Datenschutzinformationen

Neugeborenenscreening

Diese Datenschutzinformation soll Sie als von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person über die Datenverarbeitung im Rahmen des Neugeborenenscreenings zu informieren.

VerantwortlicherDatenschutzbeauftrager
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Martinistr. 52 | 20246 Hamburg
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
- Datenschutzbeauftragter -
Martinistr. 52| 20246 Hamburg
E-Mail: dsb@uke.de | Tel.: 040/7410 56890

1. Verarbeitete Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihrem Kind erfolgt zum Zweck der Durchführung des von Ihnen gewünschten Neugeborenenscreenings, was die eigentliche Screeningleistung, die Mitteilung auffälliger Befunde sowie das Erinnerungsmanagement umfasst. Darüber hinaus können, bei Ihrer Einwilligung, die verbliebene Restblutprobe anonymisiert zur Weiterentwicklung der medizinischen Diagnostik, zur Qualitätssicherung oder zu ähnlichen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Rechtsgrundlagen:

Zweck / LeistungDatenRechtsgrundlage
Neugeborenenscreening
* Screening / Laboruntersuchung


* Benachrichtung über auffällige Befunde

Stammdaten, Gesundheitsdaten, genetische Daten

Kontaktdaten

Art. 6 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 16 Abs. 3 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinderrichtlinie)
Befundübermittlung an behandelnden Arzt
Befund- und Kontaktdatenübermittlung an spezialisierte Einrichtung
Erinnerungsmanagement
Kontaktdaten, Befund (Gesundheitsdaten, genetische Daten)


Kontaktdaten
Art. 6 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 16 Abs. 4 Kinderrichtlinie


Verwendung der Restblutproben






Restblutproben
(anonymisiert)





Art. 6 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
Art. 6 Abs. 1 lit. c, 9 Abs. 2 lit. c DSGVO i. V. m. Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK)

Dauer der Aufbewahrung / Aufbewahrungsfrist

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die benannten Zwecke oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht erforderlich ist.

Dokumente / InformationenFristRechtsgrundlage
Aufbewahrung der Screeningdokumentation
10 Jahre[1]

Art. 6 Abs. 1 lit. c, 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. § 10 Abs. 3 BO-Ä HH
Restblutproben

3 Monate[2]

Art. 6 Abs. 1 lit. c, 9 Abs. 2 lit. c DSGVO i.V.m. § 27 Kinderrichtlinie, Rili-BÄK
 12 Monate[2]
Art. 6 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 2 lit. a DSGVO

[1] Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in welchem das Neugeborenenscreening abgeschlossen wurde.
[2] Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Neugeborenenscreenings.

3. Herkunft und Empfänger

Die personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihrem Kind erhalten wir ganz überwiegend von folgenden Stellen:

QuelleWas
Behandelnde/r Arzt / Ärztin, HebammeScreeningkarte
Spezialisierte Einrichtung

Nicht-Vereinbarung bzw. –wahrnehmung eines Termins zur Befundabklärung / Behandlung
Ergebnis der Befundabklärung

Die personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihrem Kind geben wir an folgende Empfänger weiter:

EmpfängerVerantwortlicherWelche Daten zu welchem ZweckRechtsgrundlage
Behandelnder Arzt / Ärztin

Information über auffälligen Befund
Art. 6 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 16 Abs. 4 Kinderrichtlinie
Spezialisierte Einrichtung

Terminsvereinbarung, Befundabklärung
Art. 6 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 16 Abs. 4 Kinderrichtlinie

Darüber hinaus geben wir die personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihrem Kind sowie die zu untersuchende Blutprobe im sehr unwahrscheinlichen Fall eines teilweisen oder vollständigen Laborausfalls bei uns zur Gewährleistung des schnellen Neugeborenenscreenings an externe Labore. Derzeit sind dies:

LaborVerantwortlicherGrund der WeitergabeRechtsgrundlage
Charité Berlin, Neugeborenenscreening


Teilweise oder vollständige Übernahme des Neugeborenenscreenings bei teilweisem oder vollständigen Laborausfall am UKEArt. 6 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 16 Abs. 3 Kinderrichtlinie

4. Übermittlung in Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung in Drittländer.

5. Betroffenenrechte

Ihnen stehen sämtliche Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO, insbesondere Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung zu.

Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu, z.B. beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Ludwig-Erhard-Str 22, 20459 Hamburg, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.