .

  • Die Immatrikulation für einen Studiengang an der Universität begründet die Mitgliedschaft zur Universität und Ihren Status als Studentin bzw. Student. Sie ist Voraussetzung für ein Studium an der Universität. Für die Immatrikulation und alle weiteren Anliegen bzgl. Ihres Studierendenstatus (z.B. Rückmeldung, Beurlaubung oder Exmatrikulation) ist das Campus-Center der Universität Hamburg zuständig. Auf der Homepage des Campus-Centers finden Sie ausführliche Informationen zu Bewerbung, Zulassung, Einschreibung, Studienorganisation und Studienverlauf. Mit dem Campus-Center Forum bietet Ihnen das Campus-Center zusätzlich eine Online-Plattform als erste Anlaufstelle für Ihre schriftlichen Anfragen zu diesen Themen. Dort sind viele häufig gestellte Fragen bereits öffentlich einsehbar beantwortet. Darüber hinaus können Sie das Kontaktformular für personenbezogene Anfragen nutzen, wenn Sie persönliche Daten übermitteln müssen.

    Die Rechtsgrundlage für Immatrikulation und Studierendenstatus ist die Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg (ImmaO).

  • Sollte eine teilnahmepflichtige Lehrveranstaltung nicht gescannt worden sein, können Sie sich die Teilnahme durch die/den Lehrende/n bestätigen lassen. Die Teilnahmebescheinigung reichen Sie bitte bei den Studiensekretariaten der Fächer ein.

AKTUELLES

Aktuelle Informationen und Hinweise finden Sie auf der Startseite " Studium & Lehre "

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Herrn PD Dr. Thomas Tilling .