Informationen zur Resistenztestung
Die phänotypische Resistenztestung angezüchteter Bakterien und Pilze erfolgt in unserm Labor nach den Vorgaben des European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing ( www.eucast.org ) oder daraus abgeleiteter Verfahren.
Die Interpretation der Testergebnisse, d. h. die Einordnung in die Kategorien S (sensibel bei Standardexpotision), I (sensibel bei erhöhter Exposition) und R (resistent), wird anhand der regelmäßig aktualisierten EUCAST-Grenzwerte vorgenommen ( www.eucast.org/clinical_breakpoints ). Als Bezugsgröße für Standard- bzw. erhöhte Exposition bei Erwachsenen ohne Therapie-modifizierende Faktoren gelten dabei die an europäischen Zulassungen orientierten EUCAST-Dosierungen ( www.nak-deutschland.org/dosierungstabellen.html ).
Für Substanz-Erreger-Kombinationen, für die keine Grenzwerte zur Verfügung stehen, kann ggf. anhand epidemiologischer Grenzwerte (epidemiological cut-off value, ECOFF) eine Einordnung als Wildtyp bzw. nicht-Wildtyp erfolgen.
Wichtige Hinweise zur Einführung der neuen EUCAST-Grenzwerte im Januar 2020
Mit der kommenden Revision 10 der EUCAST-Grenzwerte wird die jeweilige EUCAST-Standarddosis für alle Erreger-Substanz-Kombinationen zum Maßstab für die Einordnung in die Kategorie S (empfindlich bei Standardexposition).
Die Implementierung dieser Grenzwerte wird zu markanten Änderungen im Antibiogramm einiger klinisch relevanter Spezies führen, bei denen bisher bestimmte Wirkstoffe unter Annahme einer erhöhten Dosierung als sensibel eingestuft wurden (z. B. Pseudomonas aeruginosa und Ceftazidim). Bisher als S eingestufte Isolate werden dann als I (sensibel bei erhöhter Exposition) berichtet, ohne dass sich die Einschätzung zur klinischen Wirksamkeit der jeweiligen Substanzen geändert hätte.
"I" wie empfindlich (... bei erhöhter Exposition)
Bereits mit der letzten Grenzwert-Revision (Version 9 von Januar 2019) wurde die Definition der Kategorie "I" konkretisiert. Als "I" (sensibel bei erhöhter Exposition; increased exposure) werden seitdem Isolate eingeordnet, wenn bei erhöhter Wirkstoff-Exposition mit Therapieerfolg gerechnet werden kann. Bei adäquater Dosierung sind entsprechende Isolate also als empfindlich zu betrachten.
Zu jedem Grenzwert gehört eine Dosierung
Die wesentlichen Parameter in den Modellen zur Vorhersage des Therapieerfolgs, aus denen letztlich die Grenzwerte für die Empfindlichkeitstestung abgeleitet werden, sind die MHK des Erregers und die Pharmakokinetik des Wirkstoffs. Die veröffentlichen Grenzwerte beziehen sich daher explizit auf die modellierten Wirkstoffdosierungen, die dementsprechend auch immer Teil der veröffentlichten Grenzwerttabellen sind.
Neue Grenzwerte ab 2020
Da in der zur zeit gültigen Version 9 der EUCAST Grenzwerte bei zahlreichen wichtigen Erreger-Wirkstoff-Kombinationen nach wie vor eine hohe Dosis als Berechnungsgrundlage zur Eingruppierung in die Kategorie „S“ verwendet wurde, waren die Auswirkungen der Neudefinition der Kategorie „I“ auf unseren Antibiogrammen bisher nur in wenigen Fällen sichtbar (z. B. Einstufung von Wildtyp Acinetobacter spp. als „I“ gegenüber Ciprofloxacin und Einstufung von Wildtyp Proteus mirabilis als „I“ gegenüber Imipenem).
Mit der kommenden Version 10 wird für alle Spezies die EUCAST-Standarddosis als einheitlicher Bewertungsmaßstab zur Einordnung in die Kategorie "S" verwendet. Dadurch sollen die Antibiogramme künftig direkt auf die Notwendigkeit für ein höhere Wirkstoffdosis bei bestimmten Spezies hinweisen.
Die Umstellung führt zu markanten Änderungen im Antibiogramm der bisher gesondert behandelten Spezies (z. B. Pseudomonas aeruginosa). Zuvor als „S“ (sensibel bei Standardexposition) eingestufte Isolate werden dann als „I“ (sensibel bei erhöhter Exposition) berichtet, ohne dass sich die Einschätzung zur klinischen Wirksamkeit der jeweiligen Substanzen geändert hätte.
Vermeidung vermeiden
Gemäß der EUCAST-Definition der Kategorien „S“, „I“ und „R“ sollten Substanzen mit der Einstufung „S“ (sensibel bei Standardexposition) und „I“ (sensibel bei erhöhter Exposition) bei der Auswahl von Wirkstoffen zur gezielten, Antibiogramm-gerechten Therapie gleichrangig behandelt werden. Eine Bevorzugung von Substanzen, die im Antibiogramm als „S“ ausgewiesen wurden, ist pharmakokinetisch/pharmakodynamisch nicht zu begründen.
Um zu verhindern, dass gut wirksame und in den entsprechenden Leitlinien z. T. mit hohem Empfehlungsgrad versehene Substanzen (z. B. Ceftazidim bei P. aeruginosa) in Folge der geänderten Einstufung im Antibiogramm im klinischen Alltag gemieden werden, weisen wir in den kommenden Monaten durch allgemeine und ggf. gezielte Befundkommentare auf die geänderten EUCAST-Grenzwerte und die Bedeutung der Kategorien „S“ und „I“ hin.
Und sonst?
Die Kriterien zur MRGN-Klassifizierung wurden bereits an die neue Definition von "I" angepasst. Die anstehende Grenzwertrevision führt daher nicht zur relevanten Veränderungen bei der Klassifizierung.
In unseren Resistenzstatistiken werden als "I" eingestufte Isolate künftig gemeinsam mit den als "S" eingestuften Isolaten als empfindlich ausgewiesen. Bei den Erreger-Substanz-Kombinationen, bei denen die Grenzwerte erst in Revision 10 der aktuellen Definition von „I“ angepasst werden, werden Wildtyp-Isolate somit unverändert in die Gruppe der empfindlichen Isolate einsortiert. Bei Erreger-Substanz-Kombinationen, bei denen bereits jetzt anhand angepasster Grenzwerte der Wildtyp regelhaft als „I“ (sensibel bei erhöhter Exposition) eingestuft wird, und bei Erreger-Substanz-Kombinationen mit unveränderten Grenzwerten und einem hohen Anteil als „I“ eingestufter Isolate kommt es dagegen zu einer deutlichen Zunahme des Anteils der als empfindlich ausgewiesenen Isolate, ohne dass sich die Resistenzepidemiologie entsprechend geändert hätte. Um die Vergleichbarkeit unserer Resistenzdaten für 2019 mit denen der Vor- und Folgejahre zu gewährleisten, werden wir für die relevanten Erreger-Substanz-Kombinationen Empfindlichkeitsraten für beide Gruppierungsarten ermitteln und ggf. in der Statistik ausweisen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Webseiten von EUCAST ( www.eucast.org ) und des Nationalen Antibiotika-Sensitivitätstest-Komitees ( www.nak-deutschland.org )
Weitere Informationen zu den Hintergründen und Auswirkungen der Umstellung haben wir in einem pdf-Dokument zusammengestellt.