Beratung von Angehörigen bei Todesfällen, Todesursachenfeststellung, Organ- und Gewebespende
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
auch für den niedergelassenen oder im Krankenhaus tätigen Arzt tauchen gelegentlich im Zusammenhang mit Todesfällen Fragen auf, z.B. :
- wenn die Angehörigen Ihres verstorbenen Patienten die Todesursachenklärung durch eine Obduktion wünschen.
- wenn die Angehörigen auf den Organ- und Gewebespendewunsch des Toten hinweisen.
- wenn sich bei Todesfällen in Zusammenhang mit Berufskrankheiten oder anderen speziellen Konstellationen veränderte Anforderungen an die Todesbescheinigung und die weiteren Abläufe ergeben.
- wenn Angehörige ungeklärt/ unnatürlich Verstorbener sich mit dem Wunsch nach zeitnaher Abschiednahme oder schneller psychotherpeutischer Hilfe an Sie wenden.
- wenn Sie selbst eine Obduktion anregen möchten und die Angehörigen einverstanden sind.
Bitte rufen Sie uns an. Wir werden uns möglichst zeitnah gemeinsam mit Ihnen um eine Klärung bemühen. Unsere rechtsmedizinischen Methoden, Befunde und Untersuchungsergebnisse können Ihnen u.a. bei der täglichen Arbeit mit Ihren Patienten hilfreich sein.
Es geht sicher nicht darum, hinterher alles "besser zu wissen", sondern interdisziplinär für die Patienten sowie auch die Angehörigen die gewünschte Unterstützung zu bewirken.
Eine spezielle Bitte: Wenn Ihr verstorbener Patient einen Gewebespendewunsch hatte (dokumentiert im Organ- und Gewebespendeausweis, z.B. Cornea, Herzklappen), sollte er- sofern keine Ausschlussgründe vorliegen, über die wir gern jedezeit informieren- innerhalb von 6 Stunden postmortal hierher ins Institut verbracht werden,
Wir wünschen uns auch weiterhin eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
Zentrale Rufnummer: