Zulassung

Die Zulassung zum Studium der Zahnheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg erfolgt jährlich zum Wintersemester. Folglich werden die Lehrveranstaltungen einmal jährlich angeboten.

Stundenpläne

Studienberatung
Studienberatung

Die individuellen Stundenpläne erhalten die Studierenden vor Modulbeginn über das Studiengangverwaltungssystem iMED Campus . Die Studierenden können hier zudem ihre Prüfungsergebnisse einsehen.

Studierende, bei denen aufgrund einer besonderen Lebenssituation, wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder wegen eines verzögerten Studienverlaufs ggf. Anpassungen im Stundenplan oder Prüfungsablauf erforderlich sind, werden gebeten, sich rechtzeitig zu Semesterbeginn in der Studienberatung im Rahmen der Sprechstunden des Prodekanats für Lehre beraten zu lassen bzw. entsprechende Anträge auf nachteilsausgleichende Maßnahmen oder Härtefallbehandlung einzureichen. Zu späteren Zeitpunkten lassen sich Anpassungen ggf. nicht mehr für das Semester bzw. Studienjahr realisieren.

Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen, Lehrmaterialien und eLearning-Angebote finden Studierende und Lehrende auf der eLearning-Plattform Mephisto/Moodle .

Termine der Module in iMED DENT

In den Semestern 1-10 finden pro Semester zwei siebenwöchige Module statt. Die Modulabschlussprüfungen (siehe Prüfungen) sind in die jeweiligen Module intergiert. Vorlesungsfreie Zeiten können für Pflegedienst und Famulatur genutzt werden. einsehen. Die Termine für das Sommersemester 2024 finden Sie hier .Die Termine für das Wintersemester 2024/2025 können Sie hier .

Anwesenheitspflichtige Veranstaltungen

Gemäß der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen besteht für alle Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht. Diese wird je nach Lehrveranstaltungsart durch die Lehrenden überprüft. Um zu Modulabschlussprüfungen zugelassen werden zu können, müssen Studierende mindestens 85 % der Anwesenheitspunkte des betreffenden Moduls erreichen. Fehlzeiten bei Veranstaltungen, z. B. durch Krankheit, müssen nicht angezeigt werden.