Rechtliches
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Forschungsergebnisse auf klassischem Wege oder im Open Access veröffentlichen möchten – durch die Auswahl passender Vertragsklauseln und Lizenzbedingungen können Sie festlegen, in welcher Form Ihre Werke durch andere genutzt werden dürfen.
Hier erfahren Sie, welche Aspekte Sie dabei berücksichtigen sollten.
Die Angaben auf diesen Seiten dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Verlagsverträge
Wissenschaftliche Publikationen sind als Schriftwerke urheberrechtlich geschützt. In Deutschland entsteht der Urheberrechtschutz automatisch durch die Schaffung eines Werkes und wird durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
(UrhG)
geregelt.
Wir empfehlen, für die elektronische Version Ihrer Publikation in den Verlagsverträgen stets die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts zu vereinbaren.
Sollten Sie Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages wünschen, können Sie diese in einem Addendum, das verlagsseitig gegengezeichnet wird, festlegen. Einen vorformulierten Vertragszusatz stellt u.a. die Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition (SPARC) mit dem SPARC Author Addendum bereit.
Creative Commons Lizenzen
Zur einfachen, rechtssicheren Vergabe von Nutzungsrechten für Open-Access-Publikationen hat die Non-profit- Organisation Creative Commons ein international einsetzbares System von Standardlizenzen entwickelt, das aktuell in der Version 4.0 vorliegt.
Den Kern dieses Systems bilden vier Lizenzelemente:
- BY – Attribution/Namensnennung
- NC – Non-commercial/Nicht kommerziell
- ND – No dervatives/Keine Bearbeitungen
- SA – Share alike/Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Aus diesen vier Grundelementen ergeben sich sechs Kombinationsmöglichkeiten mit unterschiedlichem Offenheitsgrad:
CC-BY-SA 4.0: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC-BY-NC 4.0: Namensnennung – Nicht kommerziell
CC-BY-ND 4.0: Namensnennung – Keine Bearbeitung
CC-BY-NC-SA 4.0: Namensnennung – Nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC-BY-NC-ND 4.0: Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitung
Wir empfehlen die Vergabe einer CC-BY-Lizenz, die - ebenso wie die Lizenz CC-BY-SA – eine umfassende Nachnutzung der Publikation im Sinne der Berliner Erklärung ermöglicht.
Welche Lizenzformen für Verlagspublikationen im Einzelfall zur Verfügung stehen, können Sie vorab den Webseiten der jeweiligen Verlagshäuser oder Journals entnehmen. Für die DEAL-Verlage finden Sie diese Angaben auch in den aktuellen Journal Lists.
In Ihrer Publikation muss die gewählte Lizenzform deutlich angegeben und durch den jeweiligen Lizenztext - eine Verlinkung ist hier ausreichend – ergänzt werden. Dies berücksichtigen die meisten Verlage bereits in ihren Formatvorlagen.
Weitere Informationen zu CC-Lizenzen finden Sie unter:
FAQ - CC Germany (creativecommons.net)
Factsheet Nutzungsrechte einräumen mit Creative-Commons-Lizenzen
Zum Urheberrecht in der Wissenschaft allgemein empfehlen wir:
Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch: publikation@uke.de
Für verifizierte rechtliche Auskünfte möchten wir Sie auf den Geschäftsbereich Recht hinweisen.