01.06.2022        AKTUELLES

Organspende: Entscheidung treffen ist wichtig

Fragen an… Dr. Gerold Söffker

Nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung können alle schnell in die Situation kommen, auf eine Organtransplantation angewiesen zu sein. Organspende kann Leben retten. Der Tag der Organspende findet jedes Jahr am ersten Samstag im Juni statt – er soll aufklären, ein Zeichen für die Wichtigkeit der Organspende setzen und den Spender:innen gedenken. Anlässlich des diesjährigen Tags der Organspende am 4. Juni hat Dr. Gerold Söffker, hauptverantwortlicher Transplantationsbeauftragter der Klinik für Intensivmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), Fragen zum Thema beantwortet.

Wieso ist Organspende so wichtig?

Dr. Gerold Söffker: In Deutschland warten aktuell mehr als 9.000 Patient:innen auf ein Spendenorgan. Der Bedarf an Organen ist dabei deutlich höher als die Zahl der gespendeten Organe. Gespendet werden können die Organe Leber, Niere, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm. Leider kann es manchmal sehr schnell gehen und wir kommen selbst in die Situation, auf eine Organspende angewiesen zu sein. Organspende kann Leben retten. Jede und jeder sollte zu Lebzeiten eine Entscheidung treffen, ob sie oder er nach dem Tod Organe spenden möchte. Als Transplantationsbeauftragter sehe ich oft, wie schwer es für Angehörige sein kann, diese Entscheidung für einen nahestehenden Menschen zu treffen, wenn er dies nicht selbst getan hat.

Wer kommt für eine Organspende infrage?

Dr. Söffker: Die Frage sollte eher lauten, wer nicht für eine Organspende infrage kommt, denn es gibt kaum Kontraindikationen, ebenso gibt es keine Altersgrenze. Volkserkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes sind keinesfalls ein Ausschlusskriterium. Allerdings kommen Menschen mit seltenen Erkrankungen wie metastasierte Tumorerkrankungen, einer schweren Sepsis oder einem Multiorganversagen nicht für eine Organspende in Frage. Auch bei Kindern ist eine Organspende möglich. Die Organe von Kindern werden primär auch Kindern zugeteilt. Kommt bei einem Kind eine Organspende in Frage, entscheiden die gesetzlichen Vertreter:innen.

Was sind Ihre Aufgaben als Transplantationsbeauftragter?

Dr. Söffker: Transplantationsbeauftragte kümmern sich um den Prozess der Organspende im Krankenhaus. Es geht zum einen darum, Ansprechperson für Kolleg:innen rund um das Thema Organspende zu sein. Als Transplantationsbeauftragter berät man zum anderen aber auch Angehörige. In Ländern wie Spanien beispielweise kam es nach der Einführung von Transplantationsbeauftragten in Kliniken zu einer deutlichen Strukturverbesserung, sodass man diesen Weg auch in Deutschland gegangen ist. Mittlerweile gibt es im UKE vier ärztliche Transplantationsbeauftragte.

Wer kann über eine Organspende bestimmen?

Dr. Söffker: Es dürfen nur Organe zur Spende entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat – zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises. Ist der Wille nicht bekannt, können die Angehörigen im Sinne der verstorbenen Person die Entscheidung treffen. Eine weitere Voraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod, also der unumkehrbare Funktionsausfall der gesamten Hirnfunktion der Person. Dieser wird von zwei Fachärzt:innen unabhängig voneinander nach einer Richtlinie der Bundesärztekammer diagnostiziert. Durch intensivmedizinische Maßnahmen kann das Herz-Kreislauf-System aufrechterhalten werden, sodass die Organe weiterhin durchblutet und transplantiert werden können.

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