31.05.2024 AKTUELLES
Nach dem eigenen Tod anderen Menschen helfen
197 Organe wurden 2023 im Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) transplantiert. Organspenden sind für viele Patient:innen die letzte Hoffnung auf Heilung. Deutschlandweit stehen aktuell mehr als 8.500 Menschen auf Wartelisten für Organspenden, im UKE sind es zurzeit 723. Der Tag der Organspende am 1. Juni ist als ein Zeichen des Dankes an die Organspender:innen gedacht, aber gleichzeitig auch ein Appell an jede:n Einzelne:n, zu Lebzeiten eine Entscheidung zu treffen, ob sie oder er nach dem Tod Organe spenden möchte.
„Jede Organspende rettet Menschenleben. Sie lindert Leiden und verbessert die Lebensqualität. Gemeinsam muss es uns gelingen, Verunsicherungen abzubauen und die Spendenbereitschaft zu erhöhen, damit die, die auf überlebenswichtige Organe warten, hoffnungsvoll nach vorn blicken können. Das Transplantationsgesetz sieht vor, dass beim Beantragen des Passes oder beim Abholen des Personalausweises Informationsmaterial und Organspendeausweise ausgehändigt werden. Beim Hamburg Service vor Ort gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter, indem wir per E-Mail alle Kundinnen und Kunden mit Terminen auf das neue Organspende-Register aufmerksam machen. Ich freue mich, wenn wir damit einen Teil dazu beitragen können, ein Bewusstsein für die Organspende zu schaffen“, sagt Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke.
Bei schwerer Erkrankung könnte jede:r selber in die Situation kommen, ein Spendeorgan zu benötigen. „Gäbe es keine Organspenden, gäbe es auch keine Hoffnung für die vielen Menschen, die derzeit dringend auf ein Spenderorgan warten. Noch immer dokumentieren zu wenige Menschen ihre Entscheidung – nur etwa 40 Prozent der Menschen besitzen einen Organspendeausweis. Um mehr Leben zu retten, muss sich dringend etwas ändern. Wir brauchen eine Kultur der Offenheit gegenüber der Organspende und die Bereitschaft, das Thema bei Patientinnen und Patienten anzusprechen“, sagt Prof. Dr. Stefan Kluge, Leiter der Klinik für Intensivmedizin des UKE.
Hamburg Service der Stadt weist Bürger:innen per E-Mail auf das neue Organspende-Register hin
In Deutschland dürfen postmortal nur Organe zur Spende entnommen werden, wenn die verstorbene Person selber zu Lebzeiten oder stellvertretend ihre engsten Angehörigen nach dem Tod einer Organspende zugestimmt (Entscheidungslösung) haben. Ein „Ja“ oder „Nein“ zur Organspende kann jede:r schriftlich mit einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder digital im neuen Organspende-Register dokumentieren. Ab Anfang Juni 2024 werden zudem die Hamburger Bürger:innen beim Öffnen der E-Mails ihrer Terminbestätigungen beim Hamburg Service der Freien und Hansestadt Hamburg nicht mehr nur die Informationen zu Uhrzeit und Adresse ihres Termins vor Ort finden, sondern auch einen Hinweis auf das Organspende-Register.
Mindestens aber sollte man zu Lebzeiten seine persönliche Entscheidung mündlich mit seinen nächsten Angehörigen besprechen. Bei Kindern müssen die gesetzlichen Vertreter:innen ihre Zustimmung geben.
Hirntod ist Voraussetzung für die Organspende
Die Voraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod, also der unumkehrbare Funktionsausfall des gesamten Gehirns der Person. Dieser wird von zwei Fachärzt:innen unabhängig voneinander gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer diagnostiziert. Durch intensivmedizinische Maßnahmen werden die Lungenfunktion und das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten, sodass alle anderen Organe weiterhin durchblutet und gespendet werden können.
Organspenden schenken Leben
Organspenden sind nicht nur lebensrettend, sondern auch lebensverlängernd und lebensverbessernd. Eine Nierentransplantation beispielsweise kann Patient:innen, die auf eine Dialyse angewiesen sind, ein normales Leben zurückgeben und die Lebensqualität erheblich verbessern. Auch Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen können unheilbar kranken Menschen neue Lebensperspektiven eröffnen. Nach dem Tode gespendet werden können die Organe Leber, Niere, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm. Ein:e einzige:r Organspender:in kann damit bis zu acht Leben retten.
Ebenso ist unter bundesweit einheitlich von der Bundesärztekammer definierten Voraussetzungen auch eine Lebendspende von Nieren oder Teilen der Leber möglich. Da jede:r Lebendspender:in hierbei für die Operation ein gesundheitliches Risiko eingeht, kommt diese Spendeform nach gründlicher individueller Abwägung nur zur Anwendung, wenn kein postmortal gespendetes Organ für diese:n Empfänger:in zur Verfügung steht.
Universitäres Transplantations Centrum des UKE
Das Universitäre Transplantations Centrum (UTC) ist die zentrale Anlaufstelle im UKE für Patient:innen vor, während und nach einer Transplantation von Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse, Lunge und Herz. Bundesweit gehört es zu den größten Transplantationszentren. Im UKE befinden sich derzeit 723 Patient:innen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. 394 von ihnen warten auf eine neue Niere, 163 auf eine neue Leber, 109 auf ein neues Herz, 28 auf eine kombinierte Bauchspeicheldrüsen-/Nieren-Transplantation und 29 auf eine neue Lunge. Seit Beginn des laufenden Jahres wurden 73 Transplantationen am UKE vorgenommen.
Weitere Informationen unter: UKE - Aktuelles | Mediathek - Organspende: Nach dem eigenen Tod anderen Menschen helfen
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