IGeL-Monitor - Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand
Dagmar Lühmann, Stefanie Butz, Anne Stark, Martin Scherer
Hintergründe und Ziele
Unter dem Begriff „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) werden ärztliche Leistungen verstanden, die nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind und die Patientinnen und Patienten in der Praxis selbst zahlen müssen. Man unterscheidet zwei Arten von IGe-Leistungen: (A) Leistungen, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungskataloges sind, da sie nicht in die Zuständigkeit der GKV fallen (wie z. B. Untersuchungen und Atteste zur Sporttauglichkeit oder Tattoo-Entfernungen) und (B) Früherkennungs- und Behandlungsmethoden, die z.B. auf Grund zweifelhafter oder (noch) nicht nachgewiesener Wirksamkeit (noch) nicht in den Leistungskatalog aufgenommen wurden. Zur Anzahl an existierenden IGe-Leistungen gibt es keine exakten Zahlen; Schätzungen liegen bei mehreren hundert.
Laut aktuellen Erhebungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) aus 2019, werden gut einem Drittel aller Versicherten (29%) eine IGeL angeboten. Der „IGeL-Markt“ hat laut Hochrechnungen ein Finanzvolumen von rund einer Milliarden Euro. Ein nicht nur für Patientinnen und Patienten bisweilen undurchschaubares Angebot, das durch die Arbeit des IGeL-Monitors ein Stück weit transparenter werden soll.
Wer oder was ist der IGeL-Monitor?
Der IGeL-Monitor ist ein Internetportal (www.igel-monitor.de), das im Auftrag des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) über den IGeL-Markt und seine Akteure aufklärt und das Nutzen-Schadenspotential von IGeL-Leistungen wissenschaftlich fundiert bewertet. Alle Texte des IGeL-Monitor werden journalistisch aufgearbeitet. So soll Patienten eine sichere und verständliche Entscheidungsgrundlage für informierte Entscheidungen für oder gegen die Inanspruchnahme von IGeL zur Verfügung gestellt werden.
Seit dem Frühjahr 2016 ist eine Arbeitsgruppe des Instituts und Poliklinik für Allgemeinmedizin am UKE als externe Experten in die Bewertung des Nutzen-/Schadenspotentials von IGeL eingebunden. Derzeit wird das Thema „Bestimmung der Protein-C-Aktivität zur Einschätzung des Thrombose-Risikos“ für den IGeL-Monitor bearbeitet.
Finalisiert wurden bisher die Themen „Spirometrie zur Überprüfung der Lungenfunktion“, „TSH-Bestimmung zum Schilddrüsen-Check“, „Ultraschall der Halsschlagadern zur Schlaganfallvorsorge“, „Laserablation bei Varizen“ und die „OCT als Früherkennungsuntersuchung bei Glaukom“.
Methodik, Vorgehensweise und Ergebnisverwertung
Die Bewertung der IGeL erfolgt nach einem standardisierten Prozess: Auf der Grundlage von systematisch recherchierten und qualitätsbewerteten systematischen Reviews und gegebenenfalls Einzelstudien, wird das Nutzen-/Schadenspotenzial der IGeL dargelegt und bewertet. Der IGeL-Monitor unterscheidet fünf Bewertungsaussagen: positiv, tendenziell positiv, unklar, tendenziell negativ und negativ. Das Ergebnis der Bewertung wird mit den Aussagen aktuell gültiger und relevanter Leitlinien abgeglichen.
Vor der Veröffentlichung auf der Internetseite des IGeL-Monitor wird der wissenschaftliche Text journalistisch aufgearbeitet, so dass die Ergebnisse in allgemeinverständlicher Form zur Verfügung stehen und von Patientinnen und Patienten als Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Inanspruchnahme einer IGeL genutzt werden können.
Förderer: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)
Ansprechpartnerin: Dagmar Lühmann