Online Informationsveranstaltung

Haben Sie Interesse am dualen, hochschulübergreifenden Studiengang Hebammenwissenschaft in Hamburg und möchten mehr darüber erfahren? Dann laden wir Sie herzlich ein, an unserer virtuellen Informationsveranstaltung teilzunehmen.

Datum: 16. Dezember 2025

Uhrzeit: 17:00 Uhr

Melden Sie sich einfach über das Formular hier an.

Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Veranstaltung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Bewerbungsverfahren 2025 für den dualen hochschulübergreifenden Studiengang Hebammenwissenschaft (B.Sc.)

  • Online-Anmeldung für das gemeinsame Auswahlverfahren in Hamburg im Anmeldeportall https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2026/
    im Zeitraum vom 01.01. bis 01.02.2026.

    Die benötigten Dokumente für die online Anmeldung sind: ein Lebenslauf (maximal 2 Seiten), ein Zeugnis über die praktische Erfahrung/Praktikum im Hebammenkontext oder im Gesundheitswesen falls vorhanden und eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Weitere Informationen zur HZB finden Sie bei Schritt 2.

    Verantwortliche Praxiseinrichtungen (vPE) in Hamburg sind:

    Die verantwortlichen Praxiseinrichtungen sind für die Durchführung des berufspraktischen Teils des Studiengangs Hebammenwissenschaft verantwortlich und schließen für die Dauer des Studiums einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung mit den Studierenden. Die verantwortlichen Praxiseinrichtungen kooperieren jeweils mit weiteren Kliniken in Hamburg und im Umland sowie mit freiberuflichen Hebammen. Bitte beachten Sie, dass sich die Tarifverträge und die Strukturen der drei verantwortlichen Praxiseinrichtungen unterscheiden. Ebenso ist für die Tätigkeit eine Masern-Immunisierung nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG, sogenanntes Masernschutzgesetz) gesetzlich vorgeschrieben und ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung Zugangsvoraussetzung (§ 10 Absatz 1 Satz 3 Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG). Für weitere Informationen kontaktieren Sie die jeweiligen verantwortlichen Praxiseinrichtungen bitte direkt und informieren sich auf den oben angegebenen Homepages.

    Nachteilsausgleich

    Macht eine bewerbende Person glaubhaft, dass sie aufgrund einer Behinderung, einer chronischen Krankheit, einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbeeinträchtigung glaubhaft, bei der Ablegung des Tests gegenüber anderen Teilnehmerinnen oder Teilnehmern benachteiligt zu sein, ist auf Antrag ein geeigneter Nachteilsausgleich zu gewähren. Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei der Auswahltestzentrale eingegangen sein ( kontakt@auswahltestzentrale.de ).

    Die Gründe für die beantragten Nachteilsausgleiche sind von den Bewerber:innen darzulegen. Zur Glaubhaftmachung müssen geeignete institutionelle Nachweise vorgelegt werden. In Zweifelsfällen kann die Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests verlangt werden. Dieses muss dann mindestens Angaben enthalten über die von der Behinderung bzw. chronischen Erkrankung ausgehende körperliche und/oder psychische Funktionsstörung, deren Auswirkungen auf die Prüfungs- oder Studierfähigkeit der oder des Studierenden aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt des dem Attest zugrundeliegenden Untersuchungstermins sowie eine ärztliche Prognose über die Dauer der chronischen Erkrankung oder Behinderung.

    Anträge auf Nachteilsausgleich werden von der Auswahltestzentrale auf Grundlage eines Votums der Koordinatorin für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen bzw. der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen gemäß § 88 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) der Universität Hamburg entschieden. Schwerbehindertenvertretungen werden hinzugezogen, sofern eine Schwerbehinderung nach dem dritten Teil des SGB IX angegeben und nachgewiesen ist.

  • Termine
    01.01.-01.02.2026Anmeldezeitraum. Füllen Sie Ihre Anmeldung vollständig unter https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2026/ aus und laden Sie alle geforderten Dokumente dort hoch.
    21.03.2026Schriftlicher Test HAM-Mid (voraussichtlich im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
    20.-22.04.2026Interviewverfahren Mid-Int (voraussichtlich am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf)
    01.06. - 31.07.2026Bewerbung um einen Studienplatz bei der HAW Hamburg (administratives Immatrikulationsverfahren)

    Wichtig: Es gibt keine alternativen Testtermine, die Tests können nicht nachgeholt oder online absolviert werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen diesbezüglich ab.

    Zweistufiges Verfahren ohne Vorauswahl

    Alle angemeldeten Bewerber:innen werden zunächst zur Teilnahme am schriftlichen Test HAM-Mid eingeladen. Auf der Grundlage der in Stufe 1 erzielten Punkte werden die besten 150 Bewerber:innen zum Interviewverfahren Mid-Int eingeladen. Die finale Auswahl erfolgt nach dem Mid-Int auf Stufe 2. Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist wie folgt:

    Stufe 1 
    HAM-Mid Teil 1 (A)15 Punkte
    HAM-Mid Teil 2 (A)55 Punkte
    Stufe 2 
    HAM-Mid Teil 1+2 (A)70 Punkte
    Mid-Int (C)200 Punkte

    Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

    Wichtig: Ab 2025 wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht mehr in die Gewichtung der Auswahlkriterien einbezogen. Allerdings ist es weiterhin erforderlich, dass Sie eine gültige HZB vorweisen können. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung um den Studienplatz (01.06.-31.07. bei der HAW Hamburg) eine für den Studiengang Hebammenwissenschaft gültige HZB besitzen. Eine Zulassung ist ansonsten nicht möglich.

    Es gibt verschiedene Arten der Hochschulzugangsberechtigung

    • Fachhochschulreife
    • Allgemeine Hochschulreife
    • Fachgebundene Hochschulreife
    • Meister:in oder Fachwirt:in
    • Abschluss Gesundheits- und Krankenpflege (Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Abschluss Pflegefachfrau/-mann, Krankenschwester/-pfleger gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b HebG)
    • Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen: müssen rechtzeitig vorab von Uni Assist umgerechnet und anerkannt werden. Achtung: mehrwöchige Bearbeitungszeit www.haw-hamburg.de/studium/bewerbung/internationale-studienbewerber/uni-assist
    • Abgeschlossene Berufsausbildung & dreijährige praktische Erfahrung in Verbindung mit einer bestandenen Eingangsprüfung nach §38 HmbHG (Achtung: hierfür müssen Sie rechtzeitig einen zusätzlichen Antrag stellen, nähere Info unter www.haw-hamburg.de/bachelorzulassungsvoraussetzungen ). Ein Vertragsangebot einer vPE kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Eingangsprüfung zugesendet werden.
    Bei Unklarheiten über Ihre HZB wenden Sie sich an: hebammenwissenschaft@haw-hamburg.de

    A: HAM-Mid:

    Im HAM-Mid werden Multiple-Choice Fragen zu unterschiedlichen Themen eines Themenkatalogs gestellt. Hinweise zur Vorbereitung auf den HAM-Mid und auch den Themenkatalog finden Sie auf: https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2026/

    B: Mid-Int:

    Im Mid-Int werden soziale Kompetenzen erfasst, die für die Tätigkeit als Hebamme und das Studium der Hebammenwissenschaft als wichtig angesehen werden. Das Mid-Int ist ein Parcours aus mehreren kurzen Stationen mit jeweils einem Interviewgespräch oder einem Rollenspiel. Eine qualifizierte Hebamme beurteilt die berufspraktische Erfahrung im Rahmen des Mid-Int Interviewverfahrens. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Relevanz der ausgeübten Tätigkeiten, des Umfangs und der Dauer der praktischen Erfahrung. Auch die Vollständigkeit und Aktualität der Nachweise fließen in die Beurteilung ein.Eine gezielte Vorbereitung auf das Mid-Int ist nicht notwendig. Beispiele für Aufgabenstellungen finden Sie auf https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2026/

  • Aus den in Stufe 2 erreichten Punkten (max. 270) wird eine Rangliste gebildet, nach der die verantwortlichen Praxiseinrichtungen etwa 60 Arbeitsverträge vergeben. Hierzu müssen im Anmeldeprozess Angaben gemacht werden.Wenn Sie die Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden sich die vPEen mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Vertrag für die Dauer Ihres dualen Studiums abzuschließen.

  • Alle Personen mit einer Vertragszusage einer vPE registrieren und bewerben sich im Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum 31.07.2026 über das Online-Bewerbungsportal myHAW der HAW Hamburg um einen Studienplatz ( https://www.haw-hamburg.de/online-services ). Um einen Bewerbungsantrag abgeben zu können, wird der Freischaltcode der vPE benötigt. Diesen erhalten Sie mit der Vertragszusage der vPE. Es sind ausreichend Studienplätze für alle Bewerber:innen mit Arbeitsvertrag vorhanden.

    Nach erfolgreicher Bewerbung (Status: „gültig“) erfolgt die Zulassung. Daraufhin muss die Immatrikulation online beantragt werden und der Antrag auf Immatrikulation innerhalb der gesetzten Frist mit den geforderten Unterlagen (HZB, Bestätigung der Krankenversicherung, Vertrag mit vPE) auf postalischem Weg an das Studierendensekretariat der HAW Hamburg gesendet werden. Nachdem die Immatrikulation erfolgreich abgeschlossen wurde, müssen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung der vPE vorlegen.

    Wichtig: Sowohl ein gültiger Arbeitsvertrag als auch die Immatrikulation müssen vorhanden bzw. abgeschlossen sein, um das duale Studium anzutreten. Sollte eins von beidem nicht zustande kommen, ist der jeweils andere Teil nichtig.

  • Bei Fragen zum Studium

    Studiengangskoordination HAW Hamburg

    hebammenwissenschaft@haw-hamburg.de

    Studiengangkoordination Medizinische Fakultät der UHH am UKE

    hebammenwissenschaft@uke.de


    Bei Fragen zum Auswahlverfahren

    Zentrales Assessment Center

    kontakt@auswahltestzentrale.de

    Kontakt zu den vPEen

    UKE

    vpe_uke@uke.de

    Marienkrankenhaus:

    Bettina Echt

    b.echt@marienkrankenhaus.org

    Amalie Sieveking Krankenhaus:

    Maike Sellentin

    maike.sellentin@immanuelalbertinen.de

FAQ's Bewerbung/Auswahlverfahren (Stand 22.10.2024)

    • Die Bewerber:innen werden durch ein zweistufiges Auswahlverfahren für die insgesamt 60 Studienplätze ausgewählt.

    • Aktuell gibt es keine Zulassungsquoten für Erst- und Zweitstudierende.

    • Das Auswahl- und Bewerbungsverfahren ist in mehreren Stufen aufgebaut. Die vier Schritte werden auf den Webseiten der Hochschulen im Detail erklärt.
    • Die Bewerbung für das Auswahlverfahren des jeweiligen Wintersemesters beginnt im Januar. Der Start des Auswahlverfahrens ist März.
    • Die Bewerbung an der HAW Hamburg (nur nach bestandenem Auswahlverfahren und einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag mit einer vPE möglich) erfolgt jeweils vom 01. Juni bis 15. Juli (= Schritt 4).

    • Nein. Gegebenenfalls finden einzelne Teile des Auswahlverfahrens online statt.

    • Im Auswahlverfahren werden die Wunsch-vPEen per Priorisierung abgefragt. Ein Anspruch auf eine bestimmte vPE oder einen bestimmten Praxisstandort ergibt sich hierdurch jedoch nicht.

    • Die Arbeitsverträge werden Anfang Juni abgeschlossen, nachdem das Auswahlverfahren beendet ist (= Schritt 3). Hierfür müssen alle notwendigen Unterlagen vorliegen (Impfnachweis, polizeiliches Führungszeugnis etc.).
    • Die Arbeitsverträge werden gem. §29 HebG vorbehaltlich der erfolgreichen Immatrikulation bei der HAW Hamburg geschlossen. Sowohl ein gültiger Arbeitsvertrag als auch die Immatrikulation müssen vorhanden bzw. abgeschlossen sein, um das Studium antreten zu dürfen. Sollte eins von beidem nicht zustande kommen, ist der jeweils andere Teil nichtig.

    • Ein erstes Screening der HZB erfolgt zwischen Stufe 1 und Stufe 2 des zentralen Assessment Centers. Eine genaue Prüfung erfolgt während des Immatrikulationsverfahrens bei der HAW Hamburg (= Schritt 4). Für die rechtsgültige Zulassung zum Studium muss hier eine beglaubigte Kopie eingereicht werden. Generell sind Bewerber:innen selbst für die Einreichung einer Gültigen HZB verantwortlich.

    • Die Immatrikulation (= Schritt 4) erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Online-Bewerbung ( https://myhaw.haw-hamburg.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces ). Nach Beantragung der Immatrikulation haben die Bewerber:innen 13 Tage Zeit (gem. Immatrikulationsordnung), die benötigten Unterlagen auf postalischem Weg einzureichen. Sobald die geforderten Unterlagen (z.B. Immatrikulationsantrag, Hochschulzugangsberechtigung) dem Studierendensekretariat der HAW Hamburg vorliegen, erfolgt die Immatrikulation.
    • Sollten die durch die HAW Hamburg gesetzten Fristen versäumt werden, kann die Immatrikulation nicht stattfinden. Die vPE tritt damit vom Vertrag zurück und der Studienplatz wird neu vergeben.

    • Für Fragen zum Immatrikulationsprozess beim Studierendensekretariat wenden Sie sich gern an Valerie Feldkamp ( https://www.haw-hamburg.de/studium/bewerbung/bewerbung-bachelor/kontakte/ )
    • Bei allgemeinen Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination der HAW Hamburg (hebammenwissenschaft(at)haw-hamburg(dot)de) oder die Studiengangskoordination an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (hebammenwissenschaft@uke.de).

    • Weitere Informationen zum Studium finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen.

    • Über den Studienstart (Orientierungseinheit der Hochschulen und vPEen) werden Sie jeweils im September durch die Studiengangskoordinatorinnen und die vPEen informiert.