Online Informationsveranstaltung
Haben Sie Interesse am dualen, hochschulübergreifenden Studiengang Hebammenwissenschaft in Hamburg und möchten mehr darüber erfahren? Dann laden wir Sie herzlich ein, an unserer virtuellen Informationsveranstaltung teilzunehmen.
Datum: 16. Dezember 2025
Uhrzeit: 17:00 Uhr
Melden Sie sich einfach über das Formular hier an.
Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Veranstaltung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Bewerbungsverfahren 2025 für den dualen hochschulübergreifenden Studiengang Hebammenwissenschaft (B.Sc.)
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Schritt 1: Anmeldung zum zentralen Auswahlverfahren
Online-Anmeldung für das gemeinsame Auswahlverfahren in Hamburg im Anmeldeportall https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2026/
im Zeitraum vom 01.01. bis 01.02.2026.Die benötigten Dokumente für die online Anmeldung sind: ein Lebenslauf (maximal 2 Seiten), ein Zeugnis über die praktische Erfahrung/Praktikum im Hebammenkontext oder im Gesundheitswesen falls vorhanden und eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Weitere Informationen zur HZB finden Sie bei Schritt 2.
Verantwortliche Praxiseinrichtungen (vPE) in Hamburg sind:
Die verantwortlichen Praxiseinrichtungen sind für die Durchführung des berufspraktischen Teils des Studiengangs Hebammenwissenschaft verantwortlich und schließen für die Dauer des Studiums einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung mit den Studierenden. Die verantwortlichen Praxiseinrichtungen kooperieren jeweils mit weiteren Kliniken in Hamburg und im Umland sowie mit freiberuflichen Hebammen. Bitte beachten Sie, dass sich die Tarifverträge und die Strukturen der drei verantwortlichen Praxiseinrichtungen unterscheiden. Ebenso ist für die Tätigkeit eine Masern-Immunisierung nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG, sogenanntes Masernschutzgesetz) gesetzlich vorgeschrieben und ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung Zugangsvoraussetzung (§ 10 Absatz 1 Satz 3 Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG). Für weitere Informationen kontaktieren Sie die jeweiligen verantwortlichen Praxiseinrichtungen bitte direkt und informieren sich auf den oben angegebenen Homepages.
Nachteilsausgleich
Macht eine bewerbende Person glaubhaft, dass sie aufgrund einer Behinderung, einer chronischen Krankheit, einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbeeinträchtigung glaubhaft, bei der Ablegung des Tests gegenüber anderen Teilnehmerinnen oder Teilnehmern benachteiligt zu sein, ist auf Antrag ein geeigneter Nachteilsausgleich zu gewähren. Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei der Auswahltestzentrale eingegangen sein ( kontakt@auswahltestzentrale.de ).
Die Gründe für die beantragten Nachteilsausgleiche sind von den Bewerber:innen darzulegen. Zur Glaubhaftmachung müssen geeignete institutionelle Nachweise vorgelegt werden. In Zweifelsfällen kann die Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests verlangt werden. Dieses muss dann mindestens Angaben enthalten über die von der Behinderung bzw. chronischen Erkrankung ausgehende körperliche und/oder psychische Funktionsstörung, deren Auswirkungen auf die Prüfungs- oder Studierfähigkeit der oder des Studierenden aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt des dem Attest zugrundeliegenden Untersuchungstermins sowie eine ärztliche Prognose über die Dauer der chronischen Erkrankung oder Behinderung.
Anträge auf Nachteilsausgleich werden von der Auswahltestzentrale auf Grundlage eines Votums der Koordinatorin für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen bzw. der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen gemäß § 88 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) der Universität Hamburg entschieden. Schwerbehindertenvertretungen werden hinzugezogen, sofern eine Schwerbehinderung nach dem dritten Teil des SGB IX angegeben und nachgewiesen ist.
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Schritt 2: Zentrales Assessment Center
Termine 01.01.-01.02.2026 Anmeldezeitraum. Füllen Sie Ihre Anmeldung vollständig unter https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2026/ aus und laden Sie alle geforderten Dokumente dort hoch. 21.03.2026 Schriftlicher Test HAM-Mid (voraussichtlich im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 20.-22.04.2026 Interviewverfahren Mid-Int (voraussichtlich am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) 01.06. - 31.07.2026 Bewerbung um einen Studienplatz bei der HAW Hamburg (administratives Immatrikulationsverfahren) Wichtig: Es gibt keine alternativen Testtermine, die Tests können nicht nachgeholt oder online absolviert werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen diesbezüglich ab.
Zweistufiges Verfahren ohne Vorauswahl
Alle angemeldeten Bewerber:innen werden zunächst zur Teilnahme am schriftlichen Test HAM-Mid eingeladen. Auf der Grundlage der in Stufe 1 erzielten Punkte werden die besten 150 Bewerber:innen zum Interviewverfahren Mid-Int eingeladen. Die finale Auswahl erfolgt nach dem Mid-Int auf Stufe 2. Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist wie folgt:
Stufe 1 HAM-Mid Teil 1 (A) 15 Punkte HAM-Mid Teil 2 (A) 55 Punkte Stufe 2 HAM-Mid Teil 1+2 (A) 70 Punkte Mid-Int (C) 200 Punkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Wichtig: Ab 2025 wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht mehr in die Gewichtung der Auswahlkriterien einbezogen. Allerdings ist es weiterhin erforderlich, dass Sie eine gültige HZB vorweisen können. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung um den Studienplatz (01.06.-31.07. bei der HAW Hamburg) eine für den Studiengang Hebammenwissenschaft gültige HZB besitzen. Eine Zulassung ist ansonsten nicht möglich.
Es gibt verschiedene Arten der Hochschulzugangsberechtigung
- Fachhochschulreife
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Meister:in oder Fachwirt:in
- Abschluss Gesundheits- und Krankenpflege (Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Abschluss Pflegefachfrau/-mann, Krankenschwester/-pfleger gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b HebG)
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen: müssen rechtzeitig vorab von Uni Assist umgerechnet und anerkannt werden. Achtung: mehrwöchige Bearbeitungszeit www.haw-hamburg.de/studium/bewerbung/internationale-studienbewerber/uni-assist
- Abgeschlossene Berufsausbildung & dreijährige praktische Erfahrung in Verbindung mit einer bestandenen Eingangsprüfung nach §38 HmbHG (Achtung: hierfür müssen Sie rechtzeitig einen zusätzlichen Antrag stellen, nähere Info unter www.haw-hamburg.de/bachelorzulassungsvoraussetzungen ). Ein Vertragsangebot einer vPE kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Eingangsprüfung zugesendet werden.
A: HAM-Mid:
Im HAM-Mid werden Multiple-Choice Fragen zu unterschiedlichen Themen eines Themenkatalogs gestellt. Hinweise zur Vorbereitung auf den HAM-Mid und auch den Themenkatalog finden Sie auf: https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2026/
B: Mid-Int:
Im Mid-Int werden soziale Kompetenzen erfasst, die für die Tätigkeit als Hebamme und das Studium der Hebammenwissenschaft als wichtig angesehen werden. Das Mid-Int ist ein Parcours aus mehreren kurzen Stationen mit jeweils einem Interviewgespräch oder einem Rollenspiel. Eine qualifizierte Hebamme beurteilt die berufspraktische Erfahrung im Rahmen des Mid-Int Interviewverfahrens. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Relevanz der ausgeübten Tätigkeiten, des Umfangs und der Dauer der praktischen Erfahrung. Auch die Vollständigkeit und Aktualität der Nachweise fließen in die Beurteilung ein.Eine gezielte Vorbereitung auf das Mid-Int ist nicht notwendig. Beispiele für Aufgabenstellungen finden Sie auf https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2026/
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Schritt 3: Vertrag mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung
Aus den in Stufe 2 erreichten Punkten (max. 270) wird eine Rangliste gebildet, nach der die verantwortlichen Praxiseinrichtungen etwa 60 Arbeitsverträge vergeben. Hierzu müssen im Anmeldeprozess Angaben gemacht werden.Wenn Sie die Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden sich die vPEen mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Vertrag für die Dauer Ihres dualen Studiums abzuschließen.
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Schritt 4: Bewerbung um einen Studienplatz
Alle Personen mit einer Vertragszusage einer vPE registrieren und bewerben sich im Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum 31.07.2026 über das Online-Bewerbungsportal myHAW der HAW Hamburg um einen Studienplatz ( https://www.haw-hamburg.de/online-services ). Um einen Bewerbungsantrag abgeben zu können, wird der Freischaltcode der vPE benötigt. Diesen erhalten Sie mit der Vertragszusage der vPE. Es sind ausreichend Studienplätze für alle Bewerber:innen mit Arbeitsvertrag vorhanden.
Nach erfolgreicher Bewerbung (Status: „gültig“) erfolgt die Zulassung. Daraufhin muss die Immatrikulation online beantragt werden und der Antrag auf Immatrikulation innerhalb der gesetzten Frist mit den geforderten Unterlagen (HZB, Bestätigung der Krankenversicherung, Vertrag mit vPE) auf postalischem Weg an das Studierendensekretariat der HAW Hamburg gesendet werden. Nachdem die Immatrikulation erfolgreich abgeschlossen wurde, müssen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung der vPE vorlegen.
Wichtig: Sowohl ein gültiger Arbeitsvertrag als auch die Immatrikulation müssen vorhanden bzw. abgeschlossen sein, um das duale Studium anzutreten. Sollte eins von beidem nicht zustande kommen, ist der jeweils andere Teil nichtig.
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Hilfreiche Kontaktinformationen
Bei Fragen zum Studium
Studiengangskoordination HAW Hamburg
hebammenwissenschaft@haw-hamburg.de
Studiengangkoordination Medizinische Fakultät der UHH am UKE
Bei Fragen zum Auswahlverfahren
Zentrales Assessment Center
kontakt@auswahltestzentrale.de
Kontakt zu den vPEen
UKE
Marienkrankenhaus:
Bettina Echt
Amalie Sieveking Krankenhaus:
Maike Sellentin
FAQ's Bewerbung/Auswahlverfahren (Stand 22.10.2024)
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Gibt es eine Zugangsbeschränkung für den Studiengang?
- Die Bewerber:innen werden durch ein zweistufiges Auswahlverfahren für die insgesamt 60 Studienplätze ausgewählt.
- Die Bewerber:innen werden durch ein zweistufiges Auswahlverfahren für die insgesamt 60 Studienplätze ausgewählt.
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Gibt es eine Quote für Bewerber:innen mit Zweitstudium?
- Aktuell gibt es keine Zulassungsquoten für Erst- und Zweitstudierende.
- Aktuell gibt es keine Zulassungsquoten für Erst- und Zweitstudierende.
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Wie läuft das Auswahl- und Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz im Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft ab?
- Detaillierte Informationen zum Auswahl- und Bewerbungsverfahren, zu den Zugangsvoraussetzungen und zu Anrechnungsmöglichkeiten finden Sie auf der Studiengangsseite für Studieninteressierte unter: https://www.haw-hamburg.de/studium/studiengaenge-a-z/studiengaenge-detail/course/courses/show/hebammenwissenschaft-dual/Studieninteressierte/
- Bei Fragen zum Auswahlverfahren wenden Sie sich gern an die Auswahltestzentrale (kontakt@auswahltestzentrale.de).
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Wann ist der Bewerbungszeitraum für einen Studienplatz?
- Das Auswahl- und Bewerbungsverfahren ist in mehreren Stufen aufgebaut. Die vier Schritte werden auf den Webseiten der Hochschulen im Detail erklärt.
- Die Bewerbung für das Auswahlverfahren des jeweiligen Wintersemesters beginnt im Januar. Der Start des Auswahlverfahrens ist März.
- Die Bewerbung an der HAW Hamburg (nur nach bestandenem Auswahlverfahren und einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag mit einer vPE möglich) erfolgt jeweils vom 01. Juni bis 15. Juli (= Schritt 4).
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Ist die Teilnahme am Auswahlverfahren online möglich?
- Nein. Gegebenenfalls finden einzelne Teile des Auswahlverfahrens online statt.
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Wie erfolgt die Verteilung der Bewerber:innen auf die vPEen?
- Im Auswahlverfahren werden die Wunsch-vPEen per Priorisierung abgefragt. Ein Anspruch auf eine bestimmte vPE oder einen bestimmten Praxisstandort ergibt sich hierdurch jedoch nicht.
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Wann werden die Arbeitsverträge mit der jeweiligen vPE geschlossen?
- Die Arbeitsverträge werden Anfang Juni abgeschlossen, nachdem das Auswahlverfahren beendet ist (= Schritt 3). Hierfür müssen alle notwendigen Unterlagen vorliegen (Impfnachweis, polizeiliches Führungszeugnis etc.).
- Die Arbeitsverträge werden gem. §29 HebG vorbehaltlich der erfolgreichen Immatrikulation bei der HAW Hamburg geschlossen. Sowohl ein gültiger Arbeitsvertrag als auch die Immatrikulation müssen vorhanden bzw. abgeschlossen sein, um das Studium antreten zu dürfen. Sollte eins von beidem nicht zustande kommen, ist der jeweils andere Teil nichtig.
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Wann und wie wird die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) geprüft?
- Ein erstes Screening der HZB erfolgt zwischen Stufe 1 und Stufe 2 des zentralen Assessment Centers. Eine genaue Prüfung erfolgt während des Immatrikulationsverfahrens bei der HAW Hamburg (= Schritt 4). Für die rechtsgültige Zulassung zum Studium muss hier eine beglaubigte Kopie eingereicht werden. Generell sind Bewerber:innen selbst für die Einreichung einer Gültigen HZB verantwortlich.
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Wann erfolgt die Immatrikulation bei der HAW Hamburg?
- Die Immatrikulation (= Schritt 4) erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Online-Bewerbung ( https://myhaw.haw-hamburg.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces ). Nach Beantragung der Immatrikulation haben die Bewerber:innen 13 Tage Zeit (gem. Immatrikulationsordnung), die benötigten Unterlagen auf postalischem Weg einzureichen. Sobald die geforderten Unterlagen (z.B. Immatrikulationsantrag, Hochschulzugangsberechtigung) dem Studierendensekretariat der HAW Hamburg vorliegen, erfolgt die Immatrikulation.
- Sollten die durch die HAW Hamburg gesetzten Fristen versäumt werden, kann die Immatrikulation nicht stattfinden. Die vPE tritt damit vom Vertrag zurück und der Studienplatz wird neu vergeben.
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Wer sind die Ansprechpersonen für die Bewerbung und Zulassung bei der HAW Hamburg?
- Für Fragen zum Immatrikulationsprozess beim Studierendensekretariat wenden Sie sich gern an Valerie Feldkamp ( https://www.haw-hamburg.de/studium/bewerbung/bewerbung-bachelor/kontakte/ )
- Bei allgemeinen Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination der HAW Hamburg (hebammenwissenschaft(at)haw-hamburg(dot)de) oder die Studiengangskoordination an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (hebammenwissenschaft@uke.de).
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Wann und wie erhalte ich weitere Informationen zum Studium?
- Weitere Informationen zum Studium finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen.
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Wann und wie erhalte ich nach meiner erfolgreichen Immatrikulation weitere Informationen zum Studienstart?
- Über den Studienstart (Orientierungseinheit der Hochschulen und vPEen) werden Sie jeweils im September durch die Studiengangskoordinatorinnen und die vPEen informiert.