FAQ für Studieninteressierte und Studienortwechsler:innen mit Studienbeginn zum zweiten Abschnitt Medizin
In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf mögliche Fragen, die sich für Studieninteressierte und Studienortwechsler:innen zum zweiten Abschnitt des Medizinstudiums ergeben könnten.
Beachten Sie bitte: Alle Antworten beziehen sich auf das Medizinstudium an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg und sind nicht pauschal auf andere Studiengänge oder Studienorte übertragbar!
Allgemeine Informationen zum Modellstudiengang iMED und zum Studienverlauf
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Wo finde ich Informationen über den Modellstudiengang iMED?
Allgemeine Informationen über den Modellstudiengang iMED finden Sie auf den übergeordneten Informationsseiten zum Modellstudiengang iMED .
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Was sollte ich über den Modellstudiengang iMED im Zusammenhang mit einem möglichen Studienbeginn zum zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengang iMED wissen?
Der Studiengang Medizin wird an der Universität Hamburg als Modellstudiengang angeboten. Für diesen besteht keine Trennung in zwei Ausbildungsabschnitte (sogenannte "Klinik“ und „Vorklinik“) mit dazwischenliegender staatlicher Prüfung (Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung; sogenanntes Physikum).
Vielmehr werden theoretische und praktisch-klinische Inhalte ab Studienbeginn eng vernetzt und der Erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung wird im Modellstudiengang iMED durch eine hochschulinterne Äquivalenzprüfung (sogenannte Physikumsäquivalenz) ersetzt. Diese Äquivalenzprüfung besteht u. a. aus dem Bestehen der Modulprüfungen der ersten fünf Semester und der mündlich/mündlich-praktischen Prüfung nach Abschluss des Studienabschnitts „Normalfunktion: Gesundheit und Krankheit“ (sogenannte Prüfung Normalfunktion/PNF).
Diese Äquivalenzprüfung muss von iMED-Studierenden bestanden werden, um das Studium nach dem fünften Fachsemester fortzuführen. Sofern Sie einen Studienplatz zum zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengangs iMED erhalten, haben Sie bereits an einer anderen Hochschule den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden (sogenanntes Physikum) oder dieser wurde von einem Landesprüfungsamt entsprechend anerkannt. Deshalb ist die Äquivalenzprüfung von Ihnen selbstverständlich nicht abzulegen.
Im Modellstudiengang iMED gibt es drei Studienabschnitte, wobei der Beginn des zweiten Studienabschnitts dem „ersten klinischen Semester“ eines Regelstudiengangs am nächsten kommt. Die Begriffe „zweiter Studienabschnitt“ und „erstes klinisches Semester“ werden daher manchmal synonym genutzt.
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Zu welchen Zeitpunkten ist ein Studienbeginn im Modellstudiengang iMED an der Universität Hamburg möglich?
Sie können an der Universität Hamburg Ihr Studium der Medizin zum ersten Semester, zum zweiten Studienabschnitt im Modellstudiengang iMED (oft auch – im Kontext des Modellstudiengangs iMED nicht treffend – als „erstes klinisches Semester“ bezeichnet) sowie zum Praktischen Jahr (PJ) beginnen.
Ein Studienbeginn zu einem anderen Zeitpunkt ist aufgrund der starken Ausdifferenzierung der Medizinstudiengänge nicht möglich. Eine Höherstufung ist ebenfalls ausgeschlossen.
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Wird das Studium durch den Wechsel in den Modellstudiengang iMED zum zweiten Studienabschnitt Medizin insgesamt länger als 6 Jahre und 3 Monate (Regelstudienzeit gem. § 1 Abs. 2 ÄApprO i. V. m. § 1 Abs. 3 Prüfungsordnung iMED) dauern?
In der Regel ja. Davon müssen Sie zum jetzigen Zeitpunkt ausgehen, auch wenn Sie bereits (zahlreiche) klinische Scheine erbracht haben (vgl. Frage „Wie lange werde ich im integrierten Modellstudiengang iMED studieren, sofern ich einen Studienplatz zum zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin erhalte?“).
Grundsätzlich gibt es für Studierende, die zum zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengangs iMED einen Studienplatz erhalten, die Möglichkeit, die Studiendauer bis zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung auf sechs Semester zu „verkürzen“. Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, erhalten Sie im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung hierzu weitere Informationen.
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Ist es möglich, den Studienplatz zum zweiten Abschnitt des Medizinstudiums anzunehmen und das Studium direkt zu pausieren (durch ein Urlaubs- oder sog. Freisemester)?
Ja, ein Urlaubssemester kann mit entsprechender Begründung beim Campus-Center der Universität Hamburg beantragt werden. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des Campus-Centers über die Bedingungen für eine Beurlaubung.
Sofern diese Option für Sie infrage kommt, nehmen Sie nach Erhalt Ihrer Zulassung zum zweiten Studienabschnitt Medizin Kontakt mit der Zentralen Studienberatung iMED auf.
Beachten Sie bitte: Fragen zur Beurlaubung, insbesondere dem Antragsverfahren, können zuständigkeitshalber nur vom Campus-Center beantwortet werden.
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Welchem Semester sind die Lehrveranstaltungen zuzuordnen, die ich besuchen werde, sofern ich einen Studienplatz zum zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengangs iMED erhalte?
Bei einem Wechsel zum zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengangs iMED werden Sie damit beginnen, Module zu besuchen, die dem vierten Semester des Modellstudiengangs iMED zugehörig sind und entsprechend alle Modulprüfungen ab dem vierten Semester ablegen. Dies wird vsl. auch der Fall sein, wenn Sie bereits (zahlreiche) klinische Scheine erbracht haben.
Dies bedingt sich v. a. dadurch, dass der Modellstudiengang iMED sich nicht wie ein Regelstudiengang in eine klinische und eine vorklinische Studienphase unterteilt. Vielmehr werden theoretische und praktisch-klinische Inhalte ab Studienbeginn eng vernetzt.
Im Modellstudiengang iMED gibt es drei Studienabschnitte, wobei der Beginn des zweiten Studienabschnitts dem „ersten klinischen Semester“ eines Regelstudiengangs am nächsten kommt.
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Wie lange werde ich im integrierten Modellstudiengang iMED studieren, sofern ich einen Studienplatz zum zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengang iMED erhalte?
Aufgrund der Studienstruktur im Modellstudiengang iMED werden Sie insgesamt sieben Semester bis zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Modellstudiengang iMED studieren. Dies wird vsl. auch der Fall sein, wenn Sie bereits (zahlreiche) klinische Scheine erbracht haben.
Sofern Sie ihr Studium pausieren bzw. Leistungen nicht wie vorgesehen erbringen, verlängert sich diese Zeit entsprechend.
Grundsätzlich gibt es für Studierende, die zum zweiten Studienabschnitt Medizin einen Studienplatz erhalten, die Möglichkeit, die Studiendauer bis zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung auf sechs Semester zu „verkürzen“. Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, erhalten Sie im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung hierzu weitere Informationen.
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Muss ich die mündlich/mündlich-praktischen Prüfung nach Abschluss des Studienabschnitts „Normalfunktion: Gesundheit und Krankheit“ (sogenannte Prüfung Normalfunktion/PNF) ablegen, sofern ich einen Studienplatz zum zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengangs iMED erhalte?
Nein, denn die mündlich/mündlich-praktische Prüfung nach Abschluss des Studienabschnitts „Normalfunktion: Gesundheit und Krankheit“ (sogenannte Prüfung Normalfunktion/PNF) ist Teil der Äquivalenz zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Diese Erteilung ist in Ihrem Fall nicht notwendig, da Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits bestanden oder ggf. einen Anrechnungsbescheid eines Landesprüfungsamts über gleichwertige Studienleistungen zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erhalten haben. Andernfalls wären Sie nicht zum zweiten Studienabschnitt Medizin an der Universität Hamburg zugelassen worden.
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Muss ich die Äquivalenzprüfung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (auch Äquivalenz oder Physikumsäquivalenz genannt) ablegen, sofern ich einen Studienplatz zum zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengangs iMED erhalte?
Nein, denn Sie haben den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (sogenanntes Physikum) bereits bestanden oder ggf. einen Anrechnungsbescheid eines Landesprüfungsamts über gleichwertige Studienleistungen zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erhalten. Andernfalls wären Sie nicht zum zweiten Studienabschnitt Medizin an der Universität Hamburg zugelassen worden.
Beachten Sie aber: Die Äquivalenzprüfung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung setzt sich aus zahlreichen Leistungen zusammen, die erbracht werden müssen. Sie werden allerdings einige Prüfungen ablegen, die ebenfalls Teil der Äquivalenzprüfung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind (bspw. die Modulprüfungen der Semester 4 und 5 des Modellstudiengangs iMED).
Was genau die Voraussetzungen für die Erteilung der Äquivalenz zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beinhaltet können Sie bei Interesse hier nachlesen.
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Muss ich Lehrveranstaltungen nachholen oder sonstige Leistungen erbringen, die Studierende im Modellstudiengang iMED in den ersten Semestern besuchen bzw. absolvieren, sofern ich einen Studienplatz zum zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengangs iMED erhalte?
Ja. Die erste Hälfte des Blockpraktikum Allgemeinmedizin im Umfang von einer Woche wird von iMED-Studierenden i. d. R. bereits in der vorlesungsfreien Zeit nach dem zweiten Semester abgeleistet. Das Nachholen der ersten Woche des Blockpraktikums ist regelhaft bis zum achten Semester möglich und findet üblicherweise in den „Sommersemesterferien“ statt. Die zweite Woche des Blockpraktikums belegen Sie regelhaft innerhalb des Moduls G3. Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, erhalten Sie im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung hierzu weitere Informationen.
Informationen für Studierende, die bereits klinische Leistungen erbracht haben
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Ich habe bereits Leistungsnachweise aus dem klinischen Studienabschnitt erworben. Kann ich mich dann nicht einfach für ein höheres Fachsemester bewerben?
Nein, das können Sie nicht (vgl. Frage „Auf welche Semester bzw. auf welche Zeitpunkte kann ich mich bewerben?“).
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Ich habe bereits Leistungsnachweise aus dem klinischen Studienabschnitt erworben. Wie lange muss ich im Modellstudiengang iMED studieren?
Aufgrund der Studienstruktur im Modellstudiengang iMED werden Sie insgesamt sieben Semester bis zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Modellstudiengang iMED studieren. Sofern Sie ihr Studium pausieren bzw. Leistungen nicht wie vorgesehen erbringen, verlängert sich diese Zeit entsprechend.
Dies wird vsl. auch der Fall sein, wenn Sie bereits (zahlreiche) klinische Scheine erbracht haben.
Grundsätzlich gibt es für Studierende, die zum zweiten Studienabschnitt Medizin einen Studienplatz erhalten, die Möglichkeit, die Studiendauer bis zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung auf sechs Semester zu „verkürzen“. Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, erhalten Sie im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung hierzu weitere Informationen.
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Ich habe bereits Leistungsnachweise aus dem klinischen Studienabschnitt erworben. Werden mir diese Leistungen anerkannt?
Wenn Sie bereits Leistungsnachweise gemäß Ärztlicher Approbationsordnung aus dem klinischen Studienabschnitt an einer anderen Universität erworben haben, können in der Regel Studienleistungen und Studienzeiten anerkannt werden.
Achtung: Die Anzahl der Modulabschlussprüfungen, die Sie an der Medizinischen Fakultät ablegen müssen, und die Anzahl der benötigten Semester bis zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird sich dadurch in der Regel nicht verringern bzw. verändern.
Voraussetzung ist, dass es sich entweder um Leistungsnachweise einer anderen deutschen Hochschule handelt, oder dass (bei Erbringung der Leistungen im Ausland) ein Anerkennungsbescheid des zuständigen deutschen Landesprüfungsamts vorliegt.
Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, erhalten Sie im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung hierzu weitere Informationen.
Bewerbung auf den zweiten Studienabschnitt Medizin – Allgemeine Informationen
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Auf welche Semester bzw. auf welche Studienabschnitte kann ich mich bewerben?
Sie können sich an der Universität Hamburg auf das erste Semester Medizin, auf den zweiten Studienabschnitt Medizin (oft auch – im Kontext des Modellstudiengangs iMED nicht treffend – als „erstes klinisches Semester“ bezeichnet) sowie zum Praktischen Jahr (PJ) bewerben. Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, werden Sie Module ab dem vierten Semester besuchen.
Eine Bewerbung auf ein anderes Semester bzw. auf einen anderen Zeitpunkt ist aufgrund der starken Ausdifferenzierung der Medizinstudiengänge nicht möglich. Eine Höherstufung ist ebenfalls ausgeschlossen.
Beachten Sie bitte: Fragen zum Bewerbungsverfahren können nur vom Campus-Center beantwortet werden.
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Wie läuft die Bewerbung zum zweiten Studienabschnitt ab? Wo finde ich Hinweise zum Bewerbungsverfahren?
Für das Bewerbungsverfahren ist das Campus-Center der Universität Hamburg zuständig. Ein Handout mit Hinweisen zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin finden Sie hier .
Beachten Sie bitte: Fragen zum Bewerbungsverfahren können nur vom Campus-Center beantwortet werden.
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Welche Kriterien sind für die Vergabe der Studienplätze zum zweiten Abschnitt Medizin relevant?
Sie finden auf der Internetseite Medizinische Fakultät : Studium : Universität Hamburg (uni-hamburg.de) die Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für höhere Fachsemester im Studiengang Medizin (PDF) zum Download bereitgestellt.
Bitte lesenSie hier nach, wenn Sie sich über die Details zum Auswahlverfahren und zu den -kriterien informieren möchten.
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Kann ich mich auf einen Studienplatz für den zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengangs iMED zu einem Winter- und zu einem Sommersemester bewerben?
Eine Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt des Modellstudiengangs iMED ist nur zu einem Sommersemester (Bewerbungszeitraum 01.12.-15.01.) möglich.
Ein Tausch des Studienplatzes ist zum Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
Beachten Sie bitte: Fragen zum Bewerbungsverfahren können nur vom Campus-Center beantwortet werden.
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Meine Prüfung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung findet erst nach dem Ende des Bewerbungszeitraums statt. Kann ich mich trotzdem bewerben und das Zeugnis nachreichen?
Für das Bewerbungsverfahren ist das Campus-Center der Universität Hamburg zuständig. Ein Handout mit Hinweisen zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin finden Sie hier .
Beachten Sie bitte: Fragen zum Bewerbungsverfahren können nur vom Campus-Center beantwortet werden.
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Wie wahrscheinlich ist es einen Studienplatz zum zweiten Abschnitt Medizin zu erhalten?
Die Erfolgsaussichten eines Wechsels an die Universität Hamburg zum zweiten Abschnitt Medizin durch eine Bewerbung sind nicht vorhersehbar, da diese – neben Ihren Noten – von mehreren variablen Faktoren wie beispielsweise der Anzahl an Bewerbungen abhängt. Deshalb können dazu keine Angaben gemacht werden.
Sie sollten sich, wenn Sie zurzeit an einer deutschen Hochschule für das Medizinstudium eingeschrieben sind, parallel zu einer Bewerbung auch um eine:n Tauschpartner:in bemühen. Ausführliche Informationen zum Studienplatztausch an die Universität Hamburg finden Sie hier . Zu den Erfolgsaussichten auf das Finden von Tauschpartner:innen können leider ebenso keine Angaben gemacht werden.
Beachten Sie bitte: Fragen zum Bewerbungsverfahren und Tauschverfahren können nur vom Campus-Center beantwortet werden.
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Wie viele Bewerber:innen pro freiem Studienplatz gibt es durchschnittlich?
Dies wird nicht statistisch erhoben.
Sie sollten sich, wenn Sie zurzeit an einer deutschen Hochschule für das Medizinstudium eingeschrieben sind, parallel zu einer Bewerbung auch um eine:n Tauschpartner:in bemühen. Ausführliche Informationen zum Stu-dienplatztausch an die Universität Hamburg finden Sie hier .
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Ich muss aus wichtigen Gründen mein Studium unbedingt in Hamburg fortsetzen. Gibt es Regelungen für Härtefälle (bspw. Pflege von Angehörigen), welche die Wahrscheinlichkeit erhöhen, einen Studienplatz zum zweiten Abschnitt Medizin zu erhalten?
Nein, es gibt keine Härtefallregelungen.
Beachten Sie bitte: Fragen zum Bewerbungsverfahren können nur vom Campus-Center beantwortet werden.
Bewerbung auf den zweiten Studienabschnitt Medizin – spezifische Informationen für Studierende von Hochschulen im Ausland
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Ich habe Medizin bisher im Ausland studiert und möchte mich zum zweiten Abschnitt des Medizinstudiums bewerben. Was muss ich beachten?
Für das Bewerbungsverfahren ist das Campus-Center der Universität Hamburg zuständig. Ein Handout mit Hinweisen zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin finden Sie hier .
Das Wichtigste in Kürze:
Wenn Sie bisher im Ausland studiert haben, benötigen Sie für eine Bewerbung in den zweiten Abschnitt des Modellstudiengangs iMED eine Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen als Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (welches Landesprüfungsamt für die Anerkennung zuständig ist, entnehmen Sie bitte diesem Handout ).
Die Landesprüfungsämter stellen mit der Anerkennung von im Ausland abgelegten Prüfungen als Ersten Abschnitt der Ärztlichung Prüfung im Sinne der ÄApprO keine Durchschnittsnote aus. Diese ist aber für die Vergabe der Studienplätze zum zweiten Studienabschnitt Medizin relevant. Die Berechnung der Note für die Bewerbung im Modellstudiengang iMED zum zweiten Studienabschnitt erfolgt durch die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg. Daher müssen entsprechende Bewerber:innen mit der Bewerbung aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts bei der Fakultät einreichen. Aus den Einzelnachweisen wird eine Gesamtnote gebildet.
Bitte laden Sie die Unterlagen (Anerkennung durch das Landesprüfungsamt; Leistungsnachweise der ausländischen Hochschule – letztere in deutscher oder englischer Sprache!) als digitale Kopie (pdf-Format) im Rahmen der Online-Bewerbung an der Universität Hamburg hoch. Wenn die ausländische Hochschule ein „Zeugnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung“ ausstellt, laden Sie bitte dieses (zusammen mit der in jedem Fall erforderlichen Anerkennung durch das Landesprüfungsamt) als Leistungsnachweis hoch.
Nachfragen zur Prüfung der Unterlagen und zur berechneten Note richten Sie bitte an: imed@uke.de
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Wo reiche ich benötigte Unterlagen ein?
Welche Unterlagen benötigt werden, können Sie diesen FAQs oder diesem Handout mit Hinweisen zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin entnehmen.
Bitte laden Sie die Unterlagen (Anerkennung durch das Landesprüfungsamt; Leistungsnachweise der ausländischen Hochschule – letztere in deutscher oder englischer Sprache!) als digitale Kopie (pdf-Format) Im Rahmen der Online-Bewerbung an der Universität Hamburg hoch. Wenn die ausländische Hochschule ein „Zeugnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung“ ausstellt, laden Sie bitte dieses (zusammen mit der in jedem Fall erforderlichen Anerkennung durch das Landesprüfungsamt) als Leistungsnachweis hoch.
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Ich soll „aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts“ mit der Bewerbung einreichen. Was ist damit gemeint?
Prinzipiell reicht ein Transcript of Records (ToR) aus. Wenn die ausländische Hochschule, an der Sie bislang Medizin studiert haben oder derzeit studieren, zusätzlich ein „Zeugnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung“ ausstellt, reichen Sie dieses bitte ebenfalls (zusammen mit der in jedem Fall erforderlichen Anerkennung durch das Landesprüfungsamt) als Leistungsnachweis ein.
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Kann ich Dokumente nach Ende der Bewerbungsfrist nachreichen?
Nein, das ist ausgeschlossen. Sofern Ihnen zum Ende der Bewerbungsfrist, unabhängig von den Gründen, nicht alle Dokumente vorliegen, können Sie sich erst wieder im darauffolgenden Jahr auf einen Studienplatz zum zweiten Studienabschnitt Medizin bewerben.
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Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Sie erhalten zu gegebener Zeit durch das Campus-Center einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid und müssen bis dahin nichts weiter veranlassen.
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Benötige ich eine Einstufungsbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über das Vorliegen von Leistungen für meine Bewerbung, ausgestellt durch die Medizinische Fakultät?
Nein, eine solche Bescheinigung benötigen Sie nicht. Dies ist zwar für die Bewerbung auf einen Studienplatz zu einem höheren Fachsemester für zahlreiche Studiengänge von Nöten, nicht aber für eine Bewerbung auf ein Medizinstudienplatz zum zweiten Abschnitt Medizin.
(In veralteten Informationsbroschüren war diese Information nicht eindeutig formuliert. Bitte seien Sie nicht irritiert.)
Informationen für zum zweiten Studienabschnitt Medizin zugelassene Studierende
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Ich habe eine Zulassung zum zweiten Studienabschnitt Medizin erhalten. Ist es sinnvoll, an meiner jetzigen Hochschule noch (klinische) Prüfungsleistungen abzulegen, die dann zu einer Studienzeitverkürzung bzw. Prüfungsreduktion führen könnten?
Bitte beachten Sie die Hinweise im Abschnitt „Informationen für Studierende, die bereits klinische Leistungen erbracht haben“ in diesen FAQs.
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Muss ich bei der Medizinischen Fakultät nach Zulassung zum zweiten Studienabschnitt Medizin Unterlagen einreichen? Wenn ja, welche?
Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, werden Ihnen von der Medizinischen Fakultät alle diesbezüglichen Informationen zur Verfügung gestellt.
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Wie bekomme ich meinen Stundenplan?
Ihren Stundenplan bekommen Sie kurzfristig, einige Tage vor Studienbeginn durch die Medizinische Fakultät ausgehändigt. Sie können davon ausgehen, dass Sie in Vollzeit an Lehrveranstaltungen teilnehmen werden. Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, erhalten Sie im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung hierzu weitere Informationen.
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Muss ich mich selbständig für Veranstaltungen oder Prüfungen eintragen oder anmelden?
Nein. Sie werden nach Zulassung durch die Medizinische Fakultät zu allen entsprechenden Veranstaltungen und Prüfungen angemeldet.
Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, erhalten Sie im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung hierzu weitere Informationen.
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Gelten für eine Eintragung in Kurse besondere Fristen?
Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, erhalten Sie im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung hierzu alle weiteren Informationen.
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Wie bekomme ich einen Zugang zu dem Studierendenverwaltungsportal iMED-Campus und weiteren eServices?
Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, bekommen Sie alle von Ihnen am UKE benötigten Zugangsdaten im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung ausgehändigt oder Informationen, wo Sie diese erhalten.
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Was muss ich tun, um einen UKE-Account bzw. eine UKE-E-Mail-Adresse bzw. Zugangsdaten zu den eServices der Medizinischen Fakultät zu erhalten?
Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, bekommen Sie alle von Ihnen am UKE benötigten Zugangsdaten zu gegebener Zeit automatisch mitgeteilt. Sie müssen nichts weiter dafür tun.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrer Studierenden-UKE-E-Mail-Adresse nicht um Ihre Studierenden‑UHH‑E-Mail‑Adresse handelt (UKE= Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; UHH=Universität Hamburg) und Sie daher separate Zugangsdaten ausgehändigt bekommen.
Es kann einige Tage dauern, bis Ihre Studierenden-UKE-E-Mail-Adresse nach Erhalt aktiviert ist und Sie sich einloggen können. Das ist kein Grund zur Sorge!
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Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis für die Ärztliche Zentralbibliothek (ÄZB)?
Sofern Sie einen Studienplatz erhalten, bekommen Sie alle notwendigen Informationen zu gegebener Zeit automatisch mitgeteilt.
Sonstiges
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Ich möchte mich auf einen Studienplatz zum PJ bewerben. Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen zur Bewerbung zum PJ finden Sie hier: UKE - Prodekanat für Lehre - Praktisches Jahr .
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Ich möchte mich auf einen Studienplatz zum ersten Semester bewerben. Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen zur regulären Bewerbung zum ersten Semester, finden Sie u. a. hier: UKE - Prodekanat für Lehre - Bewerbung und hier: Das Auswahlverfahren von „hochschulstart.de“ : Studium : Universität Hamburg (uni-hamburg.de) .
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Meine Frage ist nicht beantwortet. An wen wende ich mich?
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Campus-Center der Universität Hamburg.
Bei spezifischen Fragen zum Modellstudiengang iMED wenden Sie sich bitte an die zentrale Studienberatung iMED . Beachten Sie bitte, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen von Studieninteressierten nicht garantiert werden kann, dass eine Antwort verfasst wird, insb. wenn die Frage an das Campus-Center zu richten ist bzw. die Antwort in diesen FAQs zu finden ist.