Herzlich willkommen zur Hautgesundheit im Beruf-Studie
Die Teilnahmeinformation können Sie hier noch einmal einsehen:
Teilnahmeinformation HiB-S
Hintergrund dieser Studie
Hautgesundheit im Beruf - Studie
Evaluation des Hautarztverfahrens und der Individualprävention im
BK 5101-Verfahren
Im Rahmen der BK-Rechtsänderung, die zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber unter anderem einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Individualprävention gelegt und die Unfallversicherungsträger verpflichtet, ihre Maßnahmen zur Individualprävention zu evaluieren und gegebenenfalls zu optimieren. Das bei der BGW seit vielen Jahre etablierte Hautarztverfahren und die in dessen Rahmen angeboten Maßnahmen zur Individualprävention sollen vor diesem Hintergrund unter Berücksichtigung der vollständigen Prozesskette auf Wirksamkeit und Nachhaltigkeit evaluiert werden.
Folgende Forschungsfragen sollen beantwortet werden:
- Werden die angestrebten Ziele des Hautarztverfahrens bzgl. Wissenserweiterung, Handlungskompetenz und Verbleib im Beruf erreicht?
- Wie verändern sich Hautbefunde und Lebensqualität im Verlauf des Hautarztverfahrens in Abhängigkeit von der Teilnahme an unterschiedlichen Maßnahmen?
- Inwieweit nehmen Versicherte die angebotenen Maßnahmen im Hautarztverfahren in Anspruch? Welche Gründe gibt es für eine Nichtinanspruchname?
- Wie zufrieden sind die Versicherten mit dem Hautarztverfahren?
Versicherte der BGW, von denen eine BK-Verdachtsmeldung im Sinne der BK 5101 vorliegt und die in das Hautarztverfahren der BGW eingeschlossen werden, sollen im Rahmen der Studie zu ihren Erfahrungen mit dem Hautarztverfahren und den verschiedenen Maßnahmen der Individualprävention befragt werden, z.B.:
- Welche Maßnahmen wurden Ihnen zu welchem Zeitpunkt angeboten?
- Haben Sie diese wahrgenommen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
- Können Sie Ihre berufliche Tätigkeit weiter ausführen?
Erwarteter praktischer Nutzen: Die Evaluation des Hautarztverfahrens sowie der Individualprävention soll der Optimierung der Versorgung von BGW-Versicherten mit berufsbedingten Hauterkrankungen dienen. Auf diese Weise wird die Versorgungsqualität bei einer der häufigsten beruflichen Erkrankung nach der BK-Rechtsreform evaluiert.