Prüfungen in iMED

Im Rahmen des Modellstudiengangs Medizin iMED sind hochschulinterne Prüfungen sowie der Zweite und Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß Approbationsordnung für Ärzte von 2002 (ÄApprO) abzulegen. Von den in der ÄApprO vorgesehenen drei Staatsexamina entfällt für Studierende in iMED der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Dieser wird durch gleichwertige hochschulinterne Prüfungen ersetzt.
Die Struktur von Prüfungen und Prüfungsverfahren können Sie der Prüfungsordnung des Modellstudiengangs iMED entnehmen.
Informationen zur Auswertung und Qualitätssicherung von Multiple Choice-Prüfungen und strukturierten mündlich-praktischen Prüfungen (OSCE) finden Sie hier.

Anträge auf Härtefallbehandlung oder auf nachteilsausgleichende Maßnahmen

Studierende, die aufgrund einer besonderen Lebenssituation oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen einen Antrag auf nachteilsausgleichende Maßnahmen bzw. Härtefallbehandlung stellen möchten, informieren sich bitte unter " Häufige Fragen (FAQ) " zu dem Thema Härtefallbehandlung und Nachteilsausgleich.

Modulprüfungen

  • Informationen zu den Modulprüfungen der Module A1, E1 und WP1 im Wintersemester 2024/2025 sowie den zugehörigen Anmeldefristen sind auf Moodle im Kurs iMED: Information und Organisation einsehbar.

    Eine allgemeine Übersicht der Termine der Module im Modellstudiengang iMED bis einschließlich Sommersemester 2026 (Modultermine, Prüfungszeiträume, unterrichtsfreie Zeiträume) finden Sie hier.

  • Um zu den Modulabschlussprüfungen zugelassen zu werden und ein Modul insgesamt
    erfolgreich abschließen zu können, müssen Sie an mindestens 85% der anwesenheitspflichtigen
    Lehrveranstaltungen
    teilgenommen haben. Dabei zählt die gewichtete Anwesenheit. Informationen über die Zulassung oder Nichtzulassung zu den Modulabschlussprüfungen erhalten Sie nach Prüfung der Anwesenheit per E-Mail (UKE-Email-Adresse).
    Bitte kontrollieren Sie bezüglich der Zulassung regelmäßig im laufenden Semester Ihre Anwesenheits­erfassung in iMED-Campus und lassen ggf. Teilnahmenachweise nachtragen. Beachten Sie dabei bitte die auf der Bescheinigung vermerkten Adressaten sowie die generelle Frist von 5 Werktagen! Die letzte Frist für die Nachtragung von Teilnahmenachweisen läuft am Donnerstag der letzten Unterrichtswoche des jeweiligen Moduls um 10:00 Uhr ab. Teilnahmepflichtige Veranstaltungen, die nach diesem Zeitpunkt stattfinden, werden berücksichtigt, wenn die Nachweise unmittelbar nach der Lehrveranstaltung beim Prodekanat für Lehre eingehen. Die Verantwortung für das Nachtragen liegt bei Ihnen!

  • Für die Nach- und Wiederholungsprüfungen (d.h., wenn Sie von Ihrem ersten regulären Prüfungsversuch krankheitsbedingt zurück getreten sind oder einen Wiederholungsversuch ablegen müssen) melden Sie sich bitte für die jeweiligen Prüfungen aktiv über iMED-Campus
    an. Auch wenn Sie durch Nachholen von Lehrveranstaltungen erst in diesem Durchlauf die Zulassung zur Modulabschlussprüfung erhalten, ist eine aktive Anmeldung über iMED-Campus erforderlich. Die Anmeldefristen hierfür werden jeweils auf dieser Seite unter "Termine" veröffentlicht. Nach Ablauf der Frist ist eine An- oder Abmeldung nicht mehr möglich.

    Studierende, bei denen aufgrund eines verzögerten Studienverlaufs ggf. Anpassungen im Stundenplan oder Prüfungsablauf erforderlich sind, werden gebeten, sich vor oder unmittelbar nach Beginn des jeweiligen Semesters in einer der Sprechstunden des Prodekanats für Lehre beraten zu lassen. Zu späteren Zeitpunkten lassen sich Anpassungen ggf. nicht mehr realisieren.

  • Alle 2nd Tracks (Wahlpflichtmodule) der Semester eins bis neun werden jeweils mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Diese kann aus einer Modulabschlussprüfung und bzw. oder studienbegleitenden Teilleistungen bestehen. Die Prüfungsart und der Prüfungsumfang werden im Rahmen der Modulbeschreibungen des Wahlpflichtcurriculums festgelegt.

    Die Anwesenheit der Studierenden in den Lehrveranstaltungen der 2nd Tracks wird nicht elektronisch erfasst. Angemeldet und zugelassen zu den regulären Modulprüfungen der 2nd Tracks sind automatisch alle Studierenden die auf der Teilnehmerliste des jeweiligen Moduls stehen.

    Für Nach- und Wiederholungsprüfungen (d.h., wenn Sie von Ihrem ersten regulären Prüfungsversuch krankheitsbedingt zurückgetreten sind oder einen Wiederholungsversuch ablegen müssen) melden Sie sich bitte aktiv bei den Leitenden der 2nd Tracks an. Die Termine für Nach- und Wiederholungsprüfungen erhalten Sie ebenfalls bei den Leitenden der 2nd Tracks.

    Achtung: Ausnahme ist die Anmeldung für die Nach- und Wiederholungsprüfung im 2nd Track "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" (1. Semester). Hier melden Sie sich bitte ebenfalls aktiv unter iMED-Campus an. Die Prüfungstermine für diese Nach- und Wiederholungsprüfung finden Sie auf dieser Seite unter "Termine".

    Im 10. Fachsemester schließt der Wahlpflichtbereich mit dem für alle Studierenden verpflichtenden Wahlpflichtmodul 10 (WP10), der „Studienarbeit“ ab. Zusammen mit dem vertiefenden Wahlpflichtcurriculum der Semester fünf bis neun (WP5-WP9) bildet die Studienarbeit das Wahlfach Medizin 2, wobei sie 50% der Note ausmacht. Umfassende Informationen zu organisatorischen Aspekten der Studienarbeit finden Sie in Moodle/Mephisto im Leitfaden Studienarbeit für Studierende .

  • Bettina Klüver

    Assistenz, 1. Stufe der Lernspirale, A1-F1

    b.kluever@uke.de

    Tel.: +49 (0) 40 7410 - 58716

    Sabine Rarey

    Assistenz, 2. Stufe der Lernspirale, A2, B2, E2

    s.rarey@uke.de

    Tel.: +49 (0) 40 7410 - 55927

    Katja Eigenfeld

    Assistenz, 2./3. Stufe der Lernspirale, C2, G2, F3, G3

    k.eigenfeld@uke.de

    Tel.: +49 (0) 40 7410 - 35331

    Nadine Barkey

    Assistenz, 2. Stufe der Lernspirale, F2

    n.barkey@uke.de

    Tel.: +49 (0) 40 7410 - 55664

    Dr. phil. Natalja Mischenin-Blaschke

    Assistenz, 2. Stufe der Lernspirale, D2

    n.mischenin-blaschke@uke.de

    Tel.: +49 (0) 40 7410 - 55958

    Sonja Pankel

    Assistenz, 3. Stufe der Lernspirale, B3, C3

    s.pankel@uke.de

    Tel.: +49 (0) 40 7410 - 55608

    Kim-Koray Bessmann

    Assistenz, 3. Stufe der Lernspirale, D2, D3, E3

    k.bessmann@uke.de

    Tel.: +49 (0) 40 7410 58703

Prüfung Normalfunktion

  • Alle Hinweisblätter und Formulare zur „Prüfung Normalfunktion“ sind im mephisto-Kurs "Prüfung Normalfunktion" zusammengestellt.

    Prüfungszeiträume Wintersemester 2024/25

    • Mündlich-praktischer Prüfungsteil (OSCE): 10.03.-14.03.2025
    • Mündlicher Prüfungsteil: 19.03.-04.04.2025

    Anmeldezeitraum:

    Persönliche Anmeldung im Prodekanat für Lehre bis spätestens: 20.12.2024
    Die Anmeldetermine werden Ende Oktober/Anfang November 2024 bekanntgegeben.

    Die Angabe der Prüfungszeiträume erfolgt unter Vorbehalt und kann sich aus organisatorischen Gründen verschieben.

    Prüfungszeiträume Sommersemester 2025

    • Mündlich-praktischer Prüfungsteil (OSCE): 01.09. - 05.09.2025
    • Mündlicher Prüfungsteil: 10.09. - 19.09.2025

    Persönliche Anmeldung im Prodekanat für Lehre bis spätestens: 20.05.2025


    Die Anmeldetermine werden Mitte/Ende April 2025 bekanntgegeben.

    Die Angabe der Prüfungszeiträume erfolgt unter Vorbehalt und kann sich aus organisatorischen Gründen verschieben.

    Die Anmeldung zur "Prüfung Normalfunktion" erfolgt in speziell dafür vorgesehenen Sprechstunden im Prodekanat für Lehre. Sie können die zu diesem Zweck angebotenen Termine in iMED Campus in den Anmeldezeiträumen selbstständig buchen.

  • Die mündlich/mündlich-praktische Prüfung nach Abschluss des Studienabschnittes "Normalfunktion: Gesundheit und Krankheit" , die "Prüfung Normalfunktion", kann frühestens nach dem 3. Fachsemester abgelegt werden und ist äquivalent zum mündlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung. Die Prüfung Normalfunktion besteht aus einem mündlichen Prüfungsteil sowie einem mündlich-praktischen Prüfungsteil (OSCE) und umfasst die Lernziele und Lehrinhalte der Bereiche Wissen, Fertigkeiten und Haltungen der Module A1, B1, C1, D1, E1 und F1.

    Der mündliche Prüfungsteil erfolgt in zwei Prüfungsfächern. Diese werden aus den Fächern Anatomie, Biochemie, Physiologie, Medizinische Psychologie/Medizinische Soziologie zugelost. Wichtige Informationen zu Verfahren und Ablauf der Prüfung bietet Ihnen das Merkblatt "Hinweise zur Durchführung" siehe Mephisto-Kurs "Prüfung Normalfunktion" in der mündlichen/mündlich-praktischen Prüfung nach Abschluss des Studienabschnitts "Normalfunktion und Krankheit".

    Im mündlich-praktischen Prüfungsteil (OSCE) werden die in den Modulen A1 - F1 vermittelten basisärztlichen Fähig- und Fertigkeiten geprüft. Zum Aufbau und Ablauf des OSCEs "Prüfung Normalfunktion" finden Sie im Mephisto-Kurs "Prüfung Normalfunktion" weitere Informationen.

  • Nadine Barkey

    Assistenz "Prüfung Normalfunktion"

    pruefung-normalfunktion@uke.de

    Tel.: +49 (0) 40 7410 - 55664

    Dr. phil. Natalja Mischenin-Blaschke

    Assistenz "Prüfung Normalfunktion"

    pruefung-normalfunktion@uke.de

    Tel.: +49 (0) 40 7410 - 55958

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    PD Dr. Thomas Tilling

    Prüfungen

    t.tilling@uke.de

    Tel.: +49 (0) 40 7410 59276

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Äquivalenz zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung

  • Die Erteilung der Äquivalenz zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgt im Modellstudiengang iMED frühestens nach dem 5. Fachsemester und ist gemäß § 17 Absatz 3 der Prüfungsordnung des Modellstudiengangs iMED an folgende Voraussetzungen geknüpft:

    • Alle Modulprüfungen des Studienabschnittes "Normalfunktion: Gesundheit und Krankheit" (Module (A.1, B.1, C.1, D.1, E.1, F.1) sowie die Modulprüfungen der Module A.2, B.2, C.2/G.2, E.2 des Studienabschnittes "Vom Symptom zur Krankheit" wurden mit mindestens „ausreichend (4)“ bestanden.
    • Die mündlich/mündlich-praktische Prüfung am Ende des Studienabschnitts „Normalfunktion: Gesundheit und Krankheit“ wurde mit mindestens „ausreichend (4)“ bestanden.
    • Alle Modulprüfungen der Wahlpflichtmodule vom 1. bis. 4. Fachsemester (WP1-WP4) wurden mit mindestens „ausreichend (4)“ bestanden.
    • Ein vom Landesprüfungsamt anerkannter Nachweis über insgesamt drei Monate Krankenpflegedienst wurde vorgelegt.
    • Eine Mindeststudienzeit von fünf Semestern wurde nachgewiesen.

    Sobald die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, kann das Studium im Modellstudiengang iMED im darauffolgenden Semester mit zwei Modulen der Module D.2, F.2 bzw. B.3, C.3 fortgeführt werden.

Zweiter und Dritter Abschnitt der ärztlichen Prüfung

Informationen zur Anmeldung und Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung finden Sie auf den Seiten des Landesprüfungsamtes Hamburg sowie in der Ärztlichen Approbationsordnung für Ärzte (2002) .

Informationen zur Ausgabe des Gesamtscheins M2 finden Sie unter Studienorganisation .

Prüfungsausschuss Medizin und Zahnmedizin (zuvor: Prüfungsausschuss der Medizinischen Fakultät)

  • Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses zählen unter anderem die

    • Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung des Modellstudiengangs Medizin bzw. Zahnmedizin in der jeweils gültigen Fassung sowie der weiteren, durch die jeweilige Ordnung festgelegten Aufgaben
    • Gewährleistung der rechtzeitigen Festlegung und Bekanntgabe der Prüfungstermine
    • Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen einer Prüfungsleistung
    • Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
    • Entscheidung über Widersprüche und ggf. Übergabe an den Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten ( gemäß § 24 PO)
    • Entscheidung über Anträge auf Härtefallbehandlung und nachteilsausgleichende Maßnahmen
    • An- bzw. Aberkennung von Rücktritts-/Versäumnisgründen
    • Entscheidung über das Vorliegen und die Konsequenzen eines Täuschungsversuchs

  • Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer: Herr Prof. H. Ehmke (Frau Prof. B. Braunger), Frau Prof. E. Oetjen (Herr Prof. M. Glatzel), Herr Prof. T. Hackert (Herr Prof. C. Zöllner), Herr Prof. T. Beikler (Frau Prof. B. Kahl-Nieke), Frau Prof. G. von Amsberg (Herr Prof. C. Gebhardt)

    Akademisches Personal: Frau Dr. J. Hoppe (Frau Prof. S. Windhorst), Frau Dr. C. Pantke (Frau Dr. L. Berger)

    Studierende*: Frau J. Lalia (Herr F. Leberecht), Frau J. Pape (Frau L. Fricke)

    Prodekanat für Lehre, beratend: Frau J. Schreiner, Herr G. Groenewold

    Die stellvertretenden Mitglieder sind in Klammern aufgeführt.

    *Die Benennung der studentischen Mitglieder und deren Stellvertretung erfolgt jährlich.

Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten

  • Die Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten ist eine unbürokratische Anlaufstelle für Studierende außerhalb des formalen Rechtsbehelfsverfahrens. Sie ergänzt damit die vorhandenen Möglichkeiten, Beschwerde bzw. Widerspruch gegen den Ablauf oder das Ergebnis einer Prüfung einzulegen.

    Die Beschwerdestelle kann und soll nicht als Revisionsinstanz tätig werden, sondern Unterstützung bieten, wenn beispielsweise eine Unstimmigkeit über eine Prüfungsleistung nicht durch ein direktes Gespräch zwischen der/dem betroffenen Studierenden und ihrem/ihrer beziehungsweise seinem/seiner Prüfer:in geklärt werden kann.

    Die rechtliche Überprüfung und ggf. Korrektur eines angefochtenen Prüfungsergebnisses kann nur über einen förmlich beim Prüfungsausschuss eingelegten Widerspruch erwirkt werden.

  • Die gesetzliche Grundlage der „Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten“ der Medizinischen Fakultät ist § 66 Abs. 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG).

  • Ombudsperson an der Medizinischen Fakultät:

    Sigrid Harendza
    Prof. Dr. med.
    Sigrid Harendza
    MME
    • Leiterin der Sektion Ausbildungsforschung
    • Oberärztin
    • Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie
    Standort

    Hauptgebäude O10 , 2. Etage

    Studierendenvertreter (Medizin): Ruben Beyer (Stellvertreterin: Jasmin Lalia )

    Studierendenvertreter (Zahnmedizin): Robin Andrè Thomar (Stellvertreterin: Louisa Knoche )

Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten

  • Die gesetzliche Grundlage für den "Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten" finden Sie in § 66 Abs. 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG).

    Darüber hinaus regelt § 24 der Prüfungsordnung (PO) des jeweiligen Studiengangs, dass der Widerspruchsausschuss der Medizinischen Fakultät Hilft entscheidet, wenn der Prüfungsausschuss einem Widerspruch gegen das Prüfungsverfahren oder gegen Prüfungsentscheidungen nicht oder nicht in vollem Umfang abhilft.

  • Der Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten gehört zu den Ausschüssen des Fakultätsrates . Eine Übersicht über die aktuellen Mitglieder und den Vorsitz des Widerspruchsausschusses finden Sie hier.

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Frau Julia Schreiner