Beratung

Die Durchführung klinischer Forschungsprojekte unterliegt detaillierten gesetzlichen Bestimmungen. In der Folge finden je nach rechtlicher Einordnung das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz, das ärztliche Berufsrecht sowie weitere Normen Anwendung.

Aus der rechtlichen Einordnung ergeben sich in Bezug auf die einzuhaltenden Qualitätsstandards spezifische Anforderungen an die Projektleiterinnen und Projektleiter, die Prüferinnen und Prüfer und die Prüfstelle.

Das QMKS berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des UKE bei der rechtlichen Einordnung ihrer Projekte.

Gesetze und Normen:

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